1268
November u, December 1705.
bestätigen und die Nothwcndigkcit einer Abordnung sich herausstellen sollte, ist man allseitig einig, daßbeiden bisherigen noch ein katholischer Sccrctär beigegeben werde. I». (S. u. LauiS.)
Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangelegenheitcn:
Bogtci Lauts. I>. Art. 281. Beziehungen z. Bischof v. Com»
592.
Konferenz der mit Spanien verbündeten Orte.
Lncern. !7«5. L.t. November bis t<>. December.
Staatsarchiv teurer». Allg. ülbsch. v. l?os, k«>. Z«n.
Gesandte: Luc er». Johann Rudolph Durlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; JohannSchwytzcr, alt-Schulthciß und Vcnncr; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Franz Laurenz von ^ ^stein, Vcnncr und des Raths. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin ^ ^alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Franz Faßbind, Sicbncr.waldcn. Johann Franz Andcrhaldcn, Landammann, und Niklaus Jmscld, alt-Landammann und ^ eHerr ob und nid dem Wald, von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammaun, »i'dJgnaz Stultz, alt-Landammanu von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammanu; Christoph ^matt, alt-Ammann; Sebastian Joseph Elscncr, des Raths. Freibürg. (Entschuldigt.) App^"^Jnnerrhodcn. Ulrich Suter, Lauda»unann.
Nachdem nunmehr in allen Orten die leztcn Verhandlungen mit dem spanischen Gesandten den ^Gewalten zur Ratification vorgelegen haben, tritt die Confcrcnz neucrdingö zusammen. Nacheidgenössischen Grußes wird ein gestern durch einen Expressen übcrbrachtcS Schreiben von Frciburgworin dieser Stand abermals erklärt, er finde den Besuch dieser Confcrcnz nicht nöthig und nehmewie schon früher zugesagt worden, das, was beschlossen werde, auch für sich an. Ohne Zeit Z»wird darüber mit Bedauern zum Hauptgeschäft geschritten und eine Antwort an Frciburg vorbehält'Auf gestelltes Gesuch erhält Baron von Grüth, als Abgeordneter dcö Kaisers, Audienz und wird d»r) ^Herren abgeholt. In seiner Propositiou bemerkt er, die katholischen mit Spanien verbündeten Orte h»^ ^zum Bedauern des Kaisers von den bourbonischcn Ministem verleiten lassen, nach dem Tod Karl ^mailändischc Capitulat noch fünf Jahre zu Gunsten dcö eingedrungenen Herzogs von Anjou fortzussb»/dieser der thatsächlichc Inhaber des Hcrzogthums Mailand sei. Da aber dieser Eindringling keinMailand habe, weil solches dem Kaiser zustehe und die Zeit der fünf Jahre nunmehr am Abla> ^erwarte der Kaiser, daß die katholischen Kantone mit dem Usurpator kein ncucö Capitulat abschließe»/ihre im mailändischcn Staate habenden Truppen zurükbcrufcn. Sollten sie aber mit Vcrlczung M
und der Erbcinung mit dem Herzog von Anjou das Bündniß eingehen wollen, so werde der la ^Mittel ergreifen, welche ihm die Gerechtigkeit der Sache und die Convcnicnz eingeben werden. Da » ^Position eigentlich nichts Anderes enthält, als was schon das frühere kaiserliche Rcscript sagt und "»b ^sogar meinten, man könne ohne Einholung weiterer Instruction nicht darauf eingehen, wird bcschl»^'"^Hauptsache fortzufahren. Aus der Eröffnung der Instructionen zeigt sich, daß alle Orte cnhchlm"