September u, October l(>98.
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ein MehrcreS nicht zu thun sci; rüksichtlich der Frage, ob nun cinc Gesandtschaft an den Konig abgeschiktwerden soll, spricht sich Zürich verneinend ans, weil die Gesandtschaften selten Erfolg gehabt habe» und wieder,wie 1003 und das lcztc Mal in Ensiöhciin, eine die Ehre der Eidgenossenschaft verlezendc Aufnahme der-selben zu befürchten sei. Einige Orte sprechen sich gegcnthcilig ans, andere wollen die Beschlüsse vonSolothurn und Baden einfach exeguircn, und wieder andere endlich dem König durch einen Edelmann ein"achdrüklicheS Vorstcllungsschrcibcn übergeben und mündlich untcrstüzcn lassen. Zu lczterm Zwck wird durcheinen Ausschuß ein Entwurf bearbeitet und der Session vorgelegt/ Da aber verschiedene Orte nicht die"öthige Instruction bcsizcn und durch Einholung neuer einige Zögcrnng entsteht, so läßt der französischeBotschafter bei der Gesandtschaft von Zürich anmelden, er habe der Session noch Etwas mitzuthcilen. Eöwird daher der frühere Ausschuß zu ihm gesandt, und diesem nun eröffnet er, die beabsichtigte Absendungkines CouricrS an den König, so lange er im Lager sci, werde gewiß keinen guten Erfolg haben; mansolle dem König Zeit lassen bis ans Martini und dann werde er das Schreiben selbst übermitteln und durchnn Memorial untcrstüzcn; erfolge dann bis Martini keine oder unbefriedigende Antwort, so mögen dann"ach Belieben Entschließungen gefaßt werden; indessen hoffe er, daß seine Verwendung nicht erfolglos seinwerde. Auf den hierüber vernommenen Bericht beschließt die Session, mit Ausnahme Frciburgö, den ver-langten Termin zu bewilligen, mit dem Vorbehalt, daß auf ungünstigen Erfolg cinc Gcsandschaft an denKönig gcschikt und die Abschiede von Solothnrn und Baden vollzogen würden. Für die Gcsandschaft werdeneventuell drei Gesandte mit einem Sccrctär fcstgcsczt, einer von Zürich, einer ans den Städten Luccrn, Frci-l'urg und Solothurn und einer auS den Ländern Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, GlaruS und Appenzell,jeder von einem Edelmann und zwei Dienern begleitet. Die dahcrigen Kosten veranschlagt man auf 30(10Thalcr. Einige Orte nehmen die Sache wegen unzureichender Instruction all rslorknäuin. Uri, Schwyz,evangelisch Glarus und Appenzell stimmen zu dem Termin, nehmen aber das Ucbrige all reksienäum, Schwyzmit der Anzeige, daß die Sache vor die LandSgcmeindc gehöre. Zu Ende der Tagsazung, den 13. Oktober,Wird dem französischen Gesandten daö Schreiben an den König durch den Ausschuß übermittelt, mit derAnzeige, man habe de» Termin auf Martini angenommen. Gleichzeitig wird der Gesandte durch einAtcnwrial ersucht, sich beim König nicht nur in Betreff des Dienstes, sondern auch wegen der andernBcschmerden zu verwenden. Er verspricht das Beste zu thun »nd bemerkt, daß dir meisten Rcclamationcn^'ohl begründet seien, v. Die Obersten Rcynold von Frciburg, Hässi von GlaruS, Grcder von Solothurn,Atanncl von Bern und Hauptmann Krämer von Basel, als Anwalt des Oberst Surbcek, erklären sich bereit,'"cgcn der gegen sie in Betreff des französischen Dienstes geführten Klagen sich zu verantworten. NachGenehmigung der zu Papier gebrachte» Klagcpunktc werden sämmtlichc Obersten vor die Session berufen undjl)»cn die Klagen vorgehalten. ES wird ihnen zugestanden, dieselben zu prüfen und schriftlich zu crwicdcrn;die Autwortcn gehen dahin: I. Allgemeine Klagen. 1. Die Obersten haben sich gegen die Kapitulation vonjj>71 Neuerungen erlaubt. Antwort: Die Obersten sind in allen Stükcn in die Fußstapfcn ihrer Vorfahren^treten und seit der kurzen Zeit, wo sie Regimenter haben, ist nichts Neues eingeführt worden. 2. Sie^'nächtigen sich des Geldes der Hauptlcntc und behalten von demselben zu Bezahlung derer Schulden znrük.Antwort: Dies fällt nicht den Obersten, sondern dem Gencraldircctor zur Last, welcher allein befohlen hat,^"jcnigcn Hauptlcutcn Sold einzubehaltcn, welche man sonst auf keine Weise zur Bezahlung ihrer Schulden^>"gen konnte; selbst den Obersten wird nicht verschont, den Hauptlcutcn aber, welche nichts schuldig sind,sonst richtig zahlen, wird monatlich ihr Decomptc bezahlt. Oberst Manuel insbesondere antwortet, daß
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