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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1009
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August 1702, 100 9

Anforderungen aus dem frühem Dienst zu verlangen, wobei auf Verpfändung einiger Länder, von Kleinodien,

^ stlbst der Krone hingedeutet wird. Ebenso wird volle Sicherheit für die nvthigc Zufuhr von Getreide und

z ""d für hinlänglichen Schuz verlangt, wenn das Reich eine Sperre verhänge und vielleicht gar einen

llchcn Augriff mache, indem es die dem spanischen Gesandten abgegebenen Erklärungen als Bruch der

nnung auslegt. Inzwischen gcwärtigt man, che mit dem spanischen Gesandten diesfalls in dircctc Unter-

^uivlung getreten wird, »och die Entschließungen von Freiburg und des AbtcS von St, Gallen. Lucern

ud de», Gesandten Kcnntniß geben, daß sein Schreiben und der Entwurf der Capitulation vorher noch den

such hintcrbracht werden sollen. I». Da die Zeitumstände den Zielen der verbündeten Orte nun günstig

zu « Dinge aber durch zu frühzeitige Werbung und che die Ansprachen sichergestellt sind, leicht

"A)theil gemeiner Eidgenossenschaft und der katholischen Orte insbesondere umschlagen könnte, soll man

üb« zurükhaltcn. In Betreff der dem kaiserlichen Gesandten endlich zu erthcilendcn Antwort

,/ ^ Fortsczung des mailändischcn Capitulats, eventuell die Aufhebung des Erbvcrcinö soll man sich

vo' schuftlich, keineswegs aber etwa mit dem Trommelschlag vernehmen lassen. Ein dicSfälligcr

n Luccrn ausgearbeiteter Entwurf einer Antwort wird zur Bcrathung durch die Obrigkeiten in den AbschiedMvinnicn.

Die Ergänzungen im Gesandtenvcrzcichniß aus dem Schwyzcr Rathsprotokoll Bd. 12, tat. 22,

499.

Jahrrechiuulg der die Vostteien Bellenz ic. regiereude» III Orte.

Bellen;. 170L, 2-t. August.

Es erübrigt nur folgende Instruction für den »idwaldischcn Gesandten alt-Landvogt und Commissär^nz Melchior Zelger t 1. Weil der Commissär cbenso wenig als die Pflichtigen die leztjährigc» Aufträgenoge» Reparirung des Tcssin und des Dragonats und Erhaltung der Wuhren vollführt habe», erhält dervi Vollmacht nnd Befehl, jeden Ungehorsame» nach Gebühr zu bestrafen und neue Weisungen zur

' luhrung der Arbeiten zu crtheilen, 2. Betreffend die ärgerliche in der Grafschaft Bellenz ergangene"nonie, deren unterschiedliche Personen bezichtigt sind, ist auf Seite Nidwaldcns der ernste Wille, daß diesesvst Laster ausgerottet werde, Daö Sindicat sott daher wider solche, die hierin fchlbar erfunden worden,di>ae bczüchtigen; sollte einer der Geschworenen selbst dabei betheiligt sei», hat an Stelle

b be» Laudschrciber der Aufrichtung des Processcs beizuwohnen, 3. Da dem Vernehmen nach einige»»^ ,^ ' Sache nicht an's Tageslicht kommen zu lassen, in Folge Abmachungen mit dem Landvogt

voi^.- wurden, ist der Gesandte beauftragt, das Quintcrnct fleißig zu durchgehen; wo Unrichtigkeitenerl lvll der Gerechtigkeit zu ihrem Lauf vcrholfcn werde», 4, Da einige Unterthane» in Bellenz sich

wider das Verbot Vieh in's Mailändischc zu treiben, will Nidwaldcn die Uebertrcter und die,Bet hwrzu die Erlaubniß gegeben hatten, nach Strenge züchtigen, 5, Weil imuzerych Klagen in

ch'st e Gewichtes und Maßes fließen, soll der Gesandte fleißig nachforschen und helfe», daß die FehlbarenW werden, K, Andere Ridwalden dermale» nicht bekannte Punkte soll der Gesandte nach Inhalt deru> mit den übrigen Gesandten abthun, Vundcdurchiv Mdwulocn: Wochnirathspiotoioll v, I?, August eol, as».

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