Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1289
Einzelbild herunterladen
 

Februar 1706. 1289

^°tcjtativn und bemerke», eine solche Sprache ziele auf das Zerfallen der Unterhandlung ab. Die unbctheiligtcnt c unterbrechen diese Rede und nehmen, nachdem die beiden Parteien abgetreten, den Gegenstand in reiflichel^wn. Es nun gutgcfunden, den wieder vorbcrufenen Parteien die Gefahren der drohenden Wcit-^Wcit vorzustellen und sie zu Händen der Obrigkeiten zu ermahnen, die löblich unternommene gütliche"Nttlung fortzusczen, dem Abt bald eine Antwort zu crthcilcn und das Geschäft inzwischen unverändertunter sich zu behalten, unter Ancrbictung wohlmeinender Mediation von Seite der unbctheiligtcn Orte.^wird der Eonscqucnz wegen gerügt, daß früher bei diesem Geschäfte die zugewandten Orte der andernl'cid^" Bcchil gehabt haben. Diese wohlmeinende Bemühung der unbctheiligtcn Orte wird von

^ ^ Parteien verdankt, mit dem Versprechen, solches an ihre Obern zu bringen, v. Mit Schreiben vom^^^"ar macht der Bischof von Basel den VII katholischen Orten folgende Mitthcilung. Bei der imc»wcr v. I. zu DclSbcrg mit den Münstcrthalcrn vorgenommenen Huldigung habe der Panncrmcister^d bcm abgelesenen Pflichtcid zu», Nachtheil der landesherrlichen Rechte dcS Bischofs den neuen AnhangIcii,^' ^ HuldigungSschwur ihrem bcrnischcn BurgrechtScid so wenig nachthcilig oder vorgrciflichals jener BurgrcchtS- diesem HuldigungSschwur nachthcilig oder vorgrciflich sein solle. Wegenivou Verglcichung zwischen einem BurgrcchtS- und einem Untcrthancncid sei Wisard zur Vcrant-

^ ""g gezogen und schließlich dcS Amtes cntsczt worden. Hierauf habe Bern eine Deputation an dentut ^ gesandt, welche auf ihrer Durchreise auf seinem und des Reichs Boden die durch vorheriges Cireular»>>> """"^mfcncn Meyer, Gcschworncn und andere Münstcrthalcr troz eingelegten Verbotes über den Verlauf»ud verhört habe. Bei ihrem Vortrag in Pruntrut habe sie nicht nur Wisards Verbrechen vcrthcidigtLossprcchung desselben verlangt, sondern auch auf dasSchildblatt" dcS Münstcrthalcr BurgrcchtSPorwurf eines TcrritorialcüigriffS abgewiesen und ihre Bcfugniß behauptet, wogegen der Bischof^ . ^vtcstation eingelegt habe. Nachher seien durch ein abermaliges Ausschreiben vom 12. Februar dieMeyer und Geschwornen zur Besprechung des Burgrcchtes lind der Freiheiten der Münstcr-^ auf den 19. gl. Vi. nach Bern berufen worden. Offenbar werde damit beabsichtigt, unter dem äußernsin, ' znsammcnhabcndcn BurgrcchtcS über die bischöflichen Untcrthancn eine angemaßte Protection

Burgrccht lasse aber Bern eine solche Mitrcgicrung keineswegs zei, sondern gestatte den»»dnur, in billigen Dingen auf gewisse Weise bei Bern Rath zu suchen; ja der BurgrcchtsbricfTie ^/^6icr Vertrag von 1657 behalten die landesherrliche Botmäßigkeit des Bischofs ausdrüklich vor.des ^""wwltcn Orte werden daher ersucht, diesen drohenden Handel zu prüfen und Bern in die SchrankenAdicl zu weisen. Die Confcrcnz verwundert sich über die späte Anzeige eines bereits so weit

Zweites; da man mit Befremden vernommen hat, daß in der bcrnischcn Nachbarschaft KrirgS-ßcmacht werden, wird, wenn auch ohne dicsfälligc Instruction, Bern durch ein Schreiben aufmerksam^cbi-v, ^ Abschiede den benachbarten Orten über Veranlassung lind Zwck solcher Rüstungen

^theiicn sei, und dabei bemerkt, wenn diese sich auf den Anstand mit dem Bischof von BaselInteresse der inncrn Ruhe des Vaterlandes und dem eidgenössischen Herkommen gemäß einebcjz^ ^'^ö"ng versucht werden. Dieses Schreiben wird dem Bischof abschriftlich mitgethcilt und er ersucht,dag ^ in berichten, wer in solchen Vorfällen gemäß den Convcntioncn der Richter sei. Im Übrigen wird^ ^ rokerönüuin genommen, t. Solothurn erneuert die im Juni und auf der lcztcn Jahr-dh ^ ^Psazung vorgebrachte Beschwerde in Betreff der von Bern und Basel prätcndirtcn Rcichsstraßc über'lwatt, tritt in eine gründliche Beantwortung dcS bcrnischcn Memorials ein und verlangt freund-