994
Juli 1702,
refcrircn, Jnncrrhodcn schließt sich der Mehrheit der verbündeten Orte an. Die Orte Basel und Schaffhausc»sowie die Gesandten vcs Abtes von St. Gallen, als am meisten der Gefahr ausgcsczt, bitten auf den Nothfall um getreues Aufsehen. «I. Der Umstand, daß der kaiserliche Gesandte öfter Commissioncn zu sich ver-langt, wodurch viele Zeit verbraucht und der Geschäftsgang erschwert wird, und die Unschiklichkcit, daß manGesandten, welche ein Begehren zu stellen haben, noch entgegengehen müsse, führt zu dem Antrage, man st^sie einladen, mit ihren Begehren vor die Session zu kommen oder dieselben schriftlich einzugeben, wie die OrNauch zu thun pflegen; es wird aber doch bedenklich gefunden, im vorliegenden Falle die bisherige Ucbu»gabzuändern, dagegen thunlich erachtet, für die Zukunft eine solche Ordnung, die gegen alle fremden Gesandt^observirt werden soll, aufzustellen, v. Durch einen Ausschuß wird der kaiserliche Gesandte angegangen, dukaiserliche Ratification über seine Erklärung in Betreff der Sicherheit der Eidgenossenschaft abzugeben. Dara»lantwortet derselbe, er habe solche längst bei Händen, dürfe sie aber nicht herausgeben, bis ihm die französischeDcclaration und Ratification vorgewiesen werde. Da diese leztcrn Actenstükc noch nicht eingegangen sind undsomit nicht vorgewiesen werden können, wird auf neues Andringen vom Gesandten der Bescheid erthcilt, "müsse vor Herausgabe der Ratification die Antwort auf seilte Begehren abwarten. Auf die fernere Anfragtob ihm wegen Sichcrstcllung der obcrn Markgrafschaft keine neuen Befehle eingegangen seien, antwortet ^mit Nein, anerbietet aber, ein daheriges Memorial nach Hof zu empfehlen, welches dann wirklichgegeben wird. Dagegen wird den Orten die vom 9. Juli datirte kaiserliche Genehmigung der neuest'"Kapitulation ausgehändigt, f. Der französische Gesandte gedenkt in seiner am 5. Juli gehaltenen ProposiU'"der wichtigen Dienste, welche die Eidgenossen seinem Könige im lczten Kriege geleistet haben, und stelltAustrage desselben das Ansuchen, sie möchten ihn neuerdings in seinem Bestreben, die bedrohte Ruhe EuroP^aufrecht zu halten, mit ihren treuen und ersprießlichen Diensten untcrstüzcn. Es wird ihm durch ciM»Ausschuß das übliche Gcgcncomplimcnt abgestattet und gleichzeitig die Erinnerung an frühere noch unerledigtGesuche erneuert. Der Gesandte crwicdcrt hierauf mündlich und in einem am 1t). Juli abgegebenen MemoryFolgendes: 1. Der Köllig habe gegen die Eidgenossenschaft die besten Absichten und werde ihre Ruhekeiner Weise kränken, sofern sie auch dem Kaiser keinen Paß und keine Postcnfassung auf ihrem Gcb>'"gestatte; sobald man eine Copic der Erklärung des kaiserlichen Gesandten und eine solche der kaiserlich'"Ratification vorweise, werde der Köllig die scinige in gleichem Sinn ausstellen. 2. Das lczte Memorial ^Tagsazung über die Verkchrsvcrhältnissc habe er dem König mit bester Empfehlung übersendet; nach ^erhaltenen Antwort scheine der König der Ansicht zu sein, das von ihm vor zwei Jahren übergcbcnc Mc>»oU"über diesen Gegenstand sei zu wenig gewürdigt worden, indem die Tagsazung keine Schritte gcthan habe,die vom König angebotene Absendung eines Sachkundigen in diesem Fache zu erreichen, lim mit diesembeiderseitigen Ansichten auszutauschen. Da dies aber bei der lezten Audienz begehrt worden sei, wolle er ^Begehren dem König sofort empfehlen. 3. WaS den Zoll auf dem Rhein zu Hüningen betreffe, so st'/richtig, daß der König die auf dem Rhein zu Brcisach bestandenen Zölle etliche Jahre vor der Rcstituch"Brcisachs nach Höningen verlegt habe; weil aber solche Verlegungen auch unter den Orten selbst ist"werden, so könne der fragliche Zoll nicht als Neuerung angesehen werden. Da der Kaiser zudem Brc>^mit den damaligen Freiheiten übernommen habe, sei es dieser, uzrd nicht der König, welcher daselbstneuen Zoll einführe. Indessen habe er an den König hierüber in einer Weise geschrieben, die hoffender Köllig werde auf den fraglichen Zoll zu Hüningen zu Gunsten Basels verzichten. 4. Eine Untersuch"'!habe herausgestellt, daß die meisten Schweizer, welche den Angaben nach auf der Galeere sein sollten,