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Octobcr 1702.
Rcynold und Castclla betreffend die Transgrcssioncn werden baldigst abgehen, Daö eidgenössische Schirinwcrihabe Frciburg gänzlich angenommen und sich anch für die Beschirmung der IV Waldstädtc und der StK>Constanz sammt dem Frickthal erklärt, auch sei es bereit, dafür einzustehen. Dem Schreiben ist die Entschuldigungdarüber beigefügt, daß es sein Kontingent nicht nach Basel geschikt habe und auf gegenwärtiger Tagsazungnicht erscheine. «. Den in dem Schirmwcrk begriffenen Orten wird von den III Bünden auf das von derlcztcn Tagsazung an sie erlassene Schreiben geantwortet, man werde dieses ihren Obern hinterbringen unddie daherigc Entschließung zurükberichten. t. Mit Schreiben vom 18. Octobcr ahndet der kaiserliche Gesandtdie Verlezung des baslerischen Gebietes auf einer Rheininsel von Seite der französischen TruppenBillarS und knüpft daran die Betrachtung, wie wortbrüchig Frankreich sei, welches doch unlängst eine königli^Declaration ausgestellt habe, den eidgenössischen Boden nicht zu betrete». Im Fernern theilt der Gesandtverschiedene Korrespondenzen mit, aus denen hervorgeht, daß die Franzosen auf dem rechten Ufer des Rhci»düber Säkingen hinaus vorgcrükt seien und es auf die Waldstädtc und Constanz, sowie das Frickthal abgcssh^haben. Er bittet um kräftigen Zuzug, damit dieses für die Eidgenossenschaft selbst bedrohliche Vorhabtvereitelt werde. Es heiße nun: entweder jczt oder nie. Nach nochmaliger Verlesung des Schreibens ^französischen Gesandten vom 2-4. Octobcr eröffnet Basel, der Ort der fraglichen Gcbictsvcrlczung sei einewo die Franzosen einige Wachen aufgestellt haben, waS man nicht für so wichtig gehalten hätte, wäre »i^kaiscrlichcrscits die Drohung gemacht worden, ein Gleiches zu unternehmen. Diese Eke habe Basel jcdcrz^für seinen Grund und Boden gehalten, auch vor vielen Jahren ohne Einsprache von Seite FrankreichMarken oder Stangen mit dem Baslcrwappcn darauf aufgestellt und, als Frankreich dort habe Bauten cu>^führen wollen, dagegen protcstirt, worauf dann mit dem Bau innegehalten worden sei. Nach reifer Reflex'^wird gut befunden, sich mit den beiden Gesandten über diesen Vorfall nicht weiter einzulassen, indemwahrscheinlich wenig ausgerichtet werden könnte. Die Zeit wird daher zur Berathung der Mittel für ^eigene Sicherheit verwendet. Uri, Untcrwaldcn, Zug und evangelisch Glarus nehmen die Angelegenheit wcg^Beschirmung der Waldstädtc ml rokoronclnm. Appenzcll-Jnncrrhoden bezieht sich einfach auf die Erbci»»^'den ewigen Frieden und den Bund. Im Übrigen geht der AbschicdSschluß dahin: Jedes bedrohte Ort ß'mit Leib und Gut zu bcschüzcn, keiner kriegführenden Partei der Durchzug oder die Postcnfassung auf 0^nössischcm Boden zu gestatten und nöthigcnfalls Gewalt mit Gewalt abzutreiben, die Grenzen sollen Sverwahrt und namentlich der Paß bei Angst mit 150 und derjenige an der Birs und bei der Wiesen^mit je 25 Mann bcsczt werden, wobei Basel und den Kricgsräthcn überlassen bleibt, diese Zahl nachErmessen zu vermehren oder zu vermindern, und bei vorfallenden Exccsscn oder GcbictSvcrlczungcn diederen man habhaft werden könne, exemplarisch zu bestrafen. In Bezug auf daö Gesuch des kaiscr^Gesandten um Beschüzung der Waldstädtc und des Frickthals machen einige Orte Schwierigkeiten stcherklären, bevor man wisse, ob die Erbcinung ihren unbedingten Fortbcstand habe. Man will daherkaiserlichen Gesandten schreiben, es sei wahrscheinlich, daß die meisten Orte auf daö Ansinnen ssingchcn wer 'wenn es in gleicher Weise eingerichtet würde, wie 1688, 1689, 1691 und 1697, und wenn die Eü'eü^ihren frühem Bestand habe. Dem französischen Gesandten wird vorgestellt, der einzige Paß, welcher dergcnosscnschaft noch offen stehe, sei der nach dem Reiche, ohne welchen jene ganz eingeschlossen wäre; cr ^- daher beim König auszuwirken suchen, daß cr, der Eidgenossenschaft zu Gefallen, von weiter» Erobcr»^dem Rhein und Bodcnscc entlang gnädigst abstehen möchte. Ein gleiches Gesuch wird an Villarö,des am rechten Rhcinufcr vordringenden französischen Hccrcö, und auch an den König selbst gcrichtct.