Mär, 1706. 1303
und Zürich und Bern sich zu dein verlangten Officium nicht verstehen wollten, wird die Dnplik der
^ b auch weitläufiger eingerichtet und Vortrag und Replik der evangelischen Orte punktweise widcr-
'bezüglich wessen abermals auf den gemeinen Abschied verwiesen wird. i». (Die mit dem Bischof von Basel" ^rtc.) Eine Deputation des Bischofs von Basel überbringt ein Schreiben desselben und eine^ Mlcr Zuschrift von Bern in Betreff der nach Nidall angeordneten Confcrcnz und macht folgende
W"'"
lliu Eröffnung: Als sich der Bischof zur Vornahme der Huldignng in's Münstcrthal begab und die^)m>cn an ihre Pflichten erinnerte, haben diese mit ihm allein zu reden begehrt. Da sei der Panncr-
""istcr
ks>w^ ^"heilen und Hcrkommcnhcitcn vcrbleibeil zu lassen, was der Bischof versprochen habe. Bei Vcr
^siard mit einem Andern zu ihm gekommen und habe ihn gebeten, die ganze Gemeinde bei ihren
^ ^6 Eides habe aber Wisard gegen alles Herkommen vor allem Volk gesagt, daß dieser Eid demjenigen,b>c Gemeinde dem Stande Bern schwöre, nicht präjndieircn solle, so daß die Meyer selbst ihm vcr-^ben, fix Hütten ihm dazn keinen Befehl gegeben. Vom Bischof hierüber zu Rede gestellt, habegeantwortet, er habe diese Acußcrung nicht auö Jemands Befehl, sondern kraft seines AmtScidcS
lud solches bisher in dieser Form und vor allem Volk niemals geschehe», sei er nach Prnntrut citirt
»»d ""llestandcncm Fehler in 1000 Pfd. Buße verfällt und seiner Acmtcr cntsczt, auf gcthanc Abbitte aber^^sbeechcn, dieselbe nicht zu äfcrn, die Buße auf 100 Gl. ermäßigt worden, ohne jedoch die Ehrcn-^^^"b)cben. Wisard habe sich aber klagend an Bern gewendet. Nachdem hierauf ein gewisser^"stan von Nidau in's Münstcrthal gcschikt worden, tun daselbst wegen Wisard Bericht cinzu-b'udc' Bischof gegen ihn einen Vcrhaftsbcfchl erlassen, bis derselbe sich seiner Verrichtungen halber
bli»/ haben. Wie jener aber hicvon Wind bekommen, habe er sich davon gemacht. Durch den
hif ^ werden die bischöflichen Abgeordneten angefragt, ob es init der bcrnischcn Gesandtschaft wirklich sowie von diesem Stand geklagt worden sei. Hierüber hinterbringt der Untcrvogt de» schriftlichen^hvst^ ^'geordneten, der Bischof habe die Stunde der Audienz fcstgesczt, die Gesandten in der Kutsche^ Deutschland herrschenden Brauch in ein Nebenzimmer und dann zur Audienz
a„, ' und dann nach Beendigung derselben sie wieder in der Kutsche in ihre Quartiere zurükzubringcnih^> ^ witcr Zustellung des Nccrcditivs, so daß die Gesandten dem Bischof um die erwiesene Ehre durchhaben danken lassen. Hierauf habe Bern dem Bischof angezeigt, daß cS daö Burgrccht im^ erneuern wolle und bald darauf eine Gesandtschaft dorthin gcschikt, den Panncrmcistcr Wisard.^ssnctcr Hand wieder in sein Amt cingesczt und schließlich das Burgrccht beschwören lassen. DerbjsH.. ^e herauf eine Protestatio« und die Gesandtschaft einen Gegcnprotcst erlassen. ES haben die^>csc> ^'geordneten den verbündeten Orten auch die Abschrift eines Crcditivs au gcsammtc Orte vor-^isiv» begehrt, ob sie solches dem Bürgermeister von Zürich abgeben, oder selbst vor gemeine
Aminen sollen; da dasselbe aber von sehr schwachem Inhalt war, wird ihnen dessen Abgabe miß-!l> ^gegcn vcrdcutct, hier zu bleiben, da man beabsichtige, die bcrnischc Armatur an die gemeine Sessiondiesem Ende wird Bürgermeister Eschcr durch den Untcrvogt ersucht, die XII Orte zusammcn-welcher solches aber rund abgeschlagen und dagegen gefragt habe, ob die katholischen Ortebestell, ^ Eapilnlatcs antworten wollen. ES wird den bischöflichen Abgeordneten das Rccrcditiv""b ihnen angcrathcn, in Nidau auf einen billigen Vergleich einzugehen; gleichzeitig werden die^sandte» ersucht, mit denjenigen von Bern zu reden, daß die Sache in Freundlichkeit beigelegt"wchtc. tzi,, Gesuch der bischöflichen Abgeordneten um ein Schreiben an Bern wird thcilS verspätet,