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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1301
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März 1706. isril

Jahrrcchnungöabschicd über daö Toggcnburgcrgcschäst verlesen und bemerkt, daß demselbeirund Glarus auf Mitte Hcrbstmonat vorigcil Jahres ihre Entschließungen hätten »ütthcilcn' was aber.nicht geschehen sei. Auch sei ein Ausschuß der Toggcnburgcr hier und gewärtige, was anSchwyz und GlaruS crwicdcrn, da im Ausschreiben der Tagsazung dieser Gegenstandworden sei, so seien sie auch nicht instrnirt. Bcrichtweise und unter Verwahrung ihrer Rechteverhalten, daß beide Orte in Anwesenheit der Toggcnburgcr vor einiger Zeit mit dem Abtdaß wallen in Einsicdcln eine Confcrcnz gehalten haben, bei welcher solche Erklärungen gemacht wurden,H Ausschlag zu hoffen sei. Da aber beiderseitige Berichterstattung an daö Capitel, beziehungsweise

als vorbehalten und vom Abt eine Antwort versprochen worden sei, habe man die Confcrcnz nicht

s,j ^chwßcn erklärt, sondern eine weitere Fortsezung vorbehalten. Der Gesandte des AbtcS crwicdcrt, esg ^ lcztcrn nichts verabsäumt worden; allein auf seine Mitthcilung an Schwyz habe er einestrick,' '"^"göanzcige erhalten, was billig seinen Unwillen hätte erregen können, um so mehr, als seither ausWahrnehmungen habe geschlossen werden können, daß die Unterhandlung ohne Zweifel fruchtloswerde; es sei daher noch nicht gewiß, ob der Abt die Eonfercnz wieder besuchen werde. Da daslies, ^ w"ncr mehr zu vertiefen beginne, so ersuche er die Orte inständig, dem Abt gcmäß den vorherigenden Richter zu zeigen, um die Sache nach dem eidgenössischen Rechte austragen zu können,es Hah ^ ^"^ttnz nicht zu Stande komme oder fruchtlos ablaufe. Von Schwyz wird hierauf geantwortet,di» ^ Landögcmcindc halten müssen, dann den Beschluß Glarus mitgcthcilt, und inzwischen dem Abt^""s Schreibens bescheinigt. Da vor der Abreise auf die Tagsazung von Glarus noch keinehlcr sei, habe auch dem Abt nichts Weiteres berichtet werden können. DaS Gesuch dcS

^"Weisung eines Richters erscheine bei noch vorbchaltcncr Fortsezung der Confcrcnz als unstatthaft.^>rd , - Parteien ersucht worden waren, abzutreten, Schwyz und Glarus sich aber dessen weigerten,

^thui, ^ haben ihren Ausstand zu nehmen, ansonst die unbcthciligtcn Orte sich zu gesonderter

»ich,g ^fernen wurden. Hierauf treten Schwyz und GlaruS mit der Protestatio» ab, daß sie hierorts»s b^'^"kig machen und sich vor den Folgen verwahren. Von den unbctheiligtcn Orten wird nunmehrdringende Gesuch gestellt, der vorhabenden Confcrcnz einen guten Erfolg zu geben;stc 5^6 könnte man nicht länger also zusehen, sondern müßte verlangen, daß sich beide Orte über

" '"st der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung vorgeschlagenen Mittel erklären; wenn dem Abt etwas"vrfallc, solle er die unbcthciligtcn Orte dessen berichten, damit die Gesandten auf die nächste^^^"stlsazung mit Weisungen versehen werden können. Hicvon wird dem Ausschuß der Toggcn-^ "'^ilung gemacht, t. Durch Chevalier von St. Colombc und Herrn Baron, königlichen Dolmetscher,^ Drte ein vom 18. März datirtcö Schreiben des französischen Gesandten überreicht, worin er

Schlei, erinnert, die unter ihnen schwebenden Mißhclligkcitcn unter sich selbst freundlich zu

^ o»cnb"dmch die Einigkeit zu erhalte». Gleichzeitig versichert er sie deS königlichen Wohlwollens,^ l'cj», stutcn Dienste. Diese Mitthcilung wird verbindlich verdankt, zx. Bern dringt darauf,

^ Gesandten neue Schritte für die Abschaffung des dritten und vierten Pfennings bei

Truppen in Frankreich gcthan werden, da auf das lcztjährigc bezügliche Memorial noch^ ^ ^"^^üangcn sei. Von der Session werden der Landschrcibcr und der Untcrvogt zu Herrn vonsich zu erkundigen, ob der französische Gesandte daö fragliche Memorial abgcschikt,Falls, ob er eine Antwort erhalten habe. Da die erste Frage bejaht, die lcztcrc aber verneint