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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November u. Deccmber 17V5.

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daher geantwortet, über die Einführung des SalzimpostcS sei nicht einmal Gewißheit vorhanden und^"c daher die Abschikung von Secrctärcn nicht nöthig; sollte sie aber in der Folge stattfinden müssen, so"W man die Beigabe cincö dritten katholischen SccrctürS, wozu alle katholischen Orte, außer Schwyz,">rrircn würden, xx. Der Cardinal Spada erklärt unter Vcrdankung des Zutrauens die Annahme der^ ^getragenen Charge als Protektor der katholischen Kantone beim hl. Stuhl. Für solche Bereitwilligkeit>hm ^christlich gedankt und zugleich das Crcditiv übermittelt. Ii. Herr Baron Zwcycr, als Herr zu. iäßt Beschwerde führen, daß ihm zu Hallwyl und Mandach im Bcrncrgcbict, an dem einen Ort^ ^ und an dem andern zwölf Mütt BodcnzinS vcrarrcstirt worden seien, und zwar, wie er von seinem^ravisct iir dortiger Herrschaft vernommen, einzig deswegen, weil der gewesene Amtmann zu Kouigs-Herr Tscharncr, sich bei der Obrigkeit in Bern um den ihm in der Grafschaft Baden nach dortiger'Uterdmmg rükständig gebliebenen BodcnzinS angemeldet; deswegen soll nun er, Zwcycr, als Unschuldiger,Av ^ solchen Arrest gebüßt werden. Dieses Verfahren wird füglich mißbilligt und beschlossen, dennch ^"^e Abschied zu nehmen und dann den Obrigkeiten die weitere Erdaucrung der Sache

^ rz»g aus das Gantrccht, welches Bern mit den übrigen zu Baden regierenden Orten gemacht, zu über-js, Herrn Zweycr und allsällig andern in gleicher Weise Vcrlcztcn zu helfen. I. Wie Luccrn eröffnet,habe""' ^ ^ ^ versprochene und nochmals verlangte Antwort nicht crthcilt worden; dagegen

leim ^ ^unzlcr von Wcttingcn zwei Schriften zur Nachricht eingesandt, welche verlesen werden. Daraus»»b ^ ausgcsonncne Mittel, weil eS nicht recht applicirt »vordcn, ziemlich schwach ausgefallen sei

suilii^ der Orte nicht erfüllt habe. Da nämlich die Beamten des AbteS die Fchlbarcn nichtcon-

' ^"^vrn uur lau zu sich berufen, habe es den Anschein genommen, alö habe man sie gebeten, bei den>>»dct ^uudc nachzusuchen. Dieses Verfahren wird daher nicht zu sondcrm Dank aufgenommen, vielmehrHab damit weniger als nichts zu Gunsten der Orte und deS katholischen Interesses gethan

<Ka> ^ fcrncrn Jnstanzcil bcini Abt abstrahirt und nach weiterer Bcrathung die Luccrner

«oi,^""stragt, den Marchbricf zwischen der Landgrafschaft Thurgau und der alten st. gallischen Landschaftz. oder Fraucnfcld her zu Händen zu bringen. It. Auf die Erkundigung LucernS, wie cS um das

ig "'^'^orgeschäft stehe, eröffnet Schwyz, daß die Sachen sich ziemlich wohl anlassen und daß auf dendieses freundliche Confcrcnz nach Einsiedel» angcsezt sei, um Alles in Güte zu vergleichen. Sollte

n z.. ""Möglich sein, so hoffe Schwyz, man werde ihm in seiner gerechten Sache stets beholfen sein. I. (S.Tch Ein vom tk. Deccmber datirtcö, aber erst nach Beendigung der Confcrcnz eingegangenes

de» ^ französischeil Gesandten, des Inhalts, er habe für Bcrcithaltung von Salz und Getreide für^bscb ^ ^ ^ katholischen mit Spanien verbündeten Orte die nothigcn Anordnungen getroffen, wird dem

einverleibt.

l!»^ . Man sehe o»ch l» dem Abschnitte Herrschaftsniigelegenheiten:

"'ichast Thinaa». I. Ar«. 2Z«j. Justizsache», Recht, Gericht.