Deccmber 1703.
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^bc», habe cr sic an den Statthalter in Wyk gewiesen, der ihnen neuerdings angcrathcn habe, die fragliche^ iu thun. Als sie sich dessen wiederum geweigert, habe cr ihnen gcrathcn, sie sollen zu ihnen in diehrb und dann wollen sie ihnen eine eigene Kirche in ihrem Land geben, wo sic wollen. Darauf
^ ui six sic hoffen, man »verde sic bei der bisherigen Ucbnng verbleiben lassen. Damit habe
>0» Bewenden gehabt. «I. Zürich macht Bern vertrauliche Mitthcilung über den Stand dcö Toggcn-3"gc>clMcs, namentlich daß zwei Abgeordnete auS dem Toggcnbnrg nach Zürich gekommen seien und überPunkte Rath begehrt haben: 1. Ob sic vor oder nach der von Schwyz nach Einsiedcln ausgeschriebenen>v«s ^'ufcrcnz ihre LandSgcmcindc halten sollen, 2. wie sie sich bei dieser Confcrcnz zu verhalten haben,R ^ ^ ^ull eines widrigen Spruchs oder nachthciligcn Vergleichs zu erklären, und wessen sic sich derdcg "/'"Uö halber zu vertrösten haben; 3. ob sic von der Rathöbcsczung in Lichtcnstcig, namentlich wegenj^^'bwgS ,,ilf Landwcibcl Gcrmann gestellten Vorschlages, etwas zu gefahren haben könnten. Hierauf sei»n,^ crthcilt worden, die LandSgcmcindc erst nach der Einsiedler Confcrcnz zu halten, an derselbenJ»str Freiheiten thcilzunehmcn, einen ungünstigen Beschluß unter dem Vorwand mangelnder
ehrerbietiger Entschuldigung abzulehnen, sich für Erfüllung ihrer Pflichten gegen den Abt^sscn und dagegen die Hoffnung auSzudrükcn, daß man sie bei ihren Freiheiten werde verbleiben
lichtcnstcigischcn Factumö halber können sie sich mit der ihnen zustehenden Freiheit entschuldigen.^ "chcrtheilung wird von Bern gebilligt und gemeinschaftlich verabredet, den Toggcnburgcrn die Anleitung^ diesem Geschäft mit aller Moderation zu benehmen; übrigens wollen beide Städte bei denwirken, daß die Toggenburgcr bei allen Geschäften als mitbcthciligtc Parteibssuu " «. Mit Zuschrift vom 29. November übermittelt der kaiserliche Subdclcgirtc Baron von
) de» evangelischen Orten die Abschrift eines kaiserlichen Schreibens vom 17. Octobcr an die mitdr>„ ^^bündctc» Orte, nebst seiner den 23. November in Luccrn gehaltenen Proposition, welche dieVorstellungen enthalte», daß das mailändische Capitnlat ohne Vcrlczung der Neutralität der!» ,, .^^^^uft und der Erbcinung nicht erneuert werden könne. Den evangclischcn Orten wird namentlich^>cd, " " Ergeben, daß die gcsammtc Eidgenossenschaft die Beobachtung der Neutralität und der Erbcinung^»»ir ^ ^ evangelischen Orte das eigenmächtige Vorgehen der mit
>virb ".^bündcten katholischen Orte nicht gleichgültig ansehen können. Nach Bcrathung dieser Vorlagen»Ntcr ^ ^ ^rtification der Obrigkeiten beschlossen, die katholischen Orte von ihrem Vorhaben abzumahnen,des .^""u^chcr Berufung auf die Vorstellungen, welche sie ihnen schon l7<)2, als cS um die Continuationser,j. "^tö Zu thun gewesen, gemacht habe», l. Die Gesandten von Genf bringen vor: 1. Eine Recht-eres, Verfahrens mit zwei „Kerlen", welche vor einiger Zeit zwischen Versvix und Coppct einenund hernach in der Stadt Genf verhaftet worden seien; 2. daß französische und savoyischc^>gc , ^)rc Stadt herum Excursioncn machen und die Ruhe und Sicherheit derselben gefährden; 3. daßsollt,, Vanquicrö den französischen Armeen in Italien die Zeit über bedeutende Gelder geliefert habensiivoyj,-^" ^'Nr Beziehung wird folgende Erzählung gemacht: Verschiedene Personen haben sich auö demBvoirc an den See begeben, dort einem Fischer wider seinen Willen sein Schifflcin wcg-"nc Fahrt auf dem See'gemacht, die Passircndcn angerufen und einige angehalten, und so^sviic» ^ Italien bestimmte» Courier das Felleisen sammt Geld, sowie einige» von Genf kommenden^»v,„ savoyischcm Boden eine große für die französische Armee in Italien bestimmte Summe Geldes^u, welches dann unter die im Schloß Avoirc gelegenen Soldaten vcrthcilt worden sei. Nach einigen .