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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 176».

stcllungcn wcgcn der immer steigenden Frachtkosten zu machen seien, Obschon diese Anregung olmcgemacht wurde, wird die Kanzlei doch beauftragt, dieselbe dem Abschied zu inserircn, damit die Obng cdarüber rcflcctircn können.

597.

Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen.

Lucern. 17<><», 2.'!. bis 27. Februar.

Staatsarchiv j!»ccr,i. Allg, Absch v, I7W, kol, >8,

Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Nenner; Johann RudolphRitter, alt-Schulthciß lind Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von ^Nenner. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schund, alt -Land""'"^Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Johann Franz Faßbind, Siebncr. Unterw" ^Johann Franz Anderhaldcn, Landannnann von Obwalden; Johann Melchior Remigius Lussi, Land""""'von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann; Johann Heinrich Jtcn, alt-Ammann.

Glarus. Kaspar Müller, Landammann. Freiburg, Franz Augustin von Dießbach, Schultheiß»Niklaus Vondcrwcid, des inncrn Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Nenner;

(Franz Joseph) Bcscnval, der altern Räthc. A p p enze l l-J nn errh oden. Ulrich Sntcr, Landa"'""Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thür», Obcrvogt zu Romanöhorn. ,

». Die von Zürich auf den 3, Februar wegen Erneuerung des mailändischcn Capitulats ausgcjch""^allgemeine Tagsazung ist auf Andringen LuccrnS als verfrüht wieder abbestellt worden; dagegen ^

besondere Besprechung der katholischen Orte unter sich rathsam befunden und daher gegenwärtige b e ^ ^veranlaßt. Die versammelten Orte nehmen vorab von der zwischen Zürich und Lucern diesfallsCorrcspondcnz Kcnntniß. Aus dieser zeigt sich, daß sich Zürich, ungeachtet aller früher» Eiiyprach^während erlaubt, ohne Begrüßung der übrigen Orte allgemeine Tagsazungcn auszuschreiben, wobu ^eines keineswegs eidgenössischen Stiles bediene und sich im Gefühl der Unterstüzung der protestantisch'"^^ein eigentliches Dircctorium anmaße. Daraus ergibt sich die Nothwcndigkcit, das <586 gcknüpsirBand wieder zu befestigen, um dadurch die unbefugten politischen Machinationen derStiefbrüder" zuNach Kcnntnißnahmc der obschwcbcndcn Geschäfte kommt zuerst in Bcrathung, ob man die nächstc"^schreibende eidgenössische Tagsazung besuchen wolle. Mehrere Orte sprechen sich anfangs verneinend xjc

man den protestantischen Orten über das mailändischc Capitulat keine Rechenschaft schuldigFastenzeit sowie die darauf folgenden Landsgcmcindcgcschäftc vorgcschüzt werden könnten. AuS Rutl> ^die innere ohnehin bedrohte Einigkeit entschließt man sich, jedoch auf Ratification der Obrigkeiten zu"'der Tagsazung, sofern sämmtlichc katholische Orte beitreten. Schwyz kann die Zustimmung »'äst ^ ^weil die dahcrige Entschließung der LandSgemcinde vorbehalten sei. Dem Zweifel, ob vielleicht Zu"' ^mit Mailand verbündeten Orte keine Einladung erlassen werde, um sie in die Enge zu treiben,die dem Ncrmuthcn nach drohende regcnsburgische Deklaration der Ncrkchr mit ihnen abgcbrochr" ^begegnet Lucern mit der Bemerkung, daß sich gegen Zürich noch eine bestimmte Erklärung u'