Juli 1702 , 9 9 3
tragenden ausstehenden Guthaben am mailändischcn Staat haben daher einige der beteiligten Orte aus Noth,Kieswegs aber, um Jemanden zu reizen oder sich als Richter auszuwerfen veranlaßt, sich für die Fortsczung des"pitulats mit Philipp V. und für die begehrte Werbung zu erklären, jedoch mit der im Bunde vorgesehenen^Kaution, daß sich Niemand mit Billigkeit zu beklagen habe, indem dem Erbvcrcin mit dieser Hilfsleistung'u Einbruch geschehe, da er sich nur auf das Bcsizthum Oesterreichs beziehe. Es wäre aber auch einebeschwerliche und bedenkliche Sache, wenn die verbündeten Orte dahin gedrängt werden wollten, das,^ sic Bünden schuldig oder zu thun befugt wären, nicht mehr thun zu dürfen, und so ihre Pflicht,^ Eonvcnicnz und das nothwcndige Interesse außer Acht zu sezcn. Die mit Mailand nicht verbündeten^üe, außer Solothurn, entgegnen, der Hinweis auf die Märkte von LauiS und Bcllcnz sei nicht stichhaltig," die verbündeten Orte wiederholt selbst äußerten, es wäre besser, wenn die mailändischcn Kauflcutc selbst"6 Land zu den Häusern kämen, als daß man ihnen das Bich cntgcgcnführcn müsse. Auch in frühem>ni wären Lebensmittel aus Deutschland den wälschcn Bogtcicn zugeführt worden. Die verbündeten Ortedoch die Ungclegcnheitcn erwägen, welche einer ganzen Eidgenossenschaft aus den Drohungen erwachsenals"^ besonders wenn sie genöthigt würde, ins Feld zu ziehen; der Schade« wäre da doch unvergleichlich größerder Nuzen einiger Orte aus dem Capilulat. Mau wolle keineswegs, daß man das Capitulat aufhebe,^ crn nur, daß mau noch länger einhalte. Nach langen und weitläufigen DiScussivnen wird angeregt, sich^kurzem wieder in Baden zu versammeln und sammthaft eine gebührende Antwort an den kaiserlichenlmidtcn abzufassen; es wird auch vorgestellt, welche Erbitterung auf Seite des Kaisers und seiner Alliirtcn>i müßte, wenn inzwischen die verbündeten Orte ihre Erklärung mit dem Trommelschlag bekannt machenkein ^nige Orte sezcn in Zweifel, ob ihre Obern so bald eine Tagsazung besuchen werden, und geben^ Hoffnung auf Abänderung der bereits gefaßten Beschlüsse. In Anbetracht alles dessen wird dem kaiserlichenbrj„ einen Ausschuß verdenket, man finde das Geschäft so wichtig, daß man es den Obern hintcr-
'"üssc, worauf dann der Bescheid auf nächsten 3. September erfolgen werde. Gleichzeitig sollen dannbie Anstalten zu Beschirmung der Eidgenossenschaft gegen fremde Angriffe, die '(Kapitulation der franzö-dei» " ^^bung, das rheinthalischc Communellagcschäft und der Streit zwischen dem Bischof von Constanz,des .^^^illnamt zu Klingnau und dem badischcn Landvogtciamt vorgenommen werden. Schwyz läßt cS'Zöllschen Dienstes, beziehungsweise der Transgrcssioncn halber bei den Erkanntnisscn seines großenhalb" ^ bewenden. Nidwalden will die Transgrcssioncn wider das römische Reich abstelle», der Niederlandestr» ^ ^cgcn nimmt es die Sache aä rotörsnäum. Evangelisch Glarns erklärt sich aus Mangel an In-siä/w" ^"^llö Zu lcztcrm, will aber Alles in Treuen hinterbringen und hofft, der dortige Stand werde^ Mehrheit sondern. Katholisch GlaruS und Solothurn glauben, der Dienst in den Nicdcr-^ könne nicht als Transgrcssion ausgelegt werden und behalten sich offene Hand vor, jedoch mit dem^ gcgcnthciligcn Ansichten ihren Obern getreulich zu eröffnen; crstcrcS läßt überdies seinen^Ppc> verwarnen, "icht über de» Rhein zu ziehen. Frciburg nimmt die Sache einfach ml rekoronäuin.Dj. ^"''^rhoden erklärt, diese Frage gehe den dortigen Stand nichts an, weil er kein Volk in fremdenklär, ^ übrigen Orte beziehen sich auf ihre 169(1 dem kaiserlichen Gesandten gegebenen Er-
^chtc^" ' 2n Bezug auf das Capitulat bleibt Luccrn bei seinen Eröffnungen, daß es sich nämlich pflichtigb^sihc, Bündniß mit dem Bcsizcr von Mailand zu halten; Uri, Schwyz und beide Untcrwaldcn
bc» 'b)rc diesfalls dem spanischen Gesandten bereits ausgehändigten Erklärungen, wollen aber
rrlauf den Obern initthcilcn. Freiburg und der Abt von St. Gatten wollen über das Angehörte
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