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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Januar !7N6.

in Italien weder Schuld noch Gefallen trage, und hält zur Aussöhnung der Stadt mit den alliirtcnum Fürbittschrcibcn an. Da aber nach der Darstellung des englischen und savoyischcn Gesandten gegc» ^erwähnten Soldaten sowohl im Examinircn als in der Kostcnaufcrlegung sehr ernsthafte Ungebührcnkamen und dadurch viele ehrliche Leute bei Frankreichentdckt" und in Ruin gebracht, auch das ^die Armee nicht durch Rcmisscn beschafft, sondern zu überaus großem ZinS in Genf und Umgebungkrochen und baar verschikt worden sei, wird dies dem Gcncralprocurator vorgehalten, mit der Einladung,unbeschönigtcs Factum über den Hergang der Sachen aufzusczcn. Sollte dann hierin etwas denAlliirtcn Widriges bcschchcn sein, so soll Genf für die Zukunft die Scinigcn mit allem Ernst zu gciunnr ^obachtung einer wahren Neutralität anhalten, in Folge deren es dann auch rüksichtlich der He»»'»"'!)freien Verkehrs nichts zu fürchten hätte. Bcimbcnö wird Bern empfohlen, dem englischen und >avoy'I ^Gesandten vorzustellen, wie viel den bcthciligtcn Mächten und Zürich und Bern an der Conicrvanen^^Grenzstadt Genf gelegen sei, und wie sehr es zu bedauern wäre, wenn sie durch extreme Mittel in die ^einer allzu bedeutenden Macht getrieben würde. Darauf lzat Herr Trcmblcy gebeten, jeden Beschluß ^stellen und vorher seine Particularinformationcn anzuhören, worin ihm entsprochen wird. Zürich wird ^bevollmächtigt, die weitem Mittheilungcn entgegenzunehmen und nach Umständen ein Jntcrccssionsschrcibr" ^zufassen, welches dann Bern mitgetheilt werden soll. <1. Auf den eingegangenen Particularbcricht, du ^katholischen Orte an einer gemcincidgcnössischcn Tagsazung Thcil nehmen möchten, wird gutbcfundcn,wegen des mailändischcn Capitulats als des Toggcnburgcrgcschäfts auf den 1. Februar eineConfcrcnz und auf de» 3. gl. M. eine allgemeine Tagsazung auszuschreiben. Dabei wird jedochlassen, die evangelische Confcrcnz auch früher schon zu bcsammcln, falls das Toggcnburgcrgcschäft dies« . Betreffend den von den Spörrischcn Erben in Brugg geforderten Abzug vom Nachlasse ihresempfiehlt Bern, daß die Abzugsgebühr auf das ererbte Vermögen beschränkt und nicht auch vom Er)» ^bezogen werde. Auf diese Fürsprache hin verspricht Zürich, die Spörrischcn Erben gelinder zu behandeln,sichert auch den verlangten dreiwöchigen Anstand zu.

596.

Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden.

Lucern. 17NV, 2<». Januar.

Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. v. 1706, kol. 4.

c.

, Gesandte: Lucern. Leodcgar Keller, Salzdircctor und des inncrn Raths. Uri. Johan"

Bcßlcr, Landsfürsprcch und des Raths. Schwyz. Landvogt Nidcröst, Salzdircctor. ,gi>c»

Benedikt Jmfcld, Landsfähndrich von Obwalden; Johann Melchior Dillicr, alt-Landammann voir

». In Folge von Eröffnungen des französischen und des spanischen Gesandten über die b»> ,rathung des mailändischen Capitulats stipulirtc Lieferung von Salz und Getreide ist diese Conferenz )»getreten, um über Quantität, Qualität und .Preis dieser Bedürfnisse, sowie über die Frachtkosten das ^zu besprechen, l. Der Anfang wird mit dem ancrbotcncn französischen Mcersalz gemacht, wovon ew