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Juni 1702,
Mailand in bourbonischcn Händen bliebe, indem die römischen Kaiser dieses Hcrzogthum dem ErzHausOesterreich deswegen verliehen, damit dasselbe gegen jeden französischen Angriff als Vormauer dienen so^Die gemachten Rcunioncn seien leider noch in frischem Andenken, und während der Herzog von Anjou untcrdem angemaßten Titel eines Erzherzogs von Oesterreich und Grafen von Haböburg die vorthcilhafte Meinungangcborncr Sanftmut!) zu sichern suche, könne doch die bourbonischc Tyrannei nicht ganz vcrdckt werden, w»denn zu vermuihen sei, daß die Stadt Luccrn vor einigen Jahren nicht umsonst die Dokumente der fürstliche»Abtei Murbach zu ihren Händen gebracht habe. Die ungütigcn Bezeugungen im Elsaß und in Burgundmehren und erfrischen sich täglich, was folgern lasse, daß von Seite Mailands nichts Besseres zu erwarte»wäre. Frankreich und Spanien werden nicht lange stille sizcn, sondern aus übergroßer Macht überlaufen u»sihre Nachbarn überschwemmen. Viele meinen zwar, die beiden Länder möchten mit einander zerfallen; alle«»sie können noch lange Hand in Hand Land und Leute erobern, ohne sich gegenseitig zu verlczen, und es wäreeine höchst unsichere Politik, auf die Fehler des bourbonischcn Hauses zu vertrauen. Es seien mehr Völkerdurch List als durch Gewalt unterjocht worden, weswegen der Gesandte hoffe, die Eidgenossen werden de»ihnen vom Grafen Casati gelegten Fallstrikcn ausweichen und daher mit dem Kaiser, als dem unwidersprcchlichr»Lehen- und Eigenthumsherrn des Herzogthumö Mailand ohne weiteres Bedenken das Bündniß crneucr»Sollten aber zur Zeit noch Bedenken walten, so erwarte er wenigstens genaue Beobachtung der ihmeinem Jahr in Baden schriftlich und mündlich zugesicherten Neutralität, ansonst davon die bedenklichsten Folgt»zu erwarten wären. 2. Gleichen TagS erscheint auch Graf Casati vor der Session und sagt in sei»^Proposition, er habe vor einiger Zeit die Ankunft und den freudigen Empfang des Königs von Spanien >»Neapel berichtet; mittlerweile werde derselbe wahrscheinlich schon im mailändischcn Staat angekommen sein u»bes werden sich die Eidgenossen der Nähe eines so mächtigen und ihrer Republik so geneigten Monarch''»freuen, der ihnen die Bundcsfrüchtc unverändert verabfolgen lasse, »bschon die Gegenerklärung guter Verbünd^voir ihnen noch nicht erfolgt sei. Nachdem aber in Mantua ein so preiöwürdigcr Succurs eingelangt, b»Waffen des Königs und seiner Verbündeten solche Fortschritte gemacht, der Papst einen Legaten u later^Venedig, Genua, Florenz und andere Mächte Gesandtschaften zur Bcglükwünschung des Königs abgcsch^haben, werden nun auch einige Orte ihren Wahn fallen lassen lind nicht länger anstehen, betreffend ^Ratification des mailändischcn Capitulats und die Bewilligung des VolkSaufbruchcö den kategorischen Entsch^zu fassen. Er überhebe sich der Mühe, auf die Zweifel einzutreten, welche man gegen die Fortdauer d^Capitulatö erhoben habe, indem sowohl aus dessen Eingang, als aus den Art. 1, 23, 25 und 26 klKhervorgehe, daß das Capitulat mit den Nachfolgern der damals lebenden Fürsten und auf weitere fünfzu halten abgeschlossen und, ungeachtet dcS Vorbehaltes der Erbcinnng und des Hauses Oesterreich,Beschüzung des mailändischcn Staates, auch wenn er von den in den besagten Artikeln vorbehaltcncn Mäch^angegriffen würde, in's Werk zu sczcn übernommen worden sei. Angesichts des buchstäblichen Inhalts ^angeführten Art. 23 und 25, welche ehemals voll den Eidgenossen gegen den Willen des Kaisers zu G»»>^!Ludwig XII. und Franz I., als Bcsizcr des mailändischen Staats, eingegangen worden seien, müsse jederdie Sache selbst bezügliche Zweifel schwinden, und es könne sich nur noch um die Untersuchung handeln,von den Drohungen der Hinterhaltung der Früchte auS Schwaben und dcS Salzes aus Tirol etwasfürchten sei. Dieses sei nicht der Fall, da aus dem mailändischen Staat und laut Vertrag mit dem K"»^von Frankreich auch aus des leztcrn Ländern all' ihrem Bedürfnisse werde gesteuert werden. Er ersucht b»)'die verbündeten Orte um die Reciprocation der BundcSpflichtcn, erinnere an die Berechtigung zu cintt ^