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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1302 März 170k.

und zuglcich berichtet wurde, daß die drei Pfenninge für den Jnvalidcnspital und ein vierterGratificationcn an verdiente Officicrc noch immer bezogen werden, daß auch der eidgenössischen Justiz ^geschehe und von Oberst Rcynold an seine Obrigkeit ein ganz widerwärtiger Brief geschriebenwerden dem Herrn von St. Colombe zu Händen des französischen Gesandten unterm 27. März dieVorstellungen über Abschaffung des vierten Pfennings und der drei Pfenninge, oder eventuell über E'i»l»l^ ^dieser lcztcrn an die betreffenden Orte schriftlich erneuert. Dem Obersten Rcynold aber wird für sichHänden der übrigen Obersten ernstlich vcrdcutct, man hätte eine genaue Beobachtung des vorseztcn Reglements erwartet; dem entgegen aber werden die eidgenössischen Rechte und PrivilegienInteressen willen nicht gewahrt; wenn das so fortgehe, so werden ernste Mißfallcnsbczcugungcn nicht amIi. Zug bringt vor, Zürich habe die Rcichömünzcn verrufen lassen, woraus nun zu besorgen sei, diese - ^werden um so mehr in die andern Orte und in die gemeinen Vogtcicn kommen, weil sie denLohn gegeben werden. Zürich crwiedcrt, der Andrang von RcichSmünzcn und faulen Constanzcr- und >)' ^stcincrmünzcn habe ein Mandat veranlaßt, daß Niemand solche Münzen anzunehmen schuldig sei, undmit solchen belästigt »Verden solle, bei 10t) Thalcr Buße. Auch Basel beschwert sich, daß viel falsch^ ^zu ihnen komme, namentlich Drciunddrcißig-Sousstükc, die kaum 4 Bazcn Werth seien, dann auchhalbe französische Thalcr, die nicht den Werth haben und von de» gewichtigen schwer zu u »tcrschc>du> ^Man sei dortscitö in einer Probe begriffen, um dem Uebcl zu steuern. Da der Zudrang solcherEidgenossenschaft sehr schädlich ist, ein sofortiger Verruf aber ohne vorausgegangene Warnung mit z» ö ^Nachthcile'verbunden wäre, so wird den Orten anheimgcstcllt, gedeihliche Verordnungen zu mache» "Angehörigen zu verständigen, daß Niemand solche Münzen anzunehmen schuldig sei. Den deutsche» 'wird hicvon Anzeige gemacht, damit sie suchen, diese Münzen abzukommen und künftig sich ihrer z»i. Auf die Eröffnung Appcnzclls, daß der Streit mit dem Abt von St. Gallen über verschiedene,verlegte Zölle noch nicht beigelegt sei, und auf daö dahcrigc Gesuch, es möchte der Abt angewiesen ^ ^auf nächste Jahrrcchnungstagsazung seine Docuinentc vorzuweisen, antwortet der Gesandte dcSsei bereit, den Streit gerichtlich entscheiden zu lassen. Da die Parteien bekanntlich ihre Säzc bereits ^haben und nur noch der Tag fcstzusczcn ist, so wird beschlossen, die Verhandlung soll drei oder vierZusammentritt der nächsten Tagsazung in Baden stattfinden. Schwyz und Glarus behalten ihre ozu Wildhaus vor. It. (S. u. Schirmort Rapperswyl.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

I. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Da dem Vernehmen nach die cva»»ffOrte wegen des mailändischcn Capitulats einen Vortrag halten werden, bcrathen sich die katholisch^was sie darüber antworten wollen. Die einen wolle» zuerst den Streit zwischen Bern und dem ^ ^ ,»Basel vornehmen; andere finden für gut, den Vortrag der Länge nach anzuhören und danncrwicdcrn, man wünsche etwas Bedenkzeit, um auf die Proposition Berns im Münstcrthalcr H»»^ ' ^c»»vortcn; inzwischen aber möchte man in Abwesenheit leztcrn Standes von der militärischen Bcwcg»^den Bischof von Basel reden, welches Alles so ausgeführt worden ist, »vie der gemeine Abschied 5^' sicdas Vorbringen der evangelischen Orte, als sei daö mailändischc Capilulat offensiv und dcfens»'gerichtet, und über daö Begehren, dasselbe zu verbessern, »vird zuerst nur eine allgemcinc Autwort Z»beschlossen, »vie aus dem Abschied zu ersehen ist. Nachdem aber das Capitulat drei Tage lang