Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1011
Einzelbild herunterladen
 

August 1702,

1011

Abling des katholischen Glaubcns ungehindert verbleiben zu lassen; dagegen erwarte man, daß die Katholische»Rcformirtcn keine Neuerungen zuinuthen, indem die Vermehrung der Kreuze nur zu Unfugcn Anlaßsieben konnte. 4. Die von der Kirche cingescztcu Feste und Feiertage werden von den rcfornürtcn Ramsern'vch Waschen, Hvlzhaucn und Filhrwcrkcn vorsäzlich profanirt. Darauf wird eingewendet, man solle diestbarcn der Stadt Stein verzeigcn, da diese nicht ermangeln werde, die auf Fcicrtagsbrüchc gescztcn Gcld-pcn zu verhängen; dabei werde aber auch vorauSgcsczt, daß die katholischen Ramscr die Rcformirtcn mit>ncn neuen Feiertagen beschweren werden. 5. Die nellcnburgische Regierung beschwert sich über die Stadtwelche nicht zugeben wolle, daß der Pfarrer von Ramsen die Leute um gewisser Fehler willen mit"chsstrafcn belege, was doch allerorten üblich sei und den Pfarrhcrrcn zustehe. Die Stadt Stein führtlügen ^ ^ Fxjxrwgsbrüchc bisher ohne irgend welchen Widerspruch bcurtheilt und die Exemtion^ 'e Mitwirkung des Pfarrers angeordnet; sie hoffe daher, man werde von dicSfalligcn Neuerungen abstehen.- on Seite des österreichischen Dcputirten wird prätcndirt, daß die Ehen der Rcformirtcn in der katholischen^ wc durch den katholischen Pfarrer copnlirt und ihre Kinder auch dort getauft werden sollen, indem solchesewcr Öffnung enthalten sei. Diese Prätensiou wird von denen zu Stein mit großer Verwunderungü)vrt, indem die Kopulationen und Taufen der evangelischen Rainscr jewcilcn vom reformirtcn Pfarrer^worden seien, keine Öffnung von etwas Andcrm spreche und das crzhcrzoglichc Rcscript von l 659^ von Ramsen diese Bcfugniß klar zugebe, weswegen sie der Hoffnung lebe», mau werde die rcformirteu^ '^cr iu diesem Punkt mit keinen Neuerungen beschweren, vielmehr sie im Genüsse ihrer Freiheiten belassen.

den Gcn'chtShcrrn zu Ramsen wird geklagt, er habe diejenigen Personen, welche auf den Palmsonntagvv» ' kstbrochcu, mit Geldbußen belegt. DicS wird vom gegenwärtigen Gcrichtshcrrn, Sckclmcistcr SchneidWcrd^^"^ ^ Nmtcö widersprochen und versichert, daß cS auch künftig so werde gehalten

visu»' ^ Pfarrer zu Stein gehe zu kranken und sterbenden rcformirtcn Ramsern, mache Hanö-v'üstc^frage die Leute, ob sie keine katholischen Dienstboten halten, halte Kinderlehrcu, und der Schül-lers ^ desgleichen. Dies widerstreite den Verträgen, indem diese zu Ramsen allein den Katholischen die»Nt> ^^üwMbung und den Evangelischen sowohl heimliche als öffentliche Zusammenkünfte verbieten

Schulmeister ganz von Ramsen ausschließen. Diese Augabc wird bestimmt widersprochen,Ki>,"' ^ ^"rcr und Schulmeister sich der erwähnten Handlungen nie unterstanden haben und auch weder"vch Predigten noch andere Religionsübungcn gehalten worden seien, indem man wohl wisse,^^rmirten Ramscr vermöge der Tractate hiezu keine Bcfugniß haben und dieselben heilig zu haltenErbend^ würde einem rcformirtcn Pfarrer doch sehr schwer fallen, wenn er eine kranke oder^tl»W ^ ^ versprechen habe, nicht besuchen, sondern trostlos hinsterben lassen sollte, während

dürdci, ^ ^ Stadt Stein ohne Widerspruch von Seelsorgern ihres Glaubcns besucht und getröstet

^chwc erwarte daher, cS werde in diesem Punkte Rcciprocität gehalten werden. 9. Eine weiteredahin, daß diejenigen Personen zu Ramsen, welche von der evangelischen zur katholischen"^^vctcn, von dort verwiesen, und daß einem gewissen NiklauS Graf von Worblingcn, der nunmehrveränderter Religion der Zugang in das Dorf abgeschlagen worden sei. Darauf erfolgt in^igivn hundert Jahren her von keinem Ucbcrtritl von der einen zur andern

Zollen ' weniger, daß man Jemand von seinem ihm in Ramsen zustehenden Bürgerrecht habe verdrängen^lbtsn'"^ künftig den Katholischen sowohl als den Rcformirtcn gönnen, waö ihnen von

^ün gebühre. 10. Den Katholischen werde die Erwerbung des Bürgerrechtes zu Ramsen sehr erschwert.