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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli u, August 17V9.

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schreiben dcS Kaisers und des Kurfürsten von Hannover werden dem französischen Gesandten durch eineOrdnung eingehändigt, damit er sie mit seinen eigenen Empfehlungen an den Hof abgehen lasse. Gleich-es wird der Gesandte ersticht, den Inhalt des erbeuteten Kistlcins dcS Generals Mercy zur Klarlegung^ Tatbestandes und zur Bestrafung der Schuldigen nicht vorzuenthalten. Der Botschafter verspricht dasschreiben an den König zu bestellen, sowie ihm auch die Auseinandersczungcn der Stadt Basel noch besonders^zuschreiben; er anerkennt die Wachsamkeit der Eidgenossen und wünscht dieser noch raschern Vollzug. Das6'stlcin sei noch versiegelt. Allcö zusammen genommen, müsse er aber jczt noch auf der verlangten SatiS-Wivn beharren. Um dem französischen Hofe den unguten Wahn zu benehmen, ist nach Ansicht der katholischen^ ein ernstliches Einschreiten der Stände Zürich und Basel gegen die Fchlbarcn nöthig. Die am Defcnsional^ciligtm Orte erlassen auch an die eidgenössischen Repräsentanten in Basel die Anweisung, daß sie für ihrEndeln das Defcnsional, die Abschiede und die NcutralitätSactc zu alleiniger Richtschnur nehmen. DemGliche,, Gesandten wird die lcztc Zuschrift verdankt mit der Einladung, gegenüber dem Drängen Frankreichs"'s Satisfaction seinen Hof zur Sühne dcS vorgefallenen NeutralitätsbruchcS zu vermögen. Der Gesandtesättigt hierüber die weiter» Berichte und versichert, wenn auch die kaiserlichen Truppen den Franzosen, die^'"aufwärts ziehen, sich allenfalls nähern, sei doch ein abermaliger Durchbruch nicht zu besorgen, cS wäredaß die Franzosen über Basier Gebiet eine Diversion zu machen suchten. Wirklich meldet darauf der"Wiche Gesandte den Anmarsch der Franzosen gegen Basel. Auch Basel berichtet, der Commissär RiancourtHüningcn habe ihnen angezeigt, daß einige Bataillone Franzosen unweit Hüningcn eintreffen und nochfolge,, werden, aber ohne Absicht, Basel etwas zu leid zu thun. Da Riancourt aber auch von der'"'Gerung deutscher Truppen höre, verlangt er von Basel zu vernehmen, ob eS seine Grenzen allein zuvermöge. Auf ein HilfSancrbicten habe Basel vcrdcutct, daß seine Grenzen bereits gut besczt und d.c>nsch»ft sämmtlichcr Orte' und Vogtcien aufgemahnt und kriegsbereit sei. Anstandshalber wird am 13.^'rmbcr auch die Zuschrift dcS Kurfürsten von Hannover beantwortet. Auf daS Begehren einiger außer-des Defensionalö stehenden Orte theilt Zürich den Inhalt der Patente mit, welche es an die c.dge-^schcn Repräsentanten in Basel ausgestellt hat, damit die Orte gewünschten Falls davon Abschris.cn nehmen"'^n- Eine Zuschrift dcS General Bürkli an Zürich, worin derselbe die ihm vom französischen Gesandten"WnGnc Schuld beim Durchmarsch der deutschen Truppen über Baslcr Gebiet darauf zurükführt, daß er!? anfänglichm, Abrathcn den General Mercy lediglich als guten Freund und Kameraden eine Strekcbegleitet habe und gleichen Abends über Äugst zurükgekehrt sei, wird abschriftlich dem Abschied beigelegt,bestreitet durchaus, der Wegweiser der Truppen gewesen zu sein, da er die dortige Gegend zuvor inLeben nie gesehen habe Gegen Zürich wird die Erwartung ausgesprochen, cS werde nach eingeholten?""digungcn nach Recht und Billigkeit verfahren, und namentlich sich auch über den Inhalt des fraglicheninformircn Die Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS und/"Wcll-J,,choden bemerken, das Unterfangen Bürkli's habe große Verwunderung und merklichen Unwillen^'"s"cht, und sie finden daß er namentlich als commandircnder General der Waldstädtc, für welche er schonv Ncu.ralitälSschuz der Eidgenossen angerufen, wider seine Pflicht und sämmtlichc Orte sich verfehlt und^"«WMlich gemacht habe; sofern Zürich gegen ihn nicht ernstlich verfahren wollte, müssen sie es ihrerseitsl Die übrigen Orte wollen den Vorfall an ihre Obern bringen und die Schritte Zürichs gewärtige», woraufwiederholt, daß es General Bürkli vorgeladen habe. Auf den Bericht der Stadt Basel und der°"'Scn Repräsentanten über die Begehren dcS Generals Coadc an Basel, welchen gegenüber die eidgenössischen