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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1525
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Juli u, August !709, 1525

^uptinann Graf und andern, welche auf Recht hin eS mit dem Abte halten. 6. Die Besteuerung derb>tcr Magdcnau und St. Maria, unter Bedrohung des zwangsweisen Verkaufes ihrer Gefälle. 7. Die^»vcrc Mißhandlung von Landrichter Zcindlcr'ö Sohn von Obcrußwyl am 39. Juni durch drei Flawylcr.D>c am 11. Juli erneuerte Anmaßung der AppellationsgcrichtSbarkcit, wo die Toggcnburgcr Appcllations-gehalten, verschiedene Parteien citirt, die frühem Urthcilc dcö fürstlichen Appcllhofes annullirt und^idcr exequirt haben, wie dies Franz Suter troz seines RcchtövorschlagcS widerfahren sei. 9. Die Besteuerung^nigcn, die auf Recht hin auf Seite des Abtes stehen, durch die von Wattwyl. 1<1. Hauptmann Keller^ durch sechs Schergen den Sohn von Jagli Schöncnbcrgcr aus der Kirche unter daS Vorzeichen, nahm^ dort gefangen und führte ihn nach Lichtcnstcig, weil er die große Glokc geläutet. 11. Die Anmaßung^ Gerichtsbarkeit in Ehesachen, das Verbot der Nvthtaufc durch Weiber und die Beschränkung der Taufen^ Sonn- und Feiertage. 12. Der Befehl des sogenannten Landrathcs an seine Gegner, die Gerichte wider^ Form anzustellen, wie im Rhcinthal und in Nicderglatt, und die Ammänncr wider des GotteshausesHk sel^t zu ernennen. 13. Die Beschimpfung der fürstlichen Amtleute, die Bedrohung von Leib unddes Vogtes zu Schwarzenbach unter der bctrüglichc» Vorgabe gegen die gemeinen Landlcute, die Tag-habe dieses Unterfangen gegen die landesherrliche Obrigkeit durchaus gutgeheißen. Die Verantwortung^ Toggenburgcr über diese Klagcpunkte vom 29. Juli wird ebenfalls dem Abschied beigelegt; sie lautet im.^"tlichcin all 1. Der wirkliche Inhalt des Abschiedes sei in dem Mandat, das ausgckündct worden,wichst streit aufgenommen und ihm durch einige Abkürzungen nichts benommen worden; man habe nur^ besser« Vcrständniß einige lateinische Auödrükc verdeutscht. Die behauptete Fälschung sei daher noch zu""Nsen. zg z DaS Capitcl habe zu Lichtcnstcig eine Jahrzcitstiftung, der auch Laien einverleibt sind.Jahrzeit sei von den Geistlichen aus ihrem scandalvscn Eifer gegen die weltlichen Landleutc seit einigen

nicht mehr gehalten, ja sogar außer Landes gezogen worden, so daß der Pfleger schon vor einem

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^ die Weisung erhalten habe, nichts mehr verabfolgen zu lassen, bis das Jahrzeit wieder nach altem^"uch in Lichtcnstcig gehalten werde, 3. Die Mcßmcr von Henau und Jonschwpl seien nur deshalbworden, weil sie die großen Glokcn zur Zeit, wo deren Läutung im Allgemeinen eingestellt war,^Utct hattcn. 4. Schmid Brändli sei zur Verantwortung gezogen worden, weil er vor dem lcztcn

srjx Landcöpflicht kraft Landcöcid nicht erfüllen wollte, 5. Schlumpf, Graf und andere seien^ vor mehr als einem Jahr zu einer Geldstrafe verurthcilt und diese nach Recht gcschäzt worden, weil^ an dem Lande und sonst verfehlt hattcn. 6. Die Klöster Magdcnau und St. Maria seien, wie

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Landleutc, zur Steuer veranlagt worden, und zwar schon vor mehr als einem Jahr; wenn sie zub'

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bcsizc große Mittel. Zudem bestimme der lcztc Abschied, daß Jedermann im Land gleichen Rechten

stchc ihnen der Gegenbeweis offen. Ucbrigcns sei St. Maria nicht ein armes Klöstcrlcin,

^>chwcrden unterworfen sei» soll, ml 7. Das Factum sei unbekannt; wenn eine Klage erfolge, wolle^ a»f ^

'töklc- eingenommenen Pfad einfach wcitcrgcschritten. Die Angelegenheit Sutcrs wird weitläufig

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öangcncn Mai einhellig eine Steuer erkennt und hicrzn auch die Güter des Abtcö nach altem Her

barübcr gut Recht halten, 8. Am 11. Juli habe man kein neues AppcllationSgcricht gebildet, sondern

hob» " dessen Widerspenstigkeit gegen ein rechtskräftiges Urthcil zurükgcführt. all 9. Die Wattwplcr

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- beigczogen, so daß dieser nicht größere Beschwerde habe als die Gemeinde selbst, -ul 19. Der Schöncnbcrgcr

^'cgcn Renitenz gegen zweimaliges Erkcnntniß eingezogen worden; er habe sich aber freiwillig dem Weibcl"»nvstr gestellt. Daß Hauptmann Keller dabei gewesen und mitgewirkt habe, sc nc unerfindliche Zulage