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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Oktober 1702,

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Astern wird dabei zugleich zu seiner Erucuuuug als Marschall gratulirt und dem lcztcru für seine guten^>crbictungcn vom 25. September gedankt. Im Übrigen läßt man es bezüglich der Landcsvcrthcidigung bei^ Beschlüssen der JahrrechnungStagsazung von 17l)1 verbleiben, mit der einzigen Modifikation, daß zursi^"^Mlg unzcitigcn LärmS die Feuerzeichen nur dann angezündet werden sollen, wenn eine fremde Armee/ "^)crc und gegen alles Abmahnen beharrlich den Einfall in ein Ort oder eine Landvogtci unternehme,die ^5 ^ hinreiche, die Obrigkeit des nächsten Ortes davon zu benachrichtigen. Sobald dann auf

aber ^ Landsturm erfolgt, sollen die im Schirmwcrk begriffenen Orte ihre Kriegsräthe, die übrigen

^ chre Gesandten unverzüglich nach Baden schikcn. Mit einem zweiten Schreiben vom 28. Octobcr^ dkr kaiserliche Gesandte die mchrbcrührte GcbictSvcrlczling bei Basel und spricht die Erwartung aus,>vcrdc diese nicht so leicht hingenommen werden, wie manche andere Treulosigkeit der Franzosen. Darankr die Betrachtung, wie weise der Kaiser gehandelt habe, daß er die angetragene Neutralität dieserausgeschlagen habe, indem dadurch Frankreich nur der Weg gebahnt worden wäre, die in derBestw^^ begriffenen Orte und Länder um so leichter überfallen zu können. Ob nun daö aufrichtigeals ^ Kaisers, mit der Eidgenossenschaft in gutein Einvernehmen zu leben, höher anzuschlagen sei,^ u Fallstriken gleichenden Versicherungen Frankreichs, dürfte leicht zu entscheiden sein. Wenn diese»»er' gegenüber Frankreich nicht ernstlich gerügt werde, so stehe zu besorgen, daß cS in seiner

Ländcrgicr die Waldstädte, von deren Beschirmung wohl auch die Freiheit der EidgenossenschaftG - ^ fiine Gewalt bringe. In Bcrathung dieses Schreibens wird die mündliche Behauptung desffrvrl Bataillone auf dem fraglichen Plaz gestanden^ von den Gesandten von Basel widcr-

^ Kriegsräthe, denen billig geglaubt werden muß, wollen nichts von einer solchen Zahl^schir, ^ ^ Cvmmission, welche dein kaiserlichen Gesandten die eventuelle Erklärung über die

der m ^ Waldstädtc zll überbringen hat, diese Ucbcrtreibung berichtigen, zugleich aber versichern, daß^chisfc gebührend »verde geahirdct werden; indcsscil müsse man fordern, daß wegen der rhcinfcldischcnGchjr,. eine offene und nicht bloß heimliche Bestrafung erfolge. Zwar wird der Unterschied der

mittelst dieser Schiffe einerseits und der Besczung eines Thcils der Rhciuinsel auf dem>vird den anderseits wohl eingesehen; da aber Basel diese Ekc der Insel in ruhigem Bcsiz gehabt,

^reiben und Svlothtirn, welche bcallftragt sind, dem französischen Gesandten daS

^kbietsh Schonung des rechten Rhcinufcrö zu überbringen, ztlglcich der Auftrag erthcilt, für diese

dienx ^ Satiöfaction zu begehren, damit daö Stillschweigen Basels zu keiner nachthciligcn Conscqucnz»»d s es in Bezug auf beide Fälle die Meinung, daß die Entschuldigungen angehört werden,

gr«s Beziehung, daß Basel sein EigenthumSrccht an der fraglichen Ekc nachweise. Ii. Der Mark-

^bzösi.vs ^^u°Durlach berichtet in einem durch eine Abordnung übermittelten Schreiben, er habe derSailen ^'uralität für die Schonung seines Landes eine Contribution versprochen; da aber seine Untcr-^ksadn^ Brand und Plünderung besorgen, so ersuche er die Eidgenossen, sich beim französischen^ verwenden, daß alle solche Gräuel vermieden werden und die Franzosen sich mit der^scindtc»^' Diesem Gesuche wird entsprochen und den in anderer Angelegenheit an den französischen

daß ^'^"'bcn Dcputirtcil der Auftrag ertheilt, dieses Gesuch bestmöglichst zu empfehlen. I. Basel^^ und Snndgau liegenden Früchte, Gefälle und Eigcngcwächsc Hinterhalten werden.Lxh,, daher an Herrn Ehamillard ein dringendes Gesuch um bundcSgcmäßc Vcrabfolgung

>utel; würde dieses Schreiben nichts fruchten, so soll Zürich in eidgenössischem Namen an den