Juli », August 1709.
1535
"»dcrn im Schirmwcrk begriffenen Orte, daß auch ihrc ersten Contingcnte abmarschirt scicu und die zweitens°lgcn werden. Der Abt erklärt, sein Kontingent ebenfalls abzufertigen, sobald er in integrum rcstiniirtsein werde. In Bcrathung der Mittel, wie man zu einer der Violativn angemessenen Gcnugthuung kommens°N"c, ist abermals in Anzug gekommen, die einheimischen Fchlbarcn zu gebührender Verantwortung zu ziehene»'d bei dem französischen Ambassador anzufragen, ob deren mehrere seien; wenn man diejenigen nicht zurTatisfaction anhalten wollte, über die man die Macht hat, so könne man dies doch noch weniger von solchenlangen, die nicht in der Eidgenossen Gewalt sind. Die Gesandten von Basel erklären darauf ihrc Bereit-willigkeit,' durch Schriften zu bcschcincn, daß ihrc Obern alle Vorsorge» getroffen und nichts verabsäumt^itcn, und daher ihnen keine Schuld beigemessen werden könne, da es ihnen pure Unmöglichkeit war, denDurchmarsch zu verhindern. Nach langer DiScussion wird beschlossen, zu weiterer Vorlage an die Session"" Schreiben an den Kaiser entwerfen zu lassen. Mittlerweile ist auch der französische Gesandte in Baden^troffen und hat der Session eine Copic der dem Deputaten Burkhardt von Basel erthciltcn Antwort""deicht. Da aber lcztcrcr noch nicht zurükgckchrt ist, wird die Beschlußfassung darüber vertagt. Bei^rathung des EntwurfschrcibenS an den Kaiser werden namentlich von Schaffhausen Beschwerden laut über^ immer noch andauernde Fruchtspcrrc und die Verhinderung des Transits auf dem Rhein von einem"bgcnössischcu Ort nach dem andern, und cS wird die Frage aufgeworfen, ob die Eidgenossenschaft, welche den^""sport von Früchten für die kaiserlichen Armeen in Savopcn und Picmont und auch iu Neuenbürg a/RH.""gehindert ließ hicsür nicht Sperre anordnen solle. Dieser zweite Brschwcrdcpunkt soll in ein besonderes^mvrial verfaßt werden Daraufhin wird das Schreiben an den Kaiser in Betreff der NcutralitätSvcrlezungeinen Ausschuß den 5. September dem Botschafter zugestellt mit dem Gesuch, dasselbe durch Extraboten> Wien zu versenden, waS zugesagt wird. Auch die gemeine Beschwerde wegen der Sperre der Früchten,""luhr und des Transites wird geltend gemacht und eine dahcrige Denkschrift eingereicht. Der kaiserliche^'"Ndte äußerte darüber, nach seiner Meinung sei die Einfuhr nur solchen Privaten verweigert worden,""Hc die Vorräthe auf Gewinn hin aufkaufen; er habe bereits die nöthigen Weisungen crthcilt, daß den"^Mischen Orten aus die Bescheinigung, daß sie die Früchte im eigenen Lande consumiren, der freie KaufMattet werde. Am 6. September erscheint der französische Gesandte in der Tagsaznng und trägt vor, beiDichtung der Ncutralitätsactc von 1702 habe der König mit Hintansczung seines eigenen VortheilS, deSSchadens seiner Völker und der überschwenglichen Kosten, sein Wohlwollen gegen die Schweiz kund-^ben; damals habe der König nicht mit dem Kaiser traetirt, sondern sich einzig auf das Wort der Eidge-verlassen daß sie ihrc Grenzen mit aller Kraft hüten wollen. Die Tagsazung wisse, wie schändlich" Republik aus Schuld eines ihrer Glieder beschimpft worden sei; für die Ehre derselben möchte er selbst""'"'«hm, . cs hätte das Kistlein des Generals Mcrcp das nicht cntdckt," was er selbst lieber nicht wissenAus der nunmehrigen Handlungsweise müsse erhellen, ob die Eidgenossenschaft es verdient habe" "'cht, von ihren Feinden der Bestechung oder Untreue fähig gehalten zu werden. Er wolle vernehmen,Gcnugthuung die Eidgenossenschaft dem König für diese Schmach gewähren wolle. Die schriftlichewelche von einem Ausschuß den 7. September mitgcthcilt w.rd, verweist auf die energischen Vor-'""gcn beim kaiserlichen Gesandten und auf die Kriegsbereitschaft im Lande, daö bereits einige TruppenBasel an die Grenze verlegt habe. Wenn das Kästchen des Generals Mcrcp Schriststükc enthalte,wie der französische Gesandte andeute, die Eidgenossenschaft oder ein einzelnes Ort, oder auch Private^promittiren, so solle er damit an die Oeffcntlichkcit treten, damit man gegen Männiglich nach Gebühr