September 1762. 1019
^klchicblingöbcgchrcil Lllccrnö ans verschiedenen Gründen nicht entsprechen können. Sofern nun die katho-)cn Orte ausblieben, frage sich, ob nicht die evangelischen Orte sich darüber, was sie vorzukehren haben,Drechen sollen. Nachdem aber schließlich alle katholischen Orte, außer Luccrn, Schwyz, Untcrwaldcn undH cuigctroffcn waren, wird befunden, es sollen vor gemeiner Session die Tranögrcssioncn nochmals ihrer^«>ichaft gemäß beschrieben und den transgrcdircndcn Orten mit der Vorstellung, wie sie sich die Rache desfechten Gottes und den Haß der ehrbaren Welt aufladen, zugcsczt werden; gleiche Vorstellung sei gegenüber" bcthciligtcn Orten zu machen in Betreff der schweren Folgen des mailändischcn CapitulatS und der damitundciicn Werbung. Einem weitergehenden Antrag Berns, nothigen Falls mit besonder« Schreiben oder"ubhchaftci, an die betreffenden Orte zu gelangen, wird aus Gründen, die in gutem Andenken sind, nicht^ Basel beklagt sich abermals über Hemmung des freien Verkehrs mit dem Elsaß, ja selbst^ Verweigerung der bisher wöchentlich verabfolgten 168 Säkc Getreide, über theilwcisc Zurükhaltung^ttr hundert im Mömpclgardischcn angekaufter Säkc Früchte und über die Erfolglosigkeit seiner bei den
es k Beamte» erhobenen Rcclamationcn, indem man Basel den unwahren Vorwurf mache, als hättefr > ^ bei Hüningcn unternommenen Bau den Kalk verweigert. Der französische Gesandte habe nun
-m-, Abo,d...mg p--,pr°ch-n. sich di-ssi'si- b°l»> Kim» !U »«-»dm ; da ab-r auch di- Mal.,M-, Dl. -.«smd-» O.l- 'b-schll-si.n. d-i dn S«l°» «a-auf anM-a»-». daß s-f-m »ich. B-i-l »°ch
^ si" ^olhring,,, Momprlg.irv der Paß gesperrt sei med große Roth drohe, so bitte Basel um Rath und
ci»e ^ ^ ^ . ^
^ g>argc an den französischen Gesandten versuchen wolle, Namens sämmtlichcr Orte an ihn, oder
dvrtj.
König geschrieben werde. Glaruö erstattet Bericht über die am 27. August zwischenUc»cn^ Schwyz und dem Abt von St. Gallen in Einsiedel» gehaltene Cvnfcrcnz betreffend die Er
ölte», ^ toggenburgischcn Landrcchtcs. Schwyz sei zwar der Meinung gewesen, den fraglichen Act nachbccnl' vor sich gehen zu lassen; der Abt habe hiczu eingewilligt, sofern solches von beiden Orten
der <5 ^rdc; nur habe er zu bedenken gegeben, ob dermalen bei so geschwollenen Köpfen und Gcmüthernfllr>t<. ^ weiter hinausgeschoben werden sollte. Es haben sich aber über die Frage, ob das von Abt>vvrd errichtete, oder das 144(1 verbriefte und besiegelte Landrccht, welches durch crstcrcö bestätigt
°rd»u bc>chwörcn sei, merkliche Meinungsverschiedenheiten erhoben. Da weder Schwyz noch die Ab-^aiid^ hierüber instruirt waren, und cincStheilö GlaruS auf der Gültigkeit des ursprünglichen»
ander ^ Bcfugniß zur Erneuerung desselben auch ohne Mitwirkung von Schwyz bcharrtc,
Andres ^aitc dcö Abtcö dieses widersprochen und der spätere Nachweis anerboten wurde, das alte
aü r ^ dasjenige von Abt Ulrich aufgehoben worden, so sei die Confcrcnz abgebrochen und AllesTg,. '" 'n>üum gcnommcil worden. Es sei auch ein Ausschuß der Toggcnburgcr eingetroffen, welcher bei^and mit Mühe Audienz erhalten und flehentlich gebeten habe: 1. sie nicht um ihr eigenes altcS
^virrr ^ bräjudicircn; 2. den gemeinsamen Rechtsstand vor beiden vcrlandrcchtctcn Orten, da er in etwasldeibxs garathen, vormaliger Ucbung, Brief und Siegel gemäß wieder einzurichten, und 3. für den Land-lcdvrh ^ ""'aun und die dcgradirtcn Ausschüsse ein uachdrüklichcS Vorwort einzulegen. Der Ausschuß habeversp befriedigenden Bescheid erhalten, indem die Gesandten von Schwyz darüber nur zu rcfcrircn
lvsi Gegenstand aber nicht in den Abschied nehmen wollten. Die Orte wollen dermalen abwarten,
lassen , ^ bic Oppositionen und Gründe von Glaruö auffassen und waö von Seite des Abtcö vcrsprochcncr-werde; bei zu langer Zögerung aber fänden sie rathsam, an beide Thcilc eine Rccharge zu^ Mit großem Mißbelicbcn wird der Bericht vernommen, daß die brandenburgisch-cidgcnössischc