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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1317
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Mai 1706, 1317

^eibcr Ledergcrw. Ausschüsse der Toggcnburgcr. Hauptmann Keller; Sckclmcistcr Riidlingcr; Doctor)ärer; Hauptmann Breitenmoscr.

^ Die Landsgcmcindc von Schwvz hat nach Kcnntnißnahmc von dem Einsiedler Abschied vom 1l).sw»ar am 9. Mai die Fortsczung der Confercnz wegen des Toggenburgcrgeschäfts auf den 26. Mai nach'/"'steig fcstgesezt, woselbst die allseitigen Abgeordneten eintreffen. Die der beiden Stände beschließen, die^ Sizung im RathhauS zu halten, während die Gesandten des Abteö dessen Amthauö angeboten hatten,^achdc,,, die beiden Orte sich ihre Instructionen eröffnet und solche gleichlautend befunden worden, wird^ redet, den Toggcnburgcrn in Freundlichkeit zu verweisen, daß sie die Schlußworte des von beiden Orten^ ^ erlassenen Schreibens:mit Gnaden wohl bcigcthan verbleiben," gerügt haben, da doch die beidenAchter und ihnen Gnaden zu crthcilcu im Stande seien. Deswegen sollen zuerst die Ausschüsserick ^ggenbiirg berufen werden, um sie zu versichern, daß die beiden Orte das Landrccht steif und auf-^ ^ Zu halten gesonnen seien. Wenn etwa in dem Amthaus etwas verhandelt werden sollte, so werden siewieder auf's RathhauS bringen, »im cS zu drei Thcilcn zu bcrathcn. Mit Eröffnung dessen wird denDissen zugleich bemerkt, man habe mit Bedauern von entstandener Uneinigkeit unter ihnen Kcnntnißund sei instrnirt, auf Eintracht hinzuwirken. Die Ausschüsse entgegnen, sie seien nicht rechtzeitig cin-Ai" ^ worden, es hätte diese Confercnz wohl an einem unparteiischen Ort gehalten werden können, ansInstruction müssen sie das Abgefaßte vor der ganzen Landschaft verantworten; von entstandener/ugkcit wissen sie nichts. Die beiden Orte crwiedcrn, der Zwek der Confercnz sei einzig, das Miß-djxg Betreff des LandrechteS zu erörtern und die Zwietracht unter den Landlcutcn zu beseitigen;

^ 'verde man auch mit den Gesandten dcö Abtes besprechen und dafür sorgen, daß auch die Toggcnburgcrh!.Gelegenheit anbringen können. In Bezug auf die Einladung habe man dem Landrccht nachgelebt,/vstsezc, daß dieses mit Boten oder Briefen geschehen könne. Diesmal seien sie durch Landvogt Stadler,de» durch das Toggcnburg gereist, avisirt worden. Die Ausschüsse rcplicircn, die Landleutc werden

Hanl, ^ Landrccht halten, wenn diese ein Gleiches thucn; was auf der Confercnz in Einsicdcln vcr-^ worden sei, wollet« sie auch zugestehe». III. Am 27. Nachmittagö treffen die Gesandten des AbtcS,s. ^ vröffilen auf den« Anithaus ihre Instruction, die dahin geht, zu arbeiten, daß das gute alte Ber-ich " ^'"^r hergestellt werde. Die Orte bringen hierauf vor, sie wünschten' zu vernehmen, was für Briefeliegen, da doch der Abt das sogenannte Baucrnlandrccht ancrkcnnc. Nach genommenem Ab-l»«d ^^'vortcn die Gesandten des Abtes, dieser ancrkcnnc das Landrccht, jedoch dcS Gotteshauses Siegelnder z unnachthcilig, da hingegen das Landrccht gar zu weit cxtcndirt «verde» «volle; wegen Kürze^ haben sie die Briefe nicht zur Hand bringen und untersuchen können; daS Gotteshaus nüissc bei''lese ^ ^vcnklichc» Hebung gcschüzt «verde» ; weil es spät sei, «vollen sie übernächtigen Rath halten, womitl>e»> geschlossen wurde. IV. Am 28. Morgens lassen die Gesandten beider Orte, nachdem sie auf

sich vertraulich bcrathcn, dci« Toggenburger» anzeigen, daß sie ebenfalls in die Session komme«,A«,g .'../" ""zuhören, was gestern mit den Gesandten dcS Abtes verhandelt worden sei. Die toggcnburgischenhierauf, daß man sie bei Verrichtung der Curialicn auf den« Amthauö »ach Ankunft der^ Abtes nicht auch zugelassen habe, mit der Bemerkung jedoch, daß sie gegen die Gesandten der'h v'e kein Mißtrauen hegen. Die leztern erklären hierauf, daß in Sachen des LandrechteS nichts «verde

^'handelt

^Auch, cS möchte Einigen gestattet «verde», psr inoäun« rkpiivgontationis auch der Antwort der

^d«cht> ohne daß sie als Mitcontrahcntcn dabei sein können. DaS von zwei Ausschüssen vor