1300 März 1706.
In Folge ausgeflossener Drohungen gegen die Gesandtschaft habe sich die Obrigkeit veranlaßt gcf»»d>», ^selben zu ihrem Schuz eine Bcglcitschaft mitzugeben, worunter einige Offeriere, und gleichzeitig habe I» ^Mannschaft an die Grenze gelegt, nachdem davon Luccrn am 1. März zu Händen der katholischen ^Anzeige gemacht worden, daß dieser Auszug gegen keines der Orte gerichtet, sondern nur auf den ^Gesandtschaft abgesehen sei. Nach Beschwörung des BurgrechtcS seien mit dem Bischof wieder vcriSchreiben gewechselt worden, in Folge welcher nun auf den 22. März eine gütliche Confcrcnz »ach 'vereinbart worden sei. Zürich dankt für diesen Bericht und will von der angcsezten Confcrcnz nm» ' ^Ausgang erwarten. Die katholischen Orte hingegen verlangen über die fragliche Truppcnaufß^l""^Abwesenheit Berns zu reden. Da aber Zürich dieses nicht zugeben will, weil Bern seinevor offener Session gemacht habe, bestehen die katholischen Orte laut Instruction darauf, über dieseRcichöstand gerichtete Bewaffnung in Abwesenheit Berns sich vernehmen zu lassen; sie wollenKürze der Zeit dieses auf einen andern Anlaß verschieben. Als die katholischen Orte später dievon Bern befragten, ob die Truppen zurükgczogcn seien, und was man von der Nachricht, daßLand aufgcmahnt sei, zu denken habe, erhalten sie zur Antwort, man könne wegen Entlegenheit desüber crsterc Frage keinen Aufschluß geben; sobald übrigens der Bischof sich entschließe, bei dem altenzu verbleiben, würde der Rükzug sofort erfolgen; Bern habe schon öfter wegen der Landschaft Waa^an die Grenze gegen Savoyen gelegt, ebenso Zürich wegen Ramsen. DaS Land sei nicht aufgcbon>n ^ ^nur zur Bereitschaft crmahnt worden; nur das Wälschland sei aufgcmahnt, weil sich an den Grenzen ^ ^bei 10,000 Mann befinden; mit der Bemerkung, daß sich die Orte hoffentlich nicht gegen FremdeRichtern auswerfen wollen, treten sie ab. Hierauf eröffnen die katholischen Orte, sie wollen nichtWerth oder Unwcrth der Sache reden, sondern nur von der Art und Weise, wie man mitverfahre, und wünschen zu vernehmen, ob man künftig solches Verfahren einhalten oder nichtden eidgenössischen Bünden und Abschieden es abstellen solle. Es müsse selbst dem gemeinen Mau» 'daß man ohne vorherige Kcnntnißgabc an die Orte mit Volk, Waffen und Stükcn ausziehe und dabeiobschon die Confcrcnz in Nidau auf Zureden der katholischen Orte vom Bischof angenommen sei-deshalb zu seinem Verfahren befugt gewesen zu sein, weil cö einen fremden Fürsten betreffe; dermit den drei Orten fordere aber, daß man vor einem allfälligcn AuSzuge in Kienholz Mammen >-sich bcrathc; im gleichen Sinn laute der Sempachcrbricf, der Bund der VIII alten Orte undschicdungcn. Nicht minder statuire die zu Anfang des gegenwärtigen Krieges gemachte Ordnung' ^von außen einige Gefahr zeige, solle eine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben werden. Sogerechtes Mißtrauen crwckcn. Sie wünschen daher, daß entweder ein freundliches Vorstcllungöüden Stand Bern erlassen, oder die Gesandten angegangen werden, die Völker zurükzuzichcn.nicht instruirt sei, so könne es neuen Befehl einholen. Des lcztern weigert sich Zürich, indem ^Instruction zu spät cinkommcn würde; dagegen könne man den Gegenstand, wie es dann gcjän^' ^M'ffAbschied nehmen; für einmal wolle es den Aufbruch Berns weder gut noch bös nennen. <> ^' u,,o^sich Namens der bcthciligtcn Orte, daß die zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter schlecht bcz»)und daß für die Bezahlung kein sicherer Fond angewiesen sei, und bemerkt, daß die Kapitulation b>ö .^>>>Mai auslaufe. Auf sein Ansuchen beschließen die Orte, an den Kaiser ein höfliches ff"
für gehörige Vcrabfolgung der Bezahlung zu richten. Zugleich wird dem Baron von GrülhDeputation ein Memorial eingereicht, mit der Bitte, das Schreiben an den Kaiser zu unterstüzc»-