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Februar l7l)ö.
nicht in die Particulartractatc der protcstircndcn Orte einmischen, so erwarte man ein Gleiches auch ^ihnen. Der Best; Mailands gebe der Sache genügsames Gewicht; denn auch der Kaiser unterhalte »nlTürken rations possossori» und mit Rüksicht auf das Interesse seiner angrenzenden Lande ein Bünd»^obschon er, als katholischer Fürst, denselben nicht als rechtmäßigen Bcsizcr der eroberten Länderkönne. Auch werde den protestircndcn Ständen zu bemerken sein, wenn der König von FrankreichOrte gemeinsame Hilfe in den Bcsiz des mailändischcn Staates kommen sollte, wären jene neben den katbo»! ^verpflichtet, ihm denselben krast des ewigen Friedens schüzcn zu helfen, welcher Grund auch dafür jpr / 'daß das mailändische Capitulat kein Eiitbrnch in die Erbcinung sei, weil sonst die Folgerung eintreten »> 'daß die Erbcinung neben dem ewigen Frieden nicht bestehen könnte. Diese Gründe werden von den katho ^nicht verbündeten Orten „wohl gustirt", und es sichern diese den verbündeten ihre kräftige Untcrstüz»»!^^«. Mit Bedauern kommt man wieder aus das Ncukirchcrgcschäft zu sprechen, welches die protcstircndcngegen alles Recht durchzwingcn wollen. Dem entgegen lauten die Instructionen dahin, von dem klarcn ^der katholischen regierenden Orte nicht abzuweichen und nichts der Entscheidung durch Säzc zu untcrbrIndessen will man bei dieser trüben Zeit nichts Thätlichcs unternehmen, sondern günstigere Conjumabwarten. Einzig gegen die thurgauischcn und abt-st. gallischen Untcrthancn müsse, gegen die cinc» »' >Ungehorsams, gegen die andern wegen Frevels eingeschritten werden. Bei diesem Anlaß bemerkt der ^ ^des Abtcö, lcztcrm sei leid, daß seine Untcrthancn den Orten so viel Unannehmlichkeit verursacht»' ^Eommission, welche nach dem Wunsche der katholischen regierenden Orte beauftragt worden sei, diciclbc»Gebühr zurükzuführcn, habe nichts ausrichten können, indem die Untcrthancn ihr antworteten, wBefehl von anders woher und das Versprechen, daß ihnen nichts geschehen solle. Da der meiste Aull'!' ^ ^sichtlich der Untcrthancn des Abtes waltet, so wird dessen Gesandten aufgetragen, diesem zu ^mcrll",^ ^stehe von dem Beschlüsse der leztcn Jahrrcchnungstagsazung, welcher ihm intimirt worden, nicht ab >»ll ^man das eine oder das andere der vorgesehenen Mittel in Ausführung bringen. «I. Luccrn wünscht vcrn^^^Mitthcilung zu erhalten, ob die jüngst zwischen Schwyz, Glarus und dem Abt von St. Gallen »> ^des Toggcnburgcrgeschäfts gehaltene Eonfcrcnz einen guten Erfolg gehabt habe. Die beiden Ortc cu ^darauf mit der gleichen Reservation, wie früher, sie hätten, von der Absicht geleitet, ihren Anstand >»Abt beizulegen, die Eonfcrcnz in Einsicdcln besucht; daselbst seien schriftliche Erklärungen gemacht »^ ^welche beide Theile all lötsrönelum genommen haben. Der Abt habe versprochen, seilte E»t>chtic>»"''i ^zehn Tagen schriftlich einzugeben, und die Orte hinwieder baldmöglichst ein Gleiches zu thun. Die ^sei indessen nicht aufgehoben, sondern nur vertagt worden. Sie gedenken den Abt in seinen Rcchtc»präjudiciren, und wenn er gute Gesinnung nähre, so sei ein glüklichcr Ausgang zu erwarten. Dicdes Abts sei nun eingegangen und Glarus mitgcthcilt worden; ob sie annehmbar befunden werdekönne mail noch nicht sagen, weil in so kurzer Zeit die Landsgcmcinden nicht haben bcsannnclt werde» ^ ^immerhin dürfen die beiden Ortc im Gefühle ihrer Verpflichtung gegen die Nachkommenschaft nicht ^alten Siegeln und Briefen und dem dürren Buchstaben abgehen. Der Gesandte des Abtes ä»s»»tsein Herr habe sich in der in Einsiedel» gegebenen Deklaration weit hinauögclasscn und vieldagegen haben sich die beiden Ortc ungeachtet alles guten ErbictcnS nur in allgemeinen Ausdrillenund sich nicht nähern wollen. Wenn nun bei dieser gütlichen Handlung nichts werde gerichtetso müßte der Abt die Ortc bitten, mit demjenigen, welches ihm zu Baden und anderwärts urkundlich ^worden, aller drohenden Gefahr rechtzeitig abzuhelfen. Gegen diese Acußcrung erheben die bellt» .