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December 1698.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
I»I». (Die mit Savoycn verbündete» Orte). Ein Wachtmeister in Bcglcit eines Soldaten aus derLeibgarde des Herzogs von Savoyen überbringt von den Untcrofsicicrcn, Richtern und Soldaten besagterTruppe eine Beschwcrdcschrift, daß sie nicht laut Capitulation jährlich, sondern das leztc Mal vor zweiJahren und zuvor vor vier und einem halben Jahr bekleidet worden seien; ferner daß sie in ihren Privilegien ver-kürzt und nicht mehr, wie früher, zu den Reisen des Herzogs verwendet werden. Hierauf wird die Antwortdes Herzogs auf daS Schreiben der verbündeten Orte vom 1-4. Octobcr, worin er neue Bekleidung derGarde verspricht, sowie die Capitulation von 1609 verlesen, worauf alt-La»dammann Anton Schund, alsGardchauptmann, folgenden Bericht erstattet: Die Garde habe anfangs in scchSunddrcißig Mann bestände»und sei nachher vermehrt worden; sie habe ein WirthöhauS und eine Mczg gehabt und für den Verbrauchan Wein und Schlachtvieh keinen Zoll und kein Ohmgcld bezahlt; unter der Herzogin Christine haben nochvier andere ungehindert gcwirthet; nachdem aber jeder hin und wieder angefangen habe zu wirthcn, sei cSAllen abgeschlagen worden, mit Ausnahme der ersten Wirthschaft; wenn der Herzog außer Turin gcreiöt, habeer jcweilcn einen Thcil der Garde mitgenommen, was jczt nicht mehr geschehe. Der Herzog wird nu»ersucht, die Garde laut Capitulation jährlich zu bekleiden, dieselbe auf seine Reisen wieder mitzunehmen undihre Privilegien aufrecht zu halten. Ferner werden der Marchcse von St. Thomas und der savoyischcGesandte ersucht, diese Begehren zu unterstüzcn und sich für die Erweiterung der Privilegien im Verhältnisder Vermehrung der Mannschaft zu verwenden. Auch wird den: Gardclieutenant und dem Fähndrich ge-schrieben, sie sollen auf die Erhaltung der Privilegien achten, allsälligc Eingriffe den Obrigkeiten anzeige»und dem Wachtmeister und Soldaten, welche das Schreiben übcrbracht, nichts Widriges anthun. ««. (S. »-Thurgau). «I<I. Auf die Kunde, der Senat zu Mailand habe einen Bericht, betreffend den Peiß über de»Gotthard, nach Madrid gcschikt, hat Luccrn seinen« Abgeordneten nach Mailand den Auftrag gegeben, dortnachzufragen und den Bericht wenn möglich seinen Obern zu verschaffen, damit erforderlichen Falls ei»Gcgcnbcricht an den spanischen Hof gcschikt «verde» könne; inzwischen hat Luccrn von der Anordnung desjezigcn Gubcrnators vernommen, diesem Capitcl obzuhalten und stattzuthun. Laut Bericht von Uri istder wälschc Wein dortscits sehr hoch gestiegen und daher verboten worden, die Maaß thcurcr, als für 4 g'»rBazcn zu verkaufen; Uri glaubt aber, auch die übrigen Orte sollten gegenüber den Säumern ein gleichtVerbot erlassen. Der Antrag wird in den Abschied genommen, ti. Schwyz fragt an, ob wegen desVorrathcs aus den Beiträgen der Geistlichkeit mit dem Nuntius geredet worden sei; gemäß der Eröffn»»ßvon Lucern ist dies wegen der eingefallenen Tagsazungen unterblieben; cS werde aber nächstens gescheht»/sofern solches nicht bereits in den lczten Tagen erfolgt sei. Wie auf der lcztrn Jahrrechnung wird a»ä)diesmal wieder in Anregung gebracht, ob man nicht verbieten sollte, das auf den« Lauiscrmarkt unvcrka»stgebliebene Vieh in'S Mailändischc zu führen. Da aber Schwyz diesfalls schon eine Verordnung gemaststhat, welche nur von der LandSgcmcinde wieder abgeändert werden könnte, hält man eine dieöfällige Verfüg»'^gegenwärtig für verspätet, findet aber für gut, daß die V Orte samnit Zürich, Bern und GlaruS sich >>b^eine Verordnung vergleichen sollten. Ammann Andermatt »»eint, Schwyz, welches am meiste» Vieh zu er-kaufen habe, solle ein Gutachten entwerfen und den übrigen Orten zur Erziclung einer bessern Verständig»'^mittheilen. Dieser Antrag wird in den Abschied genommen.