Dcccmber 1698.
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besuch«,, sondern auch Getreide auf dieselben zu führen. Im Fernern verlangt Frciburg zu wissen, ob denBcrncrn wirklich verboten sei, Anken in das frciburgischc Gebiet zu verkaufen. Der Gesandte von Bernnimmt diese Punkte sümmtlich in den Abschied und äußert sich vorlaufig dahin, einem vollständigen Markt-vcrbot gegen Genf stehen die zusammenhabenden Bünde entgegen; den Savoycrn sei der Ankauf von Früchtenganz abgestrikt. Auch Solothurn geht damit einig, daß der Abfluß von Kernfrüchten außer Landes ge-hemmt werde. Sodann wünscht Bern, daß der Preis, des Kornes obrigkeitlich norniirt werde, nicht zu hochund nicht zu tief, damit der Bürger und mangclbarc Mann nicht zu sehr bcdrükt werde, und schlägt folgendePreise vor: für den Mütt Dinkel drei Thaler, .so daß vcrhältnißmäßig das Maß Kernen achtzehn und derMütt Haber fünsundfünfzig bis scchözig Bazcn zu stehen käme. Frciburg kann sich zu einer Taxirung nichtcntschlkßcn, wogegen Solothurn grundsäzlich beistimmt, den Preis per Maß jedoch auf fünfzehn, höchstenssrchSzchn Bazcn sczcn will, mit der Erläuterung, daß diese Taxe so lange dauern soll, als der „Klamm desGewächses" anhält. Dem Stand Frciburg werden Vorstellungen gemacht, daß er sich ebenfalls zu einerumtlichcn Prcisfcstsezung verstehen möchte, ansonst alle diesmaligen Bcrathungcn illusorisch seien und auch vonb" freien Zufuhr auf die Märkte unter einander nicht mehr die Rede sein könne. Bern und Solothurn,U'clchc in den Normalpreisen auseinandergehen, erklären bei der noch festzustellenden Taxe unveränderlich bisZur nächsten Ernte zu verbleiben. I». Der Antrag, gegen das haufenweise im Land hcrumschwcifcndc Bcttcl-istsindcl mit Nachdruk vorzugehen, wird in den Abschied genommen. Der Gesandte von Bern berichtet, daßbic Amtleute erst vor wenigen Tagen hierüber Weisung erhalten hätten. (Bern und Frciburg.) Frciburgberichtet, besonders zu Händen von Bern, über die Verdrießlichkeiten zwischen der Republik Wallis und demAbt von St. Mauriz, dem die Einkünfte im Wallis unter nichtswürdigem Vorwand beschlagnahmt wordenhnd. Nachdem die Dazwischcnkunft des päpstlichen Nuntius ebenfalls erfolglos abgelaufen, empfiehlt Frci-burg den Abt als seinen Vasallen und Bürger dem Stande Bern, in dessen Gebiet seine meisten Gefälle^egcn. Bern nimmt cö einfach a,1 rokoronünm. «R. (Bern und Frciburg.) Am Schlüsse der Verhandlungen"hält der Gesandte von Frciburg den Bericht, daß Bern die Zufuhr von Getreide und Anken gegen Frciburgha»z verboten habe, was an und für sich den Bünden widerspreche und im Momente, wo man in der gleichen^uche in freundliche Unterhandlung trete, um so befremdender sei. Der bcrnischc Gesandte will von einem^"icll wider Frciburg erlassenen Verbot nichts wissen und nimmt die Beschwerde in den Abschied.
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Gememeidgeiwssische Tagsazimg.
Baden, 1. Deecmbcr.
TiaatSarchw »>»ccr». All». Absch. Bd. I.XXXIV. kol. »M.
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter,^crn. Emanucl von Graffcnricd; Johann Friedrich von Willading, beide Vcnncr. Luccrn. JohannRudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwptzcr, Statthalter und Obcr-^"gherr. Uri. Jost AzariaS Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwyz. JohannUdolph Schindler, Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt-Landammann. Untcrwaldcn.
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