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September 17V2.
nicht rechtzeitig genug zugekommen war, daß darüber allseitig hätte instruirt werden können, auch übcrhaup'die gegenwärtige Zeit der Behandlung dieser Angelegenheit nicht förderlich erscheint, wird nochmals an bell''Parteien eine freundliche Aufforderung erlassen, den Streit unter sich oder durch sclbstgcwählte Vermittlerschlichten; Bern dagegen wird angezeigt, seine Protestatio», als dem eidgenössischen Herkommen zuwider, kö»»cnicht angenommen werden, t. Unter Hinwcisung auf die immer noch unerledigten Anstände mit dem Obcl'amt Stockach sollicitirt Schaffhausen eine neue Verwendung beim kaiserlichen Gesandten, daß dieser SM''gemäß der Zusicherung des Kaisers einmal geschlichtet und das eigenmächtig Weggenommene rcstituirt werde ida Schaffhauscn in Sorgen steht, es möchten ihm neue Gcwaltthätigkciten zugefügt werden, ersticht es sä»»»'liche eidgenössische und zugewandte Orte, es nicht stcken zu lassen, sondern ihm laut Bünden zur Rctt»^alles dessen, was es darein gebracht, bcholfcn zu sein. Diesem zweifachen Gesuche wird entsprochen, indc»'cinestheils ein Memorial an den kaiserlichen Gesandten erlassen, andcrntheilö von sämmtlichcn Orten die Vc»'sicherung crtheilt wird, Schaffhausen bei eintretender Noth mit Leib und Gut zu schirmen. ^—I. (S- »> ^Vogtcicn.) i». (Die VIII alten Orte.) Schwyz verlangt die Aufnahme folgender Erklärung in de»schied: Der Umstand, daß es dem dcrmaligcn zugerischcn Streite nicht bcigesessen sei, soll ihm des Beisü^wegen und auch sonst zu künftigen Zeiten unpräjudicirlich sein. n. (S. u. Sargans u. Freiämter.)
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
<». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) I. Lucern erinnert, daß die evangelischen Orte auf ^Tagsazung im verflossenen Hönning ersucht haben, mit der Volkshilfe für das Mailändergebiet noch z»rü^halten, indem sie den katholischen Orten im Falle daraus entstehenden Ungemachs laut Bünden beistehtwerden; auf der Jahrrechnungstagsazung haben sich dieselben geäußert, sie könnten zwar den katholischOrten nicht absein, das mailändischc Capitnlat sortzusezen, jedoch würde ihnen auch anheimstchen, wie s"verstehen wollen. Dies habe Lucern zu ernstem Nachdenken und zur Einberufung einer fünförtigcnnach Wäggis veranlaßt, woselbst es einen Aufsaz mit dem Beweise vorgelegt habe, daß die Forlsezm»)mailändischc» CapitulatS nicht gegen die Erbeinung sei; dieser Aufsaz sei von den V katholischen hgenehmigt worden, in der Meinung, denselben dein kaiserlichen Gesandten behufs Beseitigung seines Ummhzu übersenden; inzwischen habe man diese Deduktion auch den übrigen mit Mailand verbündeten Orte» gcO ^um ihren Consens einzuholen; da aber die Antworten der leztern nicht zur rechten Zeit eingegangen u»hden 3. September wieder eine Tagsazung ausgeschrieben worden sei, welche es nicht habe rükstcllig »»'können, habe jene Ausführung nicht ausgehändigt werden können, weswegen es dermalen instruction^hdessen Zustellung an den kaiserlichen Gesandten verlangen müsse; vorher aber sollte das Gutachten den cvangGHOrten vertraulich mitgctheilt und von ihnen zu vernehmen getrachtet werden, wie ihre auf der Jahrrech»'"htagsazung gegen die katholischen Orte abgegebene Erklärung gemeint gewesen sei. Dies ist nun geschehen, w»' ^dem gemeinen Abschied ersichtlich ist. 2. Da der spanische Gesandte durch ein Memorial die Vollzieh»»^ ^bewilligten Werbung ernstlich verlangt, wird in der dahcrigcn Bcrathung von einigen Orten aufder Kapitulation und auf Versicherung der verschiedenen Anforderungen gedrungen. Es werden demnach ' .Punkte in zwei verschiedenen Schriftstüken dem spanischen Gesandten eingereicht und durch einenmündlich untcrstüzt. Da dieser aber weder in der einen noch andern Beziehung eine vergnüglichecrtheilt, so wird, unter Kenntnißgabc an denselben, die ganze Angelegenheit zur Entschließung der Obr»)