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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 17NZ.

kaiserliche Gesandte hält am 4. Juli vor der Session eine Proposition, in welcher er die Orte gegen die Trans-grcssioncn und die Erneuerung des mailändischcn Capitulats mit dem jczigcn König von Spanien zu stimmensucht und ihnen namentlich an's Herz legt, wie sehr solches gegen Treue und Glauben und gegen dasInteresse ihrer eigenen Sicherheit streite. Die Bcrathung hierüber wird in ausführlicher Weise zu Papiergefaßt und dem Abschied beigelegt; im Allgemeinen wird anerkannt, daß die TranSgrcssioncn gegen dasrömische Reich unzulässig und daher abzustellen seien. Dagegen sind die Meinungen getheilt, in wie weit derDienst in den Niederlanden als Transgression ausgelegt werden kann. Von einer Seite wird betont, derDienst in den Niederlanden datire schon von mehr als hundert Jahren her; zu seinen Gunsten spreche dermale»,daß er dort nur defensiv nicht offensiv sei; sodann weist der Erbvcrein heiter aus, daß nur diejenigen Laut»darin begriffen seien, die Oesterreich wirklich besizc oder in Besiz bekomme, was auf die Niederlande niAzutreffe. Wenn man aber den Dienst, zu dem man nicht pflichtig ist und der wider keinen Tractat läuft,nicht gedulde» sondern abstellen will, so muß man auch den eidgenössischen Truppen, die dermalen im römischeReich und in Holland dienen, den nämlichen Befehl zugehen lassen. Wenn man die Tranögrcssioncn allerortsabstellen wolle, werde man den französischen Dienst mit einem Mal ganz unnüz machen. Es sei auch»»verborgen, daß die Interessen der Orte ganz ungleich seien; die einen machen ihr Glük mit dem Handel,andcrc müssen das Ihrige in dem Kriege suchen, dem einen und andern habe man bisher Rechnung getragenund sich wohl dabei befunden. Dagegen wird auf die der Transgressioncn halber in früher» Jahren ertheilU»scharfen Verweise und Klagen dcS Kaisers und die weitem Maßregeln, wie Fruchtspcrre, Hemmung ^Handels, Zollstcigcrung, Gcbietsvcrlezungcn hingewiesen; die jezigen Drohungen wegen der TranSgressione»seien noch schärfer und lassen noch größeres Ungemach besorgen, wie denn die Gesandten über die bcsoM^Drohungen gegen Appenzell des weitem zu berichten wissen werden. Die Niederlande seien ein Reichstesund wie der Kaiser behaupte, ihm von Erbrcchtswcgcn angefallen, daher sei der dortige Dienst unstatthaftDer Nuzen dcS Dienstes komme einigen wenigen Officicrcn, der Schaden aber der ganzen Eidgenosse»^!zu. Was den Dienst eidgenössischen Volkes in Holland und im Reich betrifft, bemerken der Gesandte »e»Zürich und Bern, sei denn doch ein großer Unterschied, denn diese dienen mit Wissen und Willen derömischen Reichs in und für dieses, die Schweizertruppcn in den Niederlanden aber in und gegen das R<neyZürich bemerkt noch, ein Theil seiner in Holland dienenden Völker sei mit obrigkeitlicher Bewilligung,ohne diese und auswärts geworben worden; leztcrc genießen des obrigkeitlichen Schirms nicht; ihnen sei ^Rccrutirung abgeschlagen, auf jeden Kopf, den diese im Lande werbe, sei eine Buße von Ulli ThalcrDie Handelsstädte sagen auch, die Handelssperre treffe nicht allein sie, sondern auch die Gebiete a»dcOrte, wie Bern, Schwyz, Zug, Thurgau, Rhcinthal, abt st-gallischc Landschaft und Frciämtcr, wohin rvöche»^mehrere tausend Gulden für Verdienst bezahlt werden; dann gehe es wider göttliches und menschlichesdaß eidgenössische Truppen des schnöden Geldes willen Länder und Völker verheeren und verderben, d»e ^Eidgenossenschaft nie ein Leid zugefügt haben. Auch rüksichtlich dcS Capitulats mit Mailand si»d ^Meinungen ganz verschieden; die einen der beteiligten katholischen Orte bemerken, nach Anleitung ^badischcn Abschiedes vom Februar haben sie mit der Deklaration innegehalten und hätten es noch längerschoben, wenn nicht der spanische Gesandte so starke Instanzen gemacht hätte. Nach der Ansicht einigtdauere das Capitulat an und für sich noch fünf Jahre fort mit dem Bcsizcr von Mailand; andere ^wollen sich aber nicht soweit verstehen. Mit Rüksicht.auf den drohenden Schaden und Nachthcil, sei ^ ^den cnnetbirgischcn Vogteicn, sei eS in den Handclöintcrcsscn, sei cS in Bezug auf die mehrere Mill»