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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Deccmber 1766

Conferenz zwischen Zürich, Bern nnd Gens.

Aaran. 17115, 1. Deccmber.

TtaatSarchiu Zürich. ANg, Absch. Vd. 8«, kol, 45».

Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister, Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bcr»Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß, Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Genf. Peter Gaulticr, S>"d>c>Ami Le Fort, alt-Sindic.

n. Die beiden Stande Zürich und Bern bcnuzcn diese auf Verlangen von Genf angcscztc Constaum mit dem vcnctianischcn Residenten daö Bundcsgeschäft in dcir noch beanstandeten Punkten zu erledig^Diese betreffen namentlich die Tarifirung der zur Zahlung der Truppen zu verwendenden Gcldsortc», ^Pflicht zur Hilfclcistling an Venedig, wenn es feindlich angegriffen »verde, die Kaution der Hanptlcutcihnen gemachten Vorschüsse und den Dnrchpaß der Völker durch Bünden. Nachdem diese Punkte aus > 'fication vereinbart worden, wird die Beschwörung des Bundes vorläufig auf den 7. Januar nächsth'"gcsczt, dabei aber der Vorbehalt erneuert, daß die beiden Städte Zürich und Bern sich bis zur Beilegung ^obschwebcndcn Zwistigkcitcn in der Eidgenossenschaft zu einem Volksaufbrnch nicht verstehen können-Zürich berichtet, laut eingegangener Nachricht biete sich vielleicht Anlaß, die im Allgäu gelegenen evamM^^Gemcindcn Hirbishofen und Theinsclbcrg durch Kauf in evangelische Hände zu bringen. ES wird ^beschlossen, diesfalls an die beiden in Mcmmingen befindlichen Sccrctäre und an die PfarrhcrrwGrönenbach und Herbishofcn zu schreiben und von ihnen genaue Auskunft über die Möglichkeit cineSKaufes, sowie über die Werth- und Ertragsvcrhältnissc dieser Gemcindcn einzuziehen. Von Zürich " ^ein Schreiben des Johann Rollcnbuh, Pfarrers in Ncukirch, vorgelegt, gemäß welchem der Hofa»u»a»"^Wyl am 13. November nach SchönholzcrSwyl gckoinmcn sei, dort ct»va fünfzehn Männer, welcheGottesdienst in Ncukirch besuchen zu sich bcschicdcn und ihnen daö Ansinnen gemacht habe, sicihn oder den Statthalter in Wyl, oder an den Abt von St. Gallen die Bitte stellen, er »volle sich ^das Thurgau regierenden Orten dahin verwenden, daß ihnen der schon so lange streitige Besuch des chdicnstcS in Ncukirch gestattet »verde. Dabei habe er gesagt, die Evangelischen der abt-ft. gallischc» La»hätten kein Recht auf den Besuch des Gottesdienstes in Ncukirch, indem im Jahr 1666 dervogt Hirzcl in Wcinfcldcn von» Abt von St. Gallen nur die Erlaubniß ausgewirkt habe, daß sic ^

dienst daselbst besuchen können, für welche Erlaubniß Hirzcl Naincnö des Standes Zürich dem Abt g^ ^habe. Die Leute in Schönholzerswyl haben über dieses Ansinnen um so mehr Mißtrauen gcfaßh ^Hofammann ihnen anfangs durchaus keine Bedenkzeit zur Antwort habe geben »vollen und sich aufder Weigerung Drohungen erlaubt habe. Sic seien dann zu ihn», den» Pfarrer, gekommen und ha^'" ^ihm Rath begehrt; er ersuche nun aber Zürich um eine Weisung zu Handel» dieser Leute.

Zürich am 16. November den Rath erthcilt, sie sollen ein solches Bittgesuch nicht stellen oder »icht ^einwilligen, nachdem sic den Gottesdienst in Ncukirch über hundert Jahre lang besucht haben,

Hofammann zu Wyl sein Anerbieten verdanken und sich damit entschuldige», daß sic für solche ^jyschwach seien und Alles den regierenden Orten anheimstellen. Nachdem sie dem Hofannnann solchcu