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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1698,

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die Bcrncr beschäftige oder de» katholischen Orten Hilfötruppcn zusende. Da den Gegnern die Schlußnahmcder katholischen Orte, ihr Wchrwcscn in bessern Stand zu sczen, nicht unbekannt ist, so müssen diese Beschlüsseauch ausgeführt werden, indem andernfalls die Gegner daraus folgern müßten, daß die Jnöwcrksczung denkatholischen Orten unmöglich sei. Der jezige NuutiuS hat wegen der von der Geistlichkeit zu entrichtendenBeiträge nach Rom geschrieben und versprochen, die Angelegenheit bestens zu empfehlen. An diesen Beiträgenist festzuhalten und wenn zu Roin nichts zu erheben ist, muß man Bedacht darauf nehmen, wie die Geistlichenohne Rom dahin gebracht werden können. Wenn einmal die Geistlichkeit ihre Beiträge abgeliefert hat, mußman trachten, Ölten und andern Orten aufzuhelfen. Uri ist nicht instruirt, die Geistlichkeit zur Abstattungder Beiträge zu zwingen, wohl aber den Papst zu ersuchen, daß sie von da aus angehalten werde». Solothurnmacht den Vorschlag, man solle um Ucbcrlassuug der geistlichen Dispensen, die von Jahr zu Jahr höhersteigen, nachsuchen. Da der Ertrag derselben nicht bekannt ist, und nach einigen Berichten gar nicht bedeutendstill soll, findet man für rathsamcr, den Papst um eine dirccte Beisteuer an die katholischen Orte, als Vor-mauer von ganz Italien anzusprechen. Sobald der Plan für die Festungswerke von Rapperöwyl gemachtund sich Frciburg, der Abt von St. Gallen und Wallis auch definitiv entschlossen haben, soll Lucern einekatholische Conscrcnz anordnen, um dann den Schlußstein des Werkes fcstzusczcn. Landeshofmcistcr Ringk vonBaldenstein, der schon im Jahr 1696 mit der Mission zum Bischof von Basel abgeordnet worden, um dessenHilfeleistung im Falle eines Krieges zu rcgulircn, berichtet, der Bischof habe daS Anwerben günstig aufge-nommen und nach Anleitung dcS Bundes ein HilfScorpö von 1266 Mann zugesagt, das, wenn die Rothihn nicht selbst drükc, vielleicht noch vermehrt werden könnte. Gleichzeitig hatte der Landeshofmcistcr Ringkauch ohne Auftrag die Frage angedeutet, ob die verbündeten Orte und der Bischof in einheimischen Religions-kriegen nicht auf eigene Kosten einander Hilfe gewähren wollten, worauf sich der Bischof auf daö bestehendeBündniß bczogcit lind die Sache in Erwägung zu ziehen vorbehalten habe, sofern dies gegenseitig angenommenwerden sollte.

:!»9.

Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Iahrrcchnnngs-

Tagsaznng zu

Baden. im Juli.

Staatsarchiv Zürich. Allg, Abschitdc Bd. 77, toi, S,

Gesandte: Die gleichen wie auf der JahrrcchnungStagsazung; für evangelisch GlaruS JohannHeinrich Zwicki, Landammann.

Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird für den üblichen Dank-, Fast-, Bct- und Bußtag der 18.^Ugust festgcsczt. I». Schaffhauscn berichtet über den Stand der nellcnburgischcn Pfandlösung und der fort-führenden Gcfangcnhaltung-JmthurnS. Der Gegenstand wird an die allgemeine Session gewiesen, wie aus^m dahcrigen Abschiede zu ersehen ist. v. Die Gesandten der Stadt St. Gallen erzählen, waS seit der^°ufcrcnz von Solothurn in ihrem Streit mit dem Abt sowohl bei zufälligen Privatgcsprächcn in Rorschach