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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1025
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September 1792. 1025

^»zvsischc Gesaildtc reicht zwei Mcmorialc ein, daö eine vom 9. mit Nachtrag vom 19,, und das andere19. Octobcr. Im erstem hebt er hervor, wie gewissenhaft der König bisher das eidgenössische Gebiet^schont auch für die gegenwärtige Zeit den Militärbcamtcn wieder die gleiche Weisung crthcilt habe, so"p die eidgenössischen Truppen, welche nach Basel und an die Grenze gestellt worden seien, gewiß nicht den'c haben können, ihr Land gegen Frankreich zu dckcn. Ganz Anderes haben die Eidgenossen vom Kaiserküiüz Dieser gebrauche nichts, als Ranhheit und Drohung, er behandle sie so zu sagen als Feinde, er^ ihucn den Bund auf, störe ihren Verkehr und halte ihre Bcrathungcn durch die ewigen Rcpetitionen»»an Dessenungeachtet gebe man dem Kaiser Regimenter zur Erhaltung seiner Lande. Soll

dey" nicht fragen dürfen, ob diese Eidgenossen die Abkömmlinge derjenigen seien, welche das UnterfangenOesterreich gegen ihre Freiheit einst mit Gewalt der Waffen verhindert haben; ob sie Väter,sich ^ Mitlandlcutc derjenigen seien, über deren ruhmwürdigc Thatcn gegen die Feinde dcS Königs manverwundere. Er sei aber überzeugt, sie »verdcn die ewigen Klagen dcS Kaisers zu ahnden unddaß ^^^vmmcndcn und nicht zu befriedigenden Bundcsgcnosscn zu unterscheiden wissen. Er hoffe daher,qh, , ^ Grenzen gestellten Truppen vollkommene Neutralität beobachten, »venu sie aber davon irgend

sollten, die Sache des Königs, als die gerechte, begünstigen. Da er vernommen, daß der kaiserlichestin,^^ uncrschrokcncn Haltung gegen alle Drohungen sein hochfahrendes Wesen hcrnntcrgc-

,» " und nun eilt Schiedsgericht vorschlage, so habe er ihnen das Wohlgefallen des Königs über ihreder st- auözudrükcn, und glanbc, cS liege in dieser daö beste Mittel, ihre Ruhe zu sichern, wozu

lleiNss'r"^ Unzeit daö Scinige beizutragen bereit sei. In dem andern Memorial dcnuncirt er, daß alle cid-Hiiu ^ offenen Straßen, welche nach Deutschland oder dem Elsaß führen, mit

^ndt " ^ kaiserlichen Dienst stehenden Eidgenossen, thcils der Diener dcS kaiserlichen Ge-wiss um alle hin und her Reisenden auszuspähen. Ein solches Verfahren sei ein Ein-Zsiwrd" ^ Freiheit und die Souveränität eines Staates und er erwarte daher, man »verde die nöthigcn^visscir"'^" ^^n, damit Niemand gcnöthigt »verde, sich im Lande wider dcö Grase»» voi» TrautmannSdorf^rdakt Den» Gesandten wird darauf die Versicherung der königlichen Wohlgcwogenhcit bestensBasel versichert, die eidgenössischen Truppen seien nur für die Wahrung der Neutralität nachgehösj^^9t worden; die dem kaiserlichen Gesandten zur Last gelegte Anwendung von Emissären »verdeljche,, »" gerügt und für künftig Abstellung verlangt werden, »vaö vermittelst Schreiben an den kaiscr-»vird dix v " vollzogen wird. Von diesem gehen am 19. Octobcr »nieder zwei Schreiben ein. In dem einen^sicher, "'""h,»»e der Festung Landau durch die kaiserlichen Truppen angezeigt, im andern einerseits die'"«telst ^thcilt, daß eine ihm zur Kcnntniß gekommene Vcrlezung des eidgenössischen Gebietes bei Basel^ükeich""^ Nheinfcldcn kommenden mit Steinen bcladcncn und auf die Verhinderung des französischenb>crde ac » Hu»ingen abzielenden Schiffes an den Thätcrn, bezichungsiveise kaiserlichen Officicren, streng^°bes werden, andcrnthcils bemerkt, die kaiserliche Dcclaration »vcgcn Nichtbctrctnng des eidgenössischen^^lich^,' a Vorbehalt zu verstehen, daß Alles, was beiderseits in Contestation stehe, bis zumFei ke eingestellt bleibe, besonders aber daß die in verschiedenen RcichSkrciscn fortwährend vcr-^ Satiss cingestellt und Solothurn wegen dcS den Feinden des Kaisers gestatteten Durchzugesand^-'°" ^"si^baltcn werde. Nach eingehenden DiScurscn zwischen Zürich und Bern einerseits und^ dringende Wünschbarkcit, »vcnigstcns die Werbungen für Mailand bis zum Eintritt^Verhältnisse cinzustcllen, sodann über die Bcschüzung der Waldstädtc, »vosür nach Ansicht von

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