998
Juli 17N2.
enthalte den Grund, daß sie Frankreichs Ucbcrgcwicht nicht noch vermehren sollen. Von Spanien im ^sondern spreche er gar nicht, weil es mit Frankreich gleichsam in Einer Hand liege. Diese Proposition wi^verdankt und damit die Versicherung verbunden, die Eidgenossenschaft werde auf ihre Erhaltung bedacht si>"und ihr Benehmen so einrichten, daß sich dessen mit Grund Niemand werde zu beschweren haben. i>»die allgemeine Klage über die Zunahme des fremden Bettel- und Strolchcngcsindclö und über das Wicdcrerscheinen der Zigeuner wird unterm 24. Juli ein neues scharfes Mandat erlassen, worin drei bis viergemeine Bettcljagdcn vorgeschrieben, jedes Ort zum Unterhalt seiner eigenen Armen angehalten und ^Abschiebung der fremden verdächtigen Leute und besonders der Zigeuner nach der nächsten Grenze vcrabrc^wird. Schwyz, Untcrwaldcn und Appenzell sind nicht instruirt, lassen sich aber eine gedeihliche Ordinggefallen. ». Schaffhauscn beschwert sich schriftlich und durch seine Gesandten mündlich über neue EinglEdcS ncllenburgischcn Oberamtö nicht nur in seine landesherrlichen Rechte, sondern auch in seine cigcnthüinlich^Niedern Gerichte, und bittet die übrigen Orte um Untcrstüzung für die Erhältlichmachung des Entwcnd^sowie um getreues Aufsehen, wenn es veranlaßt würde, das neuerdings etwa gewaltsam Wcggcnom»'^wieder abzuholen und ihm dabei Ungemach zustoßen sollte. Diesem Ansuchen entsprechen alle noch anwesendOrte. «. Zürich und St. Gallen führen Beschwerde, daß Bern ihr mehr als hundertjähriges Post-Botcnwcsen empfindlich verlezc, indem es ihnen den Paß über sein Gebiet nach Genf und Lyon sperre, ^Briefe und andere Sendungen wegnehme und vcrarrcstirc und selbst gegen Eaution nicht herausgebenGcstüzt auf den in den Bünden enthaltenen Grundsaz des freien Verkehrs und auf die bisherige Ucb"^verlangen sie die freundliche Intervention der übrigen Orte. Bern crwicdcrt, die klagenden Orte ancrkci»^selbst, daß daS Postwcscn ein Regal sei; dieses stehe demnach im Umfang des Gebietes jedes Ortes ^betreffenden Obrigkeit zu. Die Souveränität und Judikatur sei jedem Orte gewährleistet, namentlich d"den Friedensschluß von 1656. Da die Orte hierüber nicht instruirt sind, so wird die Sache zur Erdancr»,der Obrigkeiten bis auf die nächste Tagsazung in den Abschied genommen, inzwischen aber die Gesandt^von Bern durch einen Ausschuß ersucht, die hintcrhaltcnen Postsachen gegen annehmbare Kaution hera»^geben und bis auf weitere Entscheidung den Post- und Botendienst in der früher» Weise fortbesteht,lassen. Da aber die bcrnische Gesandtschaft wegen Mangel an Instruction auf keine Unterhandlungen ^gehen kann, so wird Namens der unbcthciligten eidgenössischen und zugewandten Orte ein schriftliches ^ ^an Bern gerichtet, daß bis zur nächsten Tagsazung der Transit der Postgcgcnstände der beiden Ortedas bcrnische Gebiet nach und von Genf gestattet werde, jedoch in dem Sinne, daß dieser Postdicnst sich ^Aufnahme bcrnischer Postsachen weder auf dem Hin- noch dem Rükwcge befasse, z». Appenzell beidererinnert, auf lczter Tagsazung sei cS rüksichtlich des mit dem Abt von St. Gallen schwebendenzur Verständigung zusammengcwiescn worden, die fragliche Konferenz sei aber nicht zu Stande gck»""daher soll nunmehr der Streit an daö eidgenössische Recht gewiesen, der Zoll eingestellt und die denweggenommenen Pferde wiederum herausgegeben werden. Die Gesandten des AbtcS erwiedcrn hieraus^Confcrcnz habe wegen Abwesenheit des Freiherr» Fidel von Thum, der sich in einer länger» Bademnicht stattfinden können, denen von Appenzell sei dagegen schriftlich anerboten worden, die Konferenz acht ^nach der Tagsazung zu halten, was auch jezt wieder zugesichert werde. Sie glauben daher, gegenwärtig ^über zu keiner Antwort verpflichtet zu sei», erklären sich jedoch auch hiczu bereit unter der Bedingung, ^sofern das Gotteshaus mit den Orten zu thun habe, diese ihm activ und passiv das Gcgenrccht haltenDie Tagsazung findet, es sei die angebotene Confcrcnz abzuwarten; dagegen werden die Gesandten des