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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juni 1706.

Thcils der den zu Bellen; regierenden Orten gehörigen Wachtgeldcr und Festsezung eines Termins fürAbstoßung der dahcrigcn Restnnz. 3. Ersaz der Nachtheilc, welche den Orten wegen Eingehung dcötulatS iil Bezug auf Früchte und Salz drohen, wobei auch Frankreich einen Revers ausstellen möchte-Gesandten wird Alles zugesagt, was von ihm abHange; soweit cS die von Frankreich gegebene Zusich"betreffe, möchte man sich an den König wenden. 4. Aufnahme der Zusicherung für Beilegung der Grenzstreitigkcitcn und für Erstellung der Postcassctta in Mailand in den Bcibricf. 5. Erwähnung in dem M'der den Regimentern Crivelli, Ainrhyn und Bcßler unterm 26. Octobcr erthciltcn Zusagen, sowie dcrjcnig^welche die Regimenter Flcckenstcin, Zwcycr und Bcroldingcn betreffen. 6. Aushändigung eines ActcS a»beiden auf dem mailändischcn Staate befindlichen Regimenter über Erneuerung der Eapitulation. ^ ^sichcrung in dem Beibricf, daß den Particularansprachcn ein Genügen geleistet werden soll, wie wennBunde stünden, da der Gesandte gewünscht, daß dieselben nicht als oonäitio Lins gun nsn in dcnsclbcugenommen werden. 8. Angcdcihung dcS einem souveränen Stande gebührenden Cercmonicls nach ^Verlangen. Auf alle diese Ansinnen crthcilt der spanische Gesandte seine Zusage; über einzelne läßt ernoch besonders aus. Dieses Jahr sei cS nicht möglich, den zu Bcllcnz regierende» Orten eine Abjchsgzahlung zu leisten, weil zwei Pensionen zu entrichten seien; da aber für das kommende Jahr wiederPensionen assignirt seien, aber nur eine bezahlt werden müsse, so habe der Gubcrnator beschlossen, de» ^Orten an ihre Ansprache dann etwas Erhebliches abzustoßen, und so auch die folgenden Jahre, ,

ledigung der Beschwerden der cnnctbirgischcn Unterthancn werde er sein Möglichstes thun; die Orteaber ihren Agenten Pcllizaro beauftragen, die Angelegenheit bei der mailändischcn Regierung zu dctt ^hinwieder sollten sie auch den Beschwerde» abhelfen, welche die Mailänder gegen sie führen. Inzichung wird versprochen, daß den Gesandten über daö Gcbirg die nöthigcn Instructionen werden cr^werden. In Betreff der Verbesserung des Ccrcmoniclö wird vom Gesandten für die Zukunft die bcstcsichcrung gegeben; dabei räth er den Orten, sich diesfalls auch an den französischen Gesandten zu ^ ^voil woher wohl Untcrstüzung zu erwarten sei. Endlich erbittet sich der Gesandte eine Note über d«r ^Begehren und eine Erklärung der Zeit der Solemnisation. Nach erstattetem Bericht wird jedoch r"'» ^Session beschlossen, dem Gesandten nicht eine Note, sondern den Entwurf eines ReveröbricfcS ^«zurnch^des Erfolges um so sicherer zu sein. In Betreff der Zeit der Solemnisation wird dem Gesandtendaß man in der Ausfertigung dcö Instrumentes begriffen und zu aller Beförderung des SchlußacUs ^sei, daß man aber vor Bcsicgclung des Instrumentes die versprochene Pension erwarte. Es schcinc alnr ^möglich, die Solemnisation vor der JahrrcchnungStagsazung in Richtigkeit bringen zu können, wie n ^Orte es auch wünschte». Auf diese Eröffnung bricht der Gesandte in Klagen und Seufzer auS;sich allerorten für die Beförderung verwendet und bestimmte Versprechungen gemacht; nun stlSpott und Ruin, und er müsse vom König seine Entlassung begehren; man möchte sich doch ^

derung entschließen und ihm die Schmach erspare». Nachdem die Session hierüber Bericht erhalten, I / ^die Discussion anfangs; endlich entschließt man sich, dem Gesandten die UnmöglichkeitohneFeder" nochmals nachzuweisen. Dieser benimmt sich hierauf sehr passionirt. Es prcssire um die Auosc ^der Instrumente nicht, er werde am Weiter» keinen Antheil mehr nehmen können und sich vielerorts Ü ^schuldigen haben. Gleichwohl dringt er darauf, daß die ausgebliebenen Orte Frciburg undZustimmung schriftlich crtheilcn, oder die Beschwörung dcö Bundes ohne sie vorgehen solle, und r ^nochmalige Berichterstattung an die Session, obschon ihm vorgestellt worden, daß ein solcher Act »"