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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Deccmber 1698.

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mäßige Rath angerufen wird. Da sich aus der Vergleichung des Abschiedes vom verflossenen April mitdem Memorial des kaiserlichen Gesandten, welches der lcztcn Tagsazung vorgelegen war, leztcrcö als miterster», in Widerspruch stehend und auch mit der Erbcinung unvcrcinbarlich erwciöt, kommt in Vorschlag,diesen Anstand einer kaiserlichen Cvmmissivn vorzustellen, die sich in den vordcröstcrrcichischcn Landen befindetund dort wahrscheinlich noch anzutreffen sei. Schaffhauscn zeigt sich hiczu geneigt und gibt hicvon seinerObrigkeit Bericht. Diese schikt ihren Postmeister nach Stvckach, welcher, da er die Kommission dort nichtmehr findet, ihr nach Weingarten nachreitet und ein Schreiben seiner Regierung abgibt. Die Commissionempfängt ihn sehr gut, kann aber wegen mangelnder Vollmacht nicht in die Sachen eintreten. Auf diesenBericht wird auf Antrag cincö Ausschusses und mit Zustimmung von Schaffhanscn Namens der Session einSchreibe» an die geheimen Räthc zu Innsbruck erlassen und durch einen Läufer von Baden aus bestellt.Auf den Fall der Erfolglosigkeit dieses Schreibens wird jczt schon beschlossen, Schaffhausen solle alsdann ausden Orten zwei Herren bezeichnen, welche persönlich nach Innsbruck reisen und das Jmthurnischc Geschäftgütlich und mit der nöthigcn Sicherheit für Schaffhauscn beizulegen suchen sollen. Von de», dahcrigcnSchreiben wird sowohl dem kaiserlichen Gesandten, als den, ncllcnburgischcn Obcramt eine Abschrift übermitteltund ihre beidseitige Mitwirkung nachgesucht. Ii. Wallis erklärt mit Schreibe» vom 30. November, es über-esse das französische Rcformgcschäst der Eidgenossenschaft und werde sich von ihren Beschlüssen nicht sondern.Gleichzeitig verlangt cS den lcztcn und den gegenwärtigen Tagsazungöabschicd. Auf den Bericht, daß derAbschied vom verflossenen September zu Händen von Wallis eine», Landschrcibcr von Obwaldcn übergebenMorden sei, wird beschlossen, deshalb Nachfrage zu halten ; wenn der Abschied nicht mehr gefunden wird, soll erucu ausgefertigt und mit dem gegenwärtigen nach Wallis gesendet werden. I. Unter Hinwcisung auf diegegenwärtige Thcucrung, die anscheinend nicht eine Fügung Gottes, sondern die Folge deö schändlichen Vor-laufs ist, ersucht Uri die übrigen Orte nachzudenken, ob sie nicht dem Ucbcl dadurch steuern könnten, daß sieaus jhrm Vorrathöhäuscrn Korn auf die Märkte führen, wie es Luccrn auch gcthan habe. Zürich crwicdcrt,gemäß gemachter Untersuchung finde bei ihnen ein solches Aufkaufen von Früchten nicht statt; dagegen seisi'lches jenseits des Rheins versucht worden, jedoch nicht mit dem gewünschten Erfolg, indem man wegen der^Heuerling im Reich, wo ein Lindaucrmütt tl^Gld. kostet, kein Korn abfolgcn lasse, selbst denjenigen nicht,die bereits Geld darauf gegeben haben; auf der zürcherischen Landschaft haben sie keine Vorräthc, wie sonstM andern Jahren, indem die Früchte unergiebig seien; was auf den Markt kommc, lasse man nach Proportionder Kaufleute Fremden und Einheimischen zukommen; man habe aber Nachricht, daß der schwäbische Kreisdarüber bcrathc, wie viel Getreide er der Eidgenossenschaft abfolgcn lassen könne. Schwyz glaubt, seine An-gehörigen sollten denjenigen, wo die öffentlichen Märkte gehalten werden, gleichgestellt werden. Ein Antrag,die beiden ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises zu gelangen, wird für einmal nicht angemessendl'su»bcn; falls aber von dorther kein weiterer Bericht eingeht, wird Zürich bevollmächtigt, ein solchesschreiben zu erlassen. Die Anregung, im Fall einer nicht entsprechenden Antwort die Ausfuhr der im Landegewachsenen Früchte und Mulchcn zu verbieten, wird zu weiterer Bcrathung in den Abschied genommen.^ (S. ». d. Vogtcien.) t Luccrn rügt, daß dem Abt von St. Blasien im Kontexte in der mit ihmführten Korrespondenz der TitelIhr» hochwürden Gnaden" gegeben worden sei, während einem Prälaten"l>r das PrädicatHochwürdcn" gebühre. Alan beschließt, hierüber auf künftige JahrrcchnungStagsazung zu"'üruircn. (S. u. d. Vogtcien.)