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September 17l)Z.
Leibwache in der Person eines Herrn Simoni einen fremden Richter erhalten habe, welcher sein Amt Z"merklichem Nachtheil der Compagnic verwalte. Da solches dem eidgenössischen Rechte und der Eapitulatu'»klar widerspricht, so wird beschlossen, hierüber von Oberst du Roscy sichern Bericht zu verlangen.
504.
Außerordentliche gemeiueidgeuössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gall^
und Biel.
Bade». 1702, 2». September.
Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. 1702. k«>. 144.
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, StatthatBern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Bcnncr. Lucern. Joh»""Karl Balthasar, Schultheiß; Johann Ludwig Meyer, Kornhcrr und des Raths. Uri. Joseph Antontiner, Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwy z. Franz Lcodcgar Nicdcröst, La»^ammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Sebastian Müller, ^Landammann, und Johann Franz Andcrhaldcn, des Raths von Obwaldcn; Johann Kaspar Achcri»»""'Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Johann Baptist St»^'alt-Sekclmcistcr; Johann Heinrich Jten, alt-Ammann. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landamma»»'Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas BurkhardDrcierherr. Frei bürg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Ritter, Schultheiß; JohannCastclla, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig ^Roll, Vcnner. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. A.Pp^'zell. Paul Sutcr, Landanunann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, vonrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Erbmarschall. Stadt St. Gnl0"»Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. „V
». Da verschiedene Nachrichten voi« dem Herannahen fremder Heere eingegangen sind, so versa»""'sich auf Zürichs Einladung die Tagsazung, um für die Erhaltung der Ruhe der Eidgenossenschaft gedeiht-Bcrathung zu pflegen. Den ersten Anlaß dazu gibt ein Schreiben des französischen Gesandten vom 'September, worin er berichtet, der König habe auf das bei leztcr Jahrrcchnungstagsazung an ihn gcw,Gesuch ihm den Austrag erthcilt, eine mit der dcS Kaisers gleichlautende Erklärung auszustellen, daßTruppen das eidgenössische Gebiet nicht vcrlczcn werden; die königliche Ratification habe er in Hände»,sie aber nicht eher auöhingcbcn, als bis ihm die kaiserliche vorgewiesen werde; denn der König wollemehr zugestehen, als es von Seite des Kaisers der Fall sei. Über diese Zurükhaltung solle man sichverwundern, da in den mchrcrn Orten in lcztcrcr Zeit dem Kaiser mehr Willfährigkeit bezeigt worden ^
dem König. Weil aber die Dinge durch die jüngst erfolgte Kündigung der Erbcinung ein andereszu bekommen scheinen und die Eidgenossen nunmehr mit dem Kaiser keine Verbindung und folglichSicherheit seinerseits mehr haben, werde der König dein Gesandten auf dessen Vorstellungen hin ^nächsten Tagen den Befehl übersenden, der Eidgenossenschaft oder den einzelnen Orten den Abschluß
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