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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1304
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1304 Mär, 1706,

thcils unfruchtbar befunden. Das Weitcrc ist aus dem gemeinen Abschied zu ersehen. ,i. (Alle kaiholß

Orte und der Abt von St. Gallen.) Lucern trägt instructionsgcmäß an, daß man sich bei diesen miß ^

Zeiten verständige, wie ein Ort dem andern beibringen solle. In der Bcrathung wird dann

geheimen Abschied von Luccrn vom Jahr 1695 oder 1696 hingewiesen, welcher alle nöthige Anleit»»)^

und vereinbart, daß sich alle Orte in gute Bereitschaft sezcn, damit man nicht schlafend angetroffen ^

Katholisch Glarus bittet hiebet, daß die katholischen Orte ein wachsames Auge auf sie haben und der '

schrcibcr in Sargans angewiesen werde, ihnen im Nothfall mit etlichen hundert Mann zu Hilfe zu

«. (S. u. d. Vogt.) z». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) Luccrn erinnert, daß Baron von

das Schreiben der verbündeten Orte, das sie zur Rechtfertigung des mailändischcn Capitulats an de»

erlassen, nicht an seine Bestimmung habe bestellen wollen, weshalb man beabsichtigte, dasselbe dem ^

einem andern Weg einzuliefern; da dieses aber nicht habe angehen wollen, handle sich nun dan»n, ^

Erreichung dcS Zieles auf andcrm Wege zu versuchen, sei es, daß man es nach Rcgcnsburg schikc,

Druk ausgehen lasse. Es wird beschlossen, in Sachen noch einzuhalten; wenn ein MchrcrcS von

einlange, könne man noch Weiteres beschließen. Hicmit wird die Sache all rokoronäum genommen. ^

gleichen Orte.) Mit Schreiben vom 11. März übersendet der Gubernator von Mailand die vom

Spanien erhaltene Vollmacht zur Solcmnisation des Capitulats und spricht den Wunsch aus, dap

nach Ostern in Mailand stattfinden möchte. Zugleich versichert er, daß genugsam Salz für der Orü

auf dem Langcnscc sei, sofern man um den Preis des französischen nicht einig werden könnte. Diepr ^ ^

stand wird in den Abschied genommen, r. (Die gleichen Orte.) Es wird Mittheilung gemacht von

morln

Schreiben des eidgenössischen Geschäftsträgers Jakob Franz Andriani in Madrid vom 10. Februar, -die verbündeten Orte ersucht, der ihm unterm 25. Dccembcr übersandten Procura die nachträgliche Erlau ^ ^zu geben, daß er die 20,000 Scudi des Airo äollu ino/.?.' annaba den Erben des Herrn Cassani anöbrn' ^

dürfe, indem dieser Beisaz durchaus nöthig sei. In gleichem Sinn verwendet sich Cassani 's S"hn

iiistluir''Galle»'

Schreiben vom gleichen Datum. Luccrn entspricht diesem Gesuche, die übrigen Orte, weil nichtnehmen es all iktkrenclum. « u. t. (S. u. d. Vogt.) «. (Alle Orte und der Abt von ^t. ^Katholisch Glarus fragt instructionsgcmäß an, ob, wenn sie bei einem allfälligcn Bruche von denOrten die Neutralität erhalten könnten, eine solche von den katholischen gebilligt würde; sofern du! ^erhältlich oder nicht statthaft wäre, bittet es um die nöthige Hilfe aus dem Sarganserland. Mn» ' ^einfach bei den deshalb errichteten Abschieden bewenden, v. (Dieselben Orte.) Der Gesandte dcö o 'St. Gallen gibt zu bedenken, wie viel der Abt im Falle eines Bruches zu leisten habe und führt de» ^zu Gcmüthe, daß sie ihn in Ansehung des bedauerlichen Zustandcö seiner Lande berüksichtigcn mochten- ^aber nächstens eine katholische Confcrcnz mit Bcizichung der Republik Wallis gehalten werden ^.^»-r»dieser Gegenstand sowie die Frage, ob man äußern mit den katholischen Orten verbündeten Mächten d>eGefahren vorstellen solle, den Obrigkeiten zu wcitcrm Nachdenken hintcrbracht.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirinertSangelegenheite»:

Deutscht nein. Vogt. iibcrh. «». Art. 77. Kriegs- ». Militärsachen.

Landgrafschast Thnrftau. i«. Art. 003. Stifte n. Klöster (Kreuzlingen).

Vogtei Freiämter. «». Art. 202. Kriegs- u. Militärsache». t. Art. ll0. Kellcramtsstreit.

NapperSwyl. It. Art. 47.

It aus dem Schwyzerexemplar.