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October 170Z.
König selbst schreiben. Ii. Die Anzeige des Kurfürsten von Bayern, daß er die Eidgenossenschaft nichtangreifen oder beunruhigen werde, wird bestens verdankt und damit das Gesuch verbunden, die Lande undOrte auf dem rechten Rheinufcr und dem Bodcnsee entlang mit allen kriegerischen Operationen zu verschone»'I. Dem kaiserlichen Gesandten wird bei Anlaß der Verrichtung des erwähnten Auftrages durch den Ausschußdringend empfohlen, Schaffhause» das ihm vom Obcraint Ncllenburg Weggenommene rcstituircn zu lasse»/indem man die von Schaffhausen nicht immer hilflos lassen könnte, wenn von jener Seite immer via k»ot>vorgefahren würde. Der Gesandte erwiedcrt, das Oberamt habe sich von Stockach entfernt und das Arch>"sei nach Constanz geflüchtet worden, so daß unter solchen Umständen nichts zu machen sei; inzwischen bleibtAlles in statu gno; übrigens sei schon geraume Zeit Schaffhausen von Seite des Oberamts Ncllcnburilnichts Widriges begegnet. Da gegen leztere Behauptung Einreden erhoben werden, antwortet der GesandtSchaffhauscn habe gefehlt. Hierüber beschwert sich Schaffhausen und sagt, man mache ihm imnier Vorwurfwolle aber ungeachtet wiederholten Begehrens nicht eröffnen, was cS gemacht haben solle; dadurch werde ilß"die Rechtfertigung vcrunmöglicht; würde ihm etwas Weiteres angethan, so könne es nicht garantiren, daß ^seinen eigenen Leuten Meister werde; es protestire daher gegen alle daraus entstehenden Folgen und zähleden Schuz seiner Miteidgenosscn. i». Da der kaiserliche Gesandte bei der Unterredung mit dem Aussch'^behauptete, einige Bataillone Franzosen seien auf fraglicher Rhcininscl bei Basel gestanden, und zum Bc»»^dessen einen aufgefangenen französischen Brief und die für den Kaiser bestimmte Relation des Prinzen Lud»'^vorwies, verlangte der Ausschuß weiter, daß er mit der Absendung jenes Berichtes noch einhalte, bis »»"'ihm genauer« Aufschluß crtheilen könne. Es werden nun die Kricgsräthe in Basel beauftragt, über d-"Sachverhalt bei Eiden Kundschaft aufzunehmen, ob die Franzosen vom Werd aus über das basier»^Territorium gezogen, um die Deutschen anzugreifen. Nachdem fünf diesfalls einvernommene Zeuge» ^Gegcntheil ausgesagt, werden die Originalen der Depositioncn dem kaiserlichen Gesandten durch den Untcr»^vorgelegt, mit dem Anerbieten, ihm davon Abschriften zu geben, oder ihm die Originalen gegen Aushändigt
von Abschriften zu überlassen. Der Gesandte wählt leztercS und verdankt diese Berichtigung. Im Ilbrig^verlangt er einen schriftlichen Beschluß über seine Antwort und Abschriften von den Schreiben an Malst
von Villars, an den französischen Gesandten und an den König selbst, was ihm zugesichert wird. «
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Orte außer Zug und Appenzell.) Nachdem in Betreff der Beschirmung der Waldstädtc, des Frickthalsder Stadt Constanz mit den Herren St. Saphorin und Baron von Grüth Unterredungen gehaltenwaren, notificirt der Gesandte mit Schreiben vom 1. November Folgendes: 1. Die Eidgenossenschaft ^klug und löblich gehandelt, indem sie alle Schritte gcthan habe, um ihr Gebiet von keiner Macht bctrctc'^lassen; auch der Kaiser werde nicht daS Mindeste gegen die extradirte Ratification unternehmen; ^Anerbieten wegen Beschirmung der Waldstädte, des Frickthals und der Stadt Constanz verdanke er, und »' ^es lediglich bei den Abschieden von 1688, 1689, 1691 und 1697 bewenden lassen; er gewärtige daher,werde dem gegebenen Versprechen auf erfolgende Anzeige thatsächlich nachkommen, mit der Versicherung, ^es rüksichtlich der Erbcinung bei seinem früher« Anerbieten sein beständiges Verbleiben haben werde; ^ihren Vorstellungen bei der französischen Generalität wegen Schonung der Lande und Orte auf demUfer des Rheins und Bodcnsccs und von der Satisfactionöfordcrung an Frankreich in Betreff derverlezung auf der Rhcininscl werde er dem Kaiser Bericht erstatten, der daran unzweifelhaft ein bcft'' ^Wohlgefallen haben werde; 4. daß der Vorfall mit den rheinfeldischcn Schiffen gegen sein Wissen u»b l ^Willen stattgefunden, habe er bereits mitgethcilt, und in der Vcrsczung des commandircnden Generals zu I