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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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August 170Z.

Wenn zwar die Taxe für Jedermann auf 100 Gl. gcsezt sei, so werde diese doch nur von den Katholische»genau bezogen, während den Evangelischen ein Nachlaß gestattet werde. Dies wird positiv widersprochen, undbehauptet, die Angehörigen der einen und andern Religion seien in Erwerbung des Bürgerrechtes gleichehalten. 11. Die ncllcnburgischc Regierung klagt, ein gewisser Ruodi Brütsch, der Zeit zu Behlingen säßhasi,der mittelst der Abstammung von seinen Eltern Bürger zu Ramsen gewesen und während seiner Abwesenheitdie der Gemeinde schuldigen Gebühren nicht entrichtet, werde deshalb nun seines Bürgerrechts verlustig erklärt.ES wird ihm zu Rcspcct des kaiserlichen Conimissärs das Bürgerrecht wieder zugesagt, unter der Bedingung, daß crfür die Zeit seines auswärtigen Aufenthaltes die gewohnten Gebühren an die Gemeinde nachentrichte. 12. Wcgc»Hilarius Ncidhardt, welcher sich beklagt, daß die Stadt Stein ihm das Bürgerrecht, welches seine Eltern i»WicSloch besessen, nicht angcdcihen lassen wolle, wird der Stadtschrcibcr beauftragt, in dem Handbuch nachz»schlagen, ob Ncidhardts Voreltern Bürger gewesen seien, oder das Hintersaßcngeld bezahlt haben. 13. Weiterwird Beschwerde geführt, daß dem Hans Ritzi von Worblingcn von dem zu Wicsloch ihm angefallenen Erbcgegen den Inhalt des hcgäuischcn Vertrags von 1494 ein Abzug von 60 Gl. abgefordert worden sei. D»Stadt Stein erwidert, sie habe dieser Enden zu allen Zeiten den Abzug ohne Widerspruch bezogen; mannur in den alten Verträgen nachsuchen, wie die Herrschaft Ramsen im Hegäu der Abzüge halber gchal»»worden sei. Wenn aber Einer, der außer dem Kreise des hcgauischen Vertrages gesessen sei, Etwas aus dcrHerrschaft Ramsen beziehe, müsse er davon den zehnten Pfenning entrichten, waö selbst von der holst»Konferenz und den Obcrbeamtcn von Stockach billig befunden wird. 14. Auf die Klage, daß ein Soldat/der auf einen gewissen Posten gestellt worden, um die Zufuhr zu verhindern, von einigen Bürgern vo»Stein in seiner Function verhindert worden sei, wird von der Stadt Stein angegeben, sie habe aus A»>»^vieler insolenter Vorfälle von Stockach ein Schreiben erhalten, des Inhalts, sie solle alle diejenigen Soldatc»/welche von ihren Officicrcn keine authentische Paßschcine aufweisen können, anhalten. Da nun der fragl^Soldat mit keinem solchen Paß versehen gewesen und sich durch seine widersprechenden Aussagen noch überdiesverdächtig gemacht habe, sei er angehalten, aber auch sofort wieder entlassen worden, nachdem seiner Mst"ein geringer Schein vom Fähnrich eingegangen sei. 15. Eine fernere Klage lautet, die Stadt Stein h»^den Hof zu Bibcrach verpallisadircn lassen. Die Stadt Stein glaubt, man werde das Vorgekehrte doch »^als Vcrpallisadirung ausdeuten können. Es habe sich nur darum gehandelt, den dort gestandenen Privatschio"zu rcpariren, um den Hof vor den Zigeunern und andcrm Strolchcngcsindel zu sichern. 16. Man verbißden Ramscrn, in irgend einer Sache in Stockach Raths zu begehren; zwar sei wohl bekannt, daßAppellationen nach Innsbruck gehören. Die Antwort hierauf lautet, erinnere sich Niemand eines Verbotsich in Stockach Raths zu erholen. 17. Der Pfarrer zu Ramsen sei citirt worden, mit Ober- und 0»^gewchr vor Gericht zu erscheinen, waö gegen einen Geistlichen ein unstatthaftes Verfahren sei. Die St»Stein antwortet hierauf, sie wisse wohl, wie man geistliche Personen zu tractircn habe; wäre möglich/ 'der Wcibcl aus Jrrthum und ohne böse Meinung also citirt hätte; übrigens wäre sehr zu wünschen, 'Pfarrer Mändlc sich nachbarlich vertragen und nicht jeder geringen Sache eine so böse Deutung geben »"'^Nach Anhörung dieser Beschwerden wollten die zürcherischen Gesandten mit Commissär Moser in freundliche

r. .mg treten w.c wirklichen Ucbelständcn rcmcdirt werden möchte und ihm den Entwurf des Abschieds wir!zu Hm.den stellen; d.e.er entschn.digte sich aber, es sei ihm kein anderer Auftrag ertheilt worden, als die S"zu unt.rittchcn und darüber Bericht zu erstatten, weswegen er sich nicht weiter einlassen könne; er werde 'dem Ka.,cr über Alles getreuen Bericht erstatten und zur Beilegung der Anstände sein Möglichstes bcitrast

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