December 1698,
befundenen Obcrstcn auch EtwaS a» dic Tagsazungökostcn beitragen sollten; 4, von Schaffhausen und de»,Abt von St, Gallen, wie oben von Zürich, mit dem Beisaz, daß sie bei allfälligcn neuen Dienstansuchcndie 18 Fr, annehmen, sofern nicht das eine oder andere Ort bessere Conditionen erhalte, in welchem Fallsie auch diese bessern' beanspruchen. Der Ausschuß, welcher dann dic obige Erklärung der Mehrheit derOrte dem Gesandten übcrbracht und erläutert hat, erstattet über dic Antwort deö Gesandten folgenden Bericht:Er habe deö Königs Wille» mit Wenigem eröffnet und habe auch diesmal nicht viel darüber zu rede»; dicMeinung der Orte habe er verstanden, deö Königs Entschließung aber beziehe sich auf Friedens- und Kricgs-ieiten und derselbe werde sich schwerlich zu Mehrcrm bereden lassen; auch wisse er nicht, ob der König zudenjenigen Orten, welche sich "icht zu den 18 Fr. verstehen wollen, gleiche Intentionen haben werde; erwolle übrigens Alles dem Könige berichten. Als darauf der Ausschuß dem Gesandten für seine Bemühungdankte und ihn um Abschaffung der Neuerungen und Beschwerden ersuchte, antwortete er, cS thuc ihm leid,daß seine Schritte nicht bessern Erfolg gehabt haben; er wisse daher auch nicht, waö unter obwaltenden Um-ständen weiter von andern Sachen zu reden sei. «-. DaS von eine». Ausschüsse entworfene Reglement fürdie Obersten in Frankreich wird bcrathcn und angenommen. Dem besonder» Entscheid der Obrigkeiten wirdicdoch bezüglich deö Art. ^ vorbehalten, wo und wem dic eidgenössischen Obcrstcn den Eid zu leisten habenu»d wk es mit deren Bestrafung bei Ucbcrtrctungcn des Reglements zu halten sei. Zug und katholischGlarus behalten sich dic Bestrafung ihrer Obersten feierlich vor. Katholisch GlaruS und Frciburg nehmendas ganze Reglement ml rokoranünm. Die andern Punkte, welche den französijchen Dienst beschlagenund mit den auf der lezten Tagsazung den Obersten gemachten besondern Vorhalten in, Wesentlichen gleich-lautend sind werden in ein Verzeichnis, von 17 Artikeln genommen und nebst den Anständen über VerkehrU"d Fruch.zufuhr durch einen Ausschuß mit dem französischen Gesandten besprochen. Rüksichtlich des VerkehrsWerden de.» Gesandten auf sein Begehren Abschriften derjenigen Traetate eingehändigt, welche zwischenOesterreich und der Eidgenossenschaft in Bezug auf Elsaß bestanden haben, che dieses an Frankreich gekommen.I" Betreff der lcztcrn bemerkt der Gesandte, er werde solche prüfen und an den Hof schiken, in der Zuversicht,daß die Eidgeuossen diesfalls von Frankreich besser werden gehalten werden, als von Oesterreich. Auf diev°» Seite des Ausschusses gegebene Erläuterung der verzeichneten Punkte äußert der Gesandte bei den meiste»,er verstehe sie wohl; andere übergeht er mit Stillschweigen. Aus die Forderung, daß den Erben dasVermögen der in Frankreich verstorbenen Eidgenossen laut ewigen Friedens und vtelen Sentenzen ungehindertverabfolgt .verde» solle wendet der Gesandte ein, dieses betreffe nur den Nachlaß solcher E.genossen, welchei" königlichen. Dienst und Sold gestanden seien; der Ausschuß behauptet aber entschieden, daö habe auf alleEidgenossen Bezug wie eö die eingewicseuen Acten dar.hun und noch weiter bewiesen werden könne. Ueberdie auf den Dienst bezüglichen Beschwerden .nacht der Gesandte dic empfindliche Bemerkung, es sei ihm aufd" lezten Tagsazung gesagt worden, die Eidgenossen wollen mit ihm nicht traetiren, bis die zwei Hauptpunktel'P'idirt seien-/da man aber nicht annehmen wolle, waö er anerboten, sondern verschiedene Orte es mlNerMäum geno.nn.en haben, könne er nicht weiter eintreten und müsse dic Sache ebenfalls ml rekorouünm"chmen; so müsse er als Ambassador reden; als guter Freund sage er aber, wenn man sein Auerb.eten an-kommen hätte so wäre er iustruirt gewesen, auch vou den übrigen Punkten zu reden, wöbe, manwahrscheinlich allseitig befriedigt worden wäre. Auf die Gegenbcmerkuug, einige Orte haben daö Auerb.eten""genommen erwidert der Gesandte, er werde das de». Könige vorstellen; den Annehmenden werde man^cht widerfahre» lassen « . ES werden nunmehr dic Obersten, oder für die Ausgebliebenen deren Anwälte,