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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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September u, October 1698.

seinem Regiment nichts cinbchaltcn worden sei, daß weder er noch der Major der Hauptlcute Geld zu Händengenommen, sondern daß diese es selbst beim Schazmcistcr fassen. 3. werde kein Feldprcdiger gehalten.Antwort: Die Regimenter haben keinen Mangel weder an Predigern, noch an Priestern. Oberst Manuelsagt, er habe in seinem Regiment allezeit zwei Feldprcdiger angestellt, die ihm von der Obrigkeit geschiktworden seien. 4. Die Obersten haben ein neues Reglement entworfen und dadurch in die Rechte derObrigkeiten eingegriffen. Antwort: Sic gestehen, daß sie zwar ein Reglement entworfen, aber bei denRegimentern nicht eingeführt haben, weil sie hicfür die Genehmigung der Orte haben einholen wollen;deswegen seien auch Niemanden Abschriften davon ausgehändigt worden; Oberst Manuel habe sich an diesemEntwurf nicht bctheiligt. 5. De» Hauptlcutcn werde zugcmuthct, ihre Soldaten gegen das Herkommen öfterzu kleiden. Antwort: Die Bekleidung ist jederzeit in der Hauptlcute Willen gestanden, aber kein Soldat zuneuen Anschaffungen gcnöthigt worden, als in wie weit cS die Uniformität erforderte. 6. Den Hauptlcute»werde ferner zugcmuthct, Schallmcier, Spielleute und Comödicn zu bezahlen, auch werden ihnen unter Ver-sprechung guter Garnisonen oder anderer Begünstigungen große Summen abgefordert. Antwort: KeinHauptmann sei unter solchem Vorwandc zu den erwähnten Geldleistungen veranlaßt worden; die Schallmcier,Spielleute uud Comödicn haben sie nach ihrem Belieben angenommen und wieder abgestellt. 7. Die Haupt-lcute lassen zu, daß die Soldaten bei ihrer Abdankung von dem Könige, ohne genügsame Bezahlung, derWaffen beraubt werden. Antwort: Die Soldaten, welche ihr Ucbcrgewehr zurükgclasscn haben, sind dafürangemessen entschädigt worden. 8. Die Obersten maßen sich wider das Herkomme» an, ohne Mitwirkungder Hauptlcute den Ucbclthätcrn Gnade zu crtheilcn. Antwort: Kein Oberst hat sich diese Befugniß angemaßt.II. Besondere Klagen. I. Die Compagnicn sind von 200 auf 100 Mann reducirt worden. Antwort: DieReduction ist ohne Vorwisscn der Obersten in Vollziehung gesczt worden und konnte von ihnen nicht verhindertwerden; den Obrigkeiten war die beabsichtigte Reduction schon früher bekannt und haben sich dieselben mitdiesem Anstände beschäftigt. Oberst Manuel hat seiner Obrigkeit von diesem Vorhaben Kcnnluiß gegeben, so-bald er hicvon etwas vernahm. 2. Der Sold ist verringert worden. Antwort: Die Obersten haben diesesnicht hindern können und sich auch nicht darüber aufgehalten, indem die Truppen während der ganzenvorherigen Fricdcnszcit auf diesen Fuß bezahlt worden sind, wie allen Orten bekannt sei; auch haben sichdie Obrigkeiten dieses Punktes angenommen, bevor er zur Vollziehung kam. 3. Den Compagnicn sind ihregewohnten Gratificationcn abgebrochen worden. Antwort: Die Compagnicn haben ihre Gratificationenjederzeit genossen und cS ist ihnen diesfalls nichts Hinterhalten worden. 4. Die Eompagnien sind nicht nachder ersten Musterung vor dem wirklichen Feldzug bezahlt worden und den Officicren werde nicht genügsameZeit gelassen, ihre Compagnicn zu ergänzen. Antwort: Es ist den Obersten nichts Anderes im Wissen, alsdaß bei allen Feldzügcn jederzeit zwei Musterungen gehalten worden sind; wenn ein Officicr länger, als sonsterlaubt, auszubleiben nöthig hatte, haben die Obersten bereitwillig bei Hofe svllicitirt und zu Zeiten Aufschuberhalte». 5. Der im Bund bedungene Schlachtsold ist nicht gefordert worden. Antwort: Der Schlachtsoldist zwar nicht bezahlt worden; allein statt desselben hat die Nation zu Zeiten große Gratificationcn erhalte».6. Die Officicrc müssen für ihre Certificate eine gewisse Taxe bezahlen. Antwort: Kein Officicr hat je »»tWissen oder auf Befehl des Obersten ctwaö für sein Certificat bezahlt. 7. Die Bezahlung deö 3 DcnierSpro Livrc wird immerfort geduldet. Antwort: Diese Zahlung hat schon unter den Vorfahren bestanden undist von der ganzen Nation geleistet worden; die Abstellung dieser Hebung steht nicht in der Macht derObersten. 8. Den Compagnicn oder einzelnen Thcilcn derselben wird bei der Abdankung weder der MonatS-