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^sandte anerkennt diese Verpflichtung, wünscht aber darüber eine Berechnung zu erhalten. I—q. (S. u.
^ Schwyz verwendet sich dahin, cö möchten beim Cardinal-Protcctor in Rom Schritte gcthandaß die vor einem halben Jahr über den in Schwyz sich aufhaltenden Dominicaner Pater Diego,^"nnt der Spanier, gewesener Fcldpricstcr eines eidgenössischen Regiments in Mailand, verhängte Suspension^gehoben werde, da er sich dieselbe einzig dadurch zugezogen, daß er zu Crcmona einen Soldaten des^uiicnts mit einer dortigen Bürgerin getraut habe. Wiewohl man glaubt, der Dominicaner dürfte sich eher^»>cn Ordcnögcncral wenden, wird doch ein Rccommcndationsschrcibcn bewilligt.
^ Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:
Thurgau. l. Art. 298. Geldanleihen. IN» Art. 283. Iilstizsachen, Recht, Gericht.
" Freiümter. «,. Art. 203. Kriegs- u. Militärsachen.
n. Art. 282. Beziehungen z. Bischof v. Como. I». Art. 2K3. Geistliche, Pfrnndsachen ,c.«». „ 7K. Allg. Vcrord., Statuten ic.
K04.
Geheime Confcrenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothltru.
Lucern. 2L. Mai.
Staatsarchiv Lucer». U»geb»nbe»e Abschiede u. Acten ReligionShändcl.
^^"dtc: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, alt-Schulthciß;^ ^^l Anton Amrhyn und Jakob Balthasar, beide des Raths. Frei bürg. Franz Niklaus Vonder-Kf Franz NiklauS Vögelin, beide dcS Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Vcnncr;
^°ÜPH Bcscnval, beide des Raths.
""'grr Zeit mußte man gewahren, wie übcrmüthig die Eidgenossen der andern Religion den katho-^ ^^rn mit allerhand auf den Vorthcil berechneten Zumuthungcn zusczcn, unter nichtigen Vorwändcndqß Bünde und Verträge da und dort ungewarnt ihre Landmacht aufbieten und zusammenziehen, so^ic» ^ ^^^^Ichcn Orte nothwcndig sich zur Gegenwehr aufraffen müssen. Nach Kcnntnißnahme von denig, Abschieden, an denen nichts geändert wird, macht sich die Ucbcrzcugung geltend, daß wenn
Ruptur die drei katholischen Städte und Wallis nicht cinmüthig und nach Einem Plane"ur kein Erfolg zu hoffen steht, sondern zu besorgen ist, daß die Feinde von diesem zusammcn-^rzt !! ^^äude ein Stük nach dem andern wcgnehincn würden. Deshalb wird als Hauptgrundlagc fcst-^cgs sobald eines der Orte angegriffen wird, die übrigen alle gemeinsame Sache machen und demh>ix ^ ^ entweder dircct zuziehen oder ihm durch Diversionen und Einfälle Luft zu machen haben. So)sl t/-Städte jczt aus Eurem Munde reden, so sollen sie im Kriegsfall aus Einem Herzen opcrircn.»»d ^ wundläge vorhanden, so haben sich die katholischen Orte dcö Mehreren der Hilfe von Frankreich,>»kg^ ^ Savoycn und Burgund aus, und der Republik Wallis und des Bischofs von Basel nicht^irke» ^ ^^östcn. Solothurn wird beauftragt, in diesem Sinne auf den französischen Botschafter cinzu-^ ">khr als Freiburg, sofern bei einem Kriegsausbruch die Waadt nicht voir den französischenher lahmgelegt wird, von BcrnS Truppen ganz umringt ist und mit seinem eigenen Schuze genug