Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1022
Einzelbild herunterladen
 

1022

September 1702.

Bern, die Fortsczung des mailändischen Capitulats sei die einzige Ursache der Aufkündung der Erbci»»»gund mittelbar der Bedrohung der Sicherheit der Eidgenossenschaft; die verbündeten Orte möchten dahcrwenigstens die Werbung für Mailand verschieben. Auf die Nachricht, daß sich eine bayerische Armee l>c»eidgenössischen Grenzen nähere, habe Bern 20(10 Füsiliers zum Schuz von Schaffhausen und Basel a»Nboten. Luccrn crwicdert, die verbündeten Orte haben die Werbung so lange alö möglich verzögert;durch die gleichen Androhungen, wie sie nun von Seite des Reichs kommen, werden sie endlich gezw»»^'werden, ihrer Verpflichtung nachzuleben. Die Fortsczung des mailändischcn CapitulatS laufe nicht gegen d»Erbcinung; wenn man diese ohne Ursache aufkündc und damit alle andern Militärdienste unnüz >»ach^wolle, habe man sich doch höchlichst zu beschweren. Wahr sei cS, wie Bern bemerkt habe, daß das >»»'ländischc Capitulat aus Anlaß der Erbeinung errichtet worden sei; Oesterreich habe aber auf den Fall ci>^Angriffes in diesem Capitulat die Erbcinung ausgeschlossen, was in Folge der Revolutionen und verändertZeiten ihm nunmehr zum Nachthcil gereiche, so daß die verbündeten Orte weder am einen, noch am andcr»die Schuld seien. Die Mahnung lim Beihilfe habe man dortscits aufgefaßt, wie in Bern. Mit Züschsvom 3. Oktober übersendet hierauf der französische Gesandte ein Schreiben des Königs vom 25. Septem^worin dieser den Eidgenossen in Folge der Kündigung der Erbcinung und der dadurch an den Tag gcgcbc»^Absicht, die Freiheit der Eidgenossenschaft zu unterdrükcn, auf jeden Nothfall zulängliche Hilfe vcrspr^'Dieses Anerbieten wird durch einen Ausschuß dem Gesandten verdankt und dabei bemerkt, der Gcgcnft»»^müsse den Obrigkeiten hintcrbracht werden, in der Meinung, daß Zürich nach Eingang der Ansichten ^Orte die Antwort abfassen werde. Ncbstdcm wird der Gesandte neuerdings um Herausgabe der Ratifica»^der Erklärung, den eidgenössischen Boden zu verschonen, angegangen, was unter der Bedingung der Zun'crstattung zugestanden wird, sofern die kaiserliche Ratification nicht ausgehändigt würde, oder in der Subst^anders laute, als die französische. Diese Bedingung wird mit Dank angenommen, worauf dann die vcrla»^königliche Ratification vom 13. September ausgehändigt wird. In Folge dessen wird durch den gl^!Ausschuß auch die kaiserliche Ratification begehrt, weil man sich der Transgrcssioncn halber neulich cbc» lerklärt habe, wie seiner Zeit gegen den Grafen von Lodron. Dabei wird aber auch eine positive Erklär»verlangt, wie es mit der Aufkündung der Erbcinung gemeint sei, und ob die Eidgenossen cS mit cinci» rvereinigten Kaiser zu thun haben oder nicht. Hierauf crwicdcrtc der Gesandte, bevor er hierüber cinc ^gorischc Antwort abgeben könne, müsse er auf bcsondcrn Befehl des Kaisers Aufschluß verlangen: (er sich von den mit Mailand verbündeten Orten rüksichtlich dcö dem Herzog von Anjou zu gewährt»Passes zu versehen habe; 2. ob Seitens der Eidgenossenschaft die Beobachtung der Erbcinung ohnc ^

eiF

'

in der That abstellen; 4. ob mit gesammtcr Eidgenossenschaft die Erbcinung bestehen könne, während ^

procation, beziehungsweise ohnc Beschirmung der vorderöstcrrcichischcn Lande, wofür man die Früchte der

j»

Kantone notorisch und unwidcrsprcchlich Transgrcssioncn verüben und dieselben nur mit Worten, nicht

Kantone mit dem Herzog von Anjou das mailändischc Capitulat erneuert haben und diesem demgemäß H"gegen den Kaiser und dessen Heer in Italien schuldig seien? Sobald er hierüber eine bestimmte Erklä"^erhalte, werde auch er cinc solche abgeben. Nach weitläufiger Berathung, worüber die Gesandten zuwissen werden, wird am 6. Octobcr hierauf folgende Antwort crthcilt: Sämmtlichc Orte erklären »och'»^diesen Krieg hindurch wahre Neutralität zu beobachten und deshalb keiner kriegenden Partei wider diePaß oder Durchzug durch ihr Land zu gestatten, die Erbcinung nach ihrem buchstäblichen Inhalt ehrlich