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Juli 1702,
die Werbung bewilligt haben, Etwas projectiren wollen, so werden sie es ihrer Obrigkeit hinterbringen, ^man sich der Erklärung des französischen Gesandten vom verflossenen Februar erinnert, daß die begehrtVölker so dienen sollen, wie die schon im Dienste stehenden, so wird der Gesandte durch einen Ausschußgefragt, wie und wo die fraglichen Völker zu dienen hätten. Der Gesandte aber findet unnöthig, auf d>ci'Fragen einzutreten, bis sich die Orte allerseits über die Bewilligung der Werbung erklärt hätten; es befrei»?'ihn, daß er von mchrcrn Orten in Betreff der Werbung noch keinen Bescheid erhalten habe, während »'dem Kaiser die Werbung innerhalb vicrundzwanzig Stunden bewilligten, ungeachtet sie von Frankreich »viele Wohlthaten und so richtige Bezahlung empfangen haben. Darauf erwicdert der Ausschuß, man sei ß"die Wohlthaten dankbar; wenn aber die Pensionen so richtig bezahlt worden wären, so stünden derennoch so viele aus. Ein Antrag auf vorläufige Bcrathung der Capitulatiou wird abgewiesen, bis sichOrte erklärt haben werden; dabei geht die allgemeine Meinung dahin, die Orte sollen gemeinsam capillitiiDie endliche Entschließung wird der nächsten Tagsazung vorbehalten. In Betreff des Begehrens des spanisch'"Gesandten um Audienz vor der Session verlangt und erhält der kaiserliche Gesandte die Zusicherung, daßselbe rüksichtlich der Anerkennung des neuen Kölligs von Spanien ohne Präjudiz sein solle. Der spansi^Gesandte hält am 8. Juli seine Proposition folgenden Inhalts: Obschon der Jubel aller Fürsten »»?Republiken Italiens über die Ankunft des Königs von Spanien gewiß auch in diesen Landen erschallt st'"»verde, habe er gleichwohl den Auftrag, den eidgenössischen Ständeil von des Königs glüklichcr Reise >»'Mailand Kenntniß zu geben und ihnen die Versicherung der königlichen Zuneigung zu crthcilen. Esnun bei den Eidgenossen, dein König Gelegenheit zu geben, ihnen seine Zuneigung im Werke zu beweist'Da inzwischen das mailändische Capitulat fast einstimmig bestätigt worden sei, so wolle er nicht dar»"zweifeln, es werde auch die Erbcinung fortgesezt »Verden. Die Drohung des kaiserlichen Gesandten, daßjcnigcn Orte, welche sich zur Fortsczung des besagten Capitulats haben bestimmen lassen, Unheil zu gewärtighaben, sei haltlos, indem der König erklärt habe, bei Durchführung der angedrohten Salz- und Fruchtjp'^sie ganz schadlos zu halten. Die herkömmliche Erlaub,,iß, daß die von Karl II. auf dem mailändisch'"Staat gehaltenen Regimenter in allen Ländern des Herzogs von Savoycn kämpfen dürfen, sei auchsonnenklarer Beweis, daß die Verwendung der in Frankreich dienenden Völker in den spanischen Niedert»»^nicht als Transgression ausgelegt »Verden könne. Indem also der König seine bundesgcnössische Gegenteilszusichere, erwartc er von der Eidgenossenschaft die Aufrcchthaltung nicht nur des Capitulats, sondern auch 'Erbcinung. Unterm 29. Juli reicht der Gesandte ein neues Memorial ein, worin er die Drohunge»kaiserlichen Gesandten gegenüber der Eidgenossenschaft ernstlich rügt und unter Hiilweisung auf die im»Frankreichs und Spaniens als eitel darstellt. Die Proposition »vird durch einen Ausschuß in gcwe'l)"Weise erwicdert. Ii. Bei dem Herannahen der feindlichen Heere zu beiden Seiten des Rheins bittet 2»'.um unvcnvciltc Allordnung der Feuerzeichen, Wachen und Posten zu Fuß und Pferd, sowie um treuessehen bei sich zeigender Roth. Diesem Ansuchen entsprechend, »Verden die Gesandten aller Orte eingcl» ^bei ihren Obrigkeiten die gute Jnstandstellung aller dieser Vorsichtsmaßregeln zu begehren und Basel ' ,andere Grcnzortc dem eidgenössischen Aufsehen zu unterstellen; hinwiedcr »vird Basel verständigt, beiVorfällen sich dircct an die nächstgclcgcncn Orte zu wenden. Da noch »nährend der Tagsazung der B'r^einging, daß sich die feindlichen Heere an den Grenzen vermehren und man im Begriffe stehe, bei Hü>ll"ö
eine Brüke über den Rhein zu schlagen, »vird in Anbetracht der durch den möglichen Fall von Landa»vermchrtcn Gefahr beschlossen, die Hochwachcn und Feuerzeichen seien an allen Orten sofort aufzustellen