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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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August 1702,

500.

Conferenz zwischen Zürich und dem ErzHaus Oesterreich.

Ramsen. 1702, 25. u. 20. August.

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 8.1, toi. z.

Gesandte: Für Zürich. Oberstfcldhauptmann Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Beat Holzhalb/Zunftmeister und des Raths. Namens des ErzhanscS Oesterreich. Johann Baptist Moser von Moshost»-obcrösterrcichischcr Regicrungsrath.

Der österreichische Abgeordnete eröffnet die Confcrcnz mit folgendem Vortrag: Es sei bekannt, waSKlagen in Betreff des Dorfes Ramsen seit 1656 an den Kaiser gelangt seien; weil aber die zulänglich^Mittel zur Abhilfe nicht ergriffen worden seien, so habe der Kaiser sich endlich entschlossen, von der StadStein die Wicdcrlösung dieses Dorfes zu verlangen. Da aber Zürich durch eine Dcputatschast habe anhalte"lassen, daß man an Ort und Stelle eine gründliche Untersuchung vornehme, habe der Kaiser aus crbvcrcinig"lWohlgcwogcnhet dieses Gesuch nicht abschlagen wollen; es sei nun darum zu thun, Alles genau zu u»tc^suchen und dahin zu trachten, daß Alles wieder in den tractatmäßigcn Stand gesczt und das frühereVerständlich hergestellt werde. Zürich crwicdcrt hierauf, ihm seien seit den Jahren 1694 und 1696 kci>"Klagen bekannt, die damals erhobenen Beschwerden aber durch Deputatschaften verglichen und ihnen Aichigverschafft worden; wollte man nun die bezüglichen Abschiede für ungültig halten, so seien es auch nicht mi"^die Klagcpunkte; sofern seither etwas wider die Tractate, Abschiede und die Billigkeit vorgefallen sein niöch"'sei Zürich ganz geneigt, solches anzuhören und Verfügung zu treffen, daß daö erbvcrcinigtc gute Einvcrneh»""wieder unterhalten werde. Hierauf wird in die kirchlichen und politischen Klagepunktc eingetreten und dar«^jcwcilen die Erklärung abgegeben, wie folgt: 1. Am Fronleichnamsfest haben einige reformirtc Ramselnur Karren und Wagen in die Straßen gestellt, sondern auch das Vieh ab der Weide unter die Processigetrieben, so daß daö Volk sich habe trennen müssen; ferner haben sie allerlei Spott getrieben und vor d""Vcnerabilc nicht den Hut abgenommen; auch sei eine Weibsperson zum höchsten Acrgerniß mit offenenunter die Proccssion getreten, waö die Ausübung der katholischen Religion sehr beeinträchtige. Zürich antwor'darauf, wenn solches vorgekommen, sei es wider seinen Willen geschehen und es hätte der Pfarrer "Ramsen bei der Stadt Stein klagen und Abhilfe verlangen sollen. Damit aber Ähnliches nicht mehr gc>ch^'sollte die Stadt Stein in Ramsen jährlich verkünden lassen, daß zur Zeit, wo Processionen gehalten wcr^'kein Vieh von der Weide getrieben werde und Jedermann gehalten sei, vor der Processi»» den Hut abzusic^'''vor den Häusern aufzustehen, oder auszuweichen, oder sich in die Häuser zu begeben. 2. Seit 1659sich die Zahl der Katholischen in Ramsen bedeutend vermindert. Dieses wird von Zürich mit gutemwidersprochen und'der Beweis anerboten, daß sich die katholische Bevölkerung um einige Personen vcr>"habe; anch beschwert sich Zürich nicht wenig, daß durch einige fricdhäßige Leute ausgestreut werde, es 1^einige Katholische durch Gift beseitigt worden. 3. Die Stadt Stein habe nicht dulden wollen, daß ^Pfarrer von Ramsen in dem Dorf ein Kreuz aufrichte, wozu er doch befugt zu sein glaube. NamensStadt Stein wird crwiedcrt, an Pfarrer Mändlc sei wegen Aufrichtung fraglichen Kreuzes allerdings,ohne Erfolg, eine Protestation erlassen worden; den Ramscrn werde die Versicherung ertheilt, sic dc>