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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juni 17«k.

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00».

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 17111», 25. u 21». Juni.

z>a»»cSarchiv Tchw»z. Abschiede

^sandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudloph Dürlrr,Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von Fleckcnstein,Uri, Oberst Joseph Anton Püntincr, Landanunann; Johann Martin Schmid, alt-Landa»»»ann.

Christoph Schorno, Landannnan»; Dominik Janscr, des Raths. Untcrwaldcn. NiklauSLandammann von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landammann, und Johann Remigius Lussi, alt-

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Einfeld'

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au» von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Johann Heinrich Jten und Christoph" krniatt, beide alt-Ammann.

In Folge dcö Abschiedes vom verflossenen Mai und der wiederholten Zusagen des spanischen Ge-daß er die Vollziehung der im Octobcr und Deccmbcr 1705 gemachten Versprechungen beförderlichst

Anleiten

Werde, um die Solcmnisation des Bundes zu befördern, versammeln sich die V Orte. (Die übrigen

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^üand verbündeten Orte waren wegen Kürze der Zeit nicht eingeladen worden.) ES zeigt sich aussva.. ^"ctwncn, daß alle Orte zur möglichsten Beförderung dcö Geschäfts bereit sind, sofern auch der^nstr^ gemäß dcni Memorial vom 22. Mai Alles gcthan, waS die Kürze der Zeit gestattet habe.

^Mwnögemäß wird der Entwurf des Bundes mit den bei den Unterhandlungen vereinbarten Punktenzz 1?^' dem Original von 1634 zusammengehalten und verbessert. Hierauf wird das Memorial vomb°wrk ^ Erlesen, welches die Anleitung gibt, wie allgemein gegebene Versprechungen spceicll schriftlich zu

bezüglichen Schriften, namentlich vom 26. Octobcr und 15. Deccmbcc 1705,vor ' Erforderliche daraus notirt worden, wird dem spanische» Gesandten durch eine Commission

^ die Orte seien bereit, die lczte Hand an den Bund anzulegen, sobald Alles in Richtigkeit gestellt

aus sie den Bundcöcnüvnrf aufmerksam durchgangcn und finden darin noch etwas

Ncdc-^' behändigtcn Vollmacht sei auch von Zürich, Bern, Basel lind Schaffhauscn die

>>» N Bund zur Erhaltung der katholischen Religion angesehen sei, so würde eS besser sein,

so n,-!^ contrahircndcn Orte zu erwähnen. Da in der Vollmacht das Datum offen gelassen sei,

^ Gesandte für die Ausfüllung die nöthigc Anleitung geben; auch möchte die Sichcrstcllung dersosino äol »alo und die forma <1ol salo dem BundcSinstrumcnt einverleibt werden. Allewerden vom Gesandten genehmigt; die Ausfüllung des Datums überläßt derselbe den

de»°>a»dtl

' welche sichach per Hand auf den 20. Juli vereinbaren. Im Fernern verlangen die Orte für die

^»»d cingcscztc Vollmacht eine ausdrüklichc königliche Ratification und beharren darauf, obschon derge»»"^ Wortcil der Vollmacht:Ich heiße alles solches gut, vor jczo für dasselbe Mal," eine

Bekräftigung finden will. Der Gesandte räth daher, man möchte solches durch ein Schreiben vom

verlangen und einen bezüglichen Ratificationscntwurf beilegen. Im Weiter» werden noch folgende^»d Gesandten gestellt: 1. Ausstellung eines Reverses für die Bezahlung der Pensionen

^Uicularansprachcn gemäß dem Revers und Beibricf von. 1634. 2. Zusicherung der Bezahlung eines