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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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762 December 1698.

der lutherischen Kirche der am 2t. Mai t693 verwüsteten Stadt Heidelberg bitten um Unterstüzung zumWiederaufbau der Kirchen und Schulhäuser, sowie für Errichtung von Fundationcn für die Pfarrer undSchulmeister. Da solche Untcrstüzungcn bei allen evangelischen Fürsten nachgesucht werden, beschließen dieV Städte auf Genehmigung ihrer Obrigkeiten einen Beitrag von 2l)9 Rcichöthalcrn, sofern Heidelberg soviele Unterstüzung finde, daß dann die Ausführung dcö Vorhabens gesichert erscheine. Diese Summe soll in-zwischen bis auf beruhigenden Bericht in der Zürcher Kanzlei aufbewahrt werden. «I. Ein ähnliches Gesucheiner Kolonie vertriebener evangelischer Picmontcsen von ungefähr 17t) Seelen zu Augustistadt in Würtcmbcrgwird auf wcrkthätige Unterstüzung vertröstet, sofern sich ihre Niederlassung als gesichert herausstelle, v. DerGesandte von Glaruö empfiehlt die dortige Gemeinde Nctftall, welche eine neue Kirche und ein Schulhausgebaut, auch einen Friedhof angelegt hat, zu einem Beitrag an die Fundation für den Pfarrer und Schul-meister und bezieht sich diesfalls auf das von der besagten Gemeinde an Zürich zu Händen der übrigenevangelischen Orte gestellte Ansuchen. Der Antrag auf eine milde Gabe von 3 bis 406 RcichSthalern wirdin den Abschied genommen, t. Das Anerbieten der Stadt Mülhausen, ihr Betrcffniß der aus Picmontgekommenen Flüchtlinge gegen ein wöchentliches Kostgeld von einem guten Gulden auf die Person laut lcztcniAbschied von Aarau zu übernehmen, wird bestens verdankt und damit die Erwartung ausgesprochen, sie werdesich an den Kosten der Ein- und Ausfuhr dieser Leute und an den erforderlichen Reisegeldern auch wie dieübrigen Orte bcthciligen. x. Bern legt die ihm vom Konsistorium der französischen Flüchtlinge in dortigerStadt eingegebene Rechnung über die Reisekosten der Herren von Rochcgude und de la Grivcllicre nachHolland und zurük vom 3. August bis 9. November vor, welche den Betrag von l228 livres tournois und14 Sols erreicht. Da diese Ausgaben sehr hoch und thcilwcise nicht ganz gerechtfertigt erscheinen und derErfolg nicht hinlänglich entspricht, so werden die Gesandten von Bern beauftragt, nach der Heimkehr demConsistoriui» anzeigen zu lassen, daß künftig bessere Ockonomic beobachtet und mit allem Fleiß eine dauerndeNiederlassung gesucht werden solle, indem die Abreise der Flüchtlinge aus den eidgenössischen Landen auf EndeApril 1699 unwiderruflich stattfinden müßc. Ferner werden Zürich und Bern ersucht, die bei ihnen rcsidircndc»Gesandten von Großbritannien und der Niederlande neuerdings mit der Nothwcndigkcit der Abreise derFlüchtlinge zu behelligen, damit diese etwa auch ihre Maßregeln darnach einrichten können. Ii. Laut cinci»schriftlichen Berichte soll dem Herrn Arnaud und seinem College» gelungen sein, ihren französisch-picniowtcsischcn Glaubcnöbrüdcrn im Würtcmbcrgischcn mit ziemlicher Sicherheit einen Aufenthaltsort zu verschaffe»,der aber dem Anschein nach jenen nicht genehm sei und als unsicher dargestellt werde. Die evangelische»Orte finden, diese Leute sollten solche Gelegenheit um so eher mit offenen Armen ergreifen, als man sie i»der Eidgenossenschaft nur des eingefallenen Winters wegen und mit dem Vorbehalt aufgenommen, daß sie,sobald nach dem Neujahr die Wege wieder brauchbar seien, ihr Glük anderswo suchen solle», wie der leztcAbschied von Aarau dieses auSdrüklich fordert. Dieser Entschluß wird dem niederländische» Gesandten durchdessen Sccrctär, sowie dem Herrn Arnaud selbst mitgcthcilt, damit diese Angelegenheit thätig betrieben werde-I. Da zwei HallcbarvicrS aus der evangelisch-eidgenössischen Leibgarde dcö Kurfürsten von Brandenburgwegen eines Mißverständnisses in Untersuchung gefallen und hcimgcschikt worden sind und der Kürfürst sichder cidgcnössischerscitS sonst vorbchaltcncn Justiz angenommen hat, wird dies als dem Dienste eidgenössischerVölker präjudicirlich angesehen, und zugleich daö Einreißen von Neuerungen bei diesem Corps gerügt. i5'Swird daher verabschiedet, die beiden Hallcbardicrö seien nach ihrer Heimkunft von ihren rcspcctivcn Obrigkcile»(Zürich und Schaffhauscn) zu cxaminircn, und sei auch bei den Officicrcn gründliche Information über de»