September 1702, 1021
^actatc zu beantragen, um sie gegen jede Bedrohung ihres Landes und gegen ihre inncrn und äußern" c sicher ^ stsllcn. Den König leite dabei die Sorge, es möchte die von ihm laut Bund zu leistende"che Hilft jczt gegenüber den großen Armeen nicht genügend sein, die Eidgenossenschaft zu schüzen. Diesestru dem Gesandten verdankt und ihm bemerkt, der Gegenstand müsse aus Mangel von Jn-
c loucn den Obrigkeiten hintcrbracht werden. Die Orte haben aber wohl begriffe», wohin solche biöhin^gnvvlMr Ancrbietungen zielen und wie bedenklich ein Eintreten darauf wäre. Man ist daher der Meinung,das auf die Beibringung der Erklärung beider kriegführenden Mächte zu richten, daß sie
^ücuössischx Mrhjrt nicht betreten lassen werden. Da man nun nach langem Nachwcrbcn von beidenkii Mächten solche Deklarationen erhalten hat, in diesen aber daö Gebiet des Bischofs von Basel nichtdu,' ist, sollte cö Aufgabe der mit dem Bischof verbündeten Orte sein, beim französischen Gesandten
^ inverlcibung auszuwirken. Solothurn berichtet, dieö sei vom französischen Gesandten auf sein Ansuchenall, .^csagt worden. Um nun zur Aushändigung der beiderseitigen Deklarationen zu gelangen, findet manGru ^ ^c ""icr sich vollkommen einig seien und nicht einzeln vorgehe»; wäre dieser
u»s ^ ächtet worden, so hätte man, wie die einen Orte rügen, nicht so viel vom mailändischcn Eapitulatkei» Transgrcssioncn zu reden. Von andern wird hierauf crwiedert, das mailändische Eapitulat sei
sondern datirc schon von 1466 und sei 1586 ausgedehnt worden; die verbündete» Ortea»dcw gcchan, ^ sjA, pfljchtig gefunden; man wisse übrigens auch wohl, daß auch von
land " dergleichen besondere Tractate gemacht worden seien; der dcrmalige Dienst in den Nicdcr-Äacl" ^ Bruch der Erbcinung, weil dieselben sich nicht im Bcsiz des ErzhauscS Oesterreich befinden.^ dlkjcn Äußerungen erklären alle Orte einstimmig, sich allseitig lallt Bünden und Verträgen mit Leib,^ schüzen. Um nun aber in den Bcsiz der Deklarationen zu kommen, wird bei dem kaiser-sühc,,' französischen Gesandten sondirt, ob sie sich zu gleichzeitiger Aushändigung derselben vcr-
zu„i > da aber crstcrcr Schwierigkeiten erhebt, so wird am 3(1. September all beide ein Memorial
ah ^ gleichzeitigen Abgabe der Deklaration erlassen. Der französische Gesandte lehnt dieses GesuchkMr,,? ^ugnahmc auf seinen im lcztcn Memorial angegebenen formellen Grund; ebenso beanstandet derGcax,,,.^. sandte daö bezügliche Ansinnen, indem unverantwortlich wäre, die kaiserliche Ratification dem^'sicher,' Sindieatur zu cxponircn. Dazu komme noch, daß die auf lcztcr Tagsazung ihm gegebene
^stalle,, fremden Macht den Paß über eidgenössisches Gebiet oder die Postcnfassung darauf zu
^kc„b^ Abwesenheit der meisten katholischen Orte crtheilt worden sei, so daß sie von den nicht mit?in " ^rtcn könnte angefochten werden; am wichtigsten aber sei das Bedenken, daß die katholischen OrteErneuerung des mailändischcn CapitulatS dem Herzog von Anjou den Paß nicht würden ab-^esm, , Übrigeil verbleibe er bei seiner unterm 21. Februar l. I. gegebenen Erklärung. Nach
iu ^ Antwort findet die Session am angemessensten, über die vorgebrachten Beschwerden nicht viel
Abteil dj/"" Indern einfach auf die Aushändigung der Deklarationen zu dringep und dem kaiserlichen Gcdir ^ ^^sichcrung zu crthcilcn, wenn französischerscitö die Declaration verweigert würde, wolle man^ü»kt„ auch wieder zurükstcllcn. Die mit Mailand verbündeten Orte geben noch insbesondere zu
">äßjg ' ^^rtsezung des mailändische» CapitulatS sei nicht eine ihnen freistehende, sondern eine vertrags-habc» Entschließung gewesen, dasselbe habe keinen offensiven, sondern nur defensiven Zwck; sie
^sandte,/ Vcweggründc ihrer Entschließling in Schrift' gefaßt und gedenken dieselben dem kaiserlichen"utznthcilcn. Nachdem dieser Entwurf der Session vertraulich mitgcthcilt worden war, bemerkt