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Juli 1698.
und St. Gallen mit Freiherrn Fidel von Thurn, als hier in Baden mit dem französischen Gesandten Be-denkliches passirt sei, und bitten, man wolle ihnen nach dem Vorgang von 1669 zum Recht gleicher Säzcverhelfen. Dieses wird für bedenklich angesehen und daher einstimmig befunden, die Vermittlung der Schirm-ortc des AbtcS solle ihren Fortgang haben und alleö Mögliche versucht werden, den Gegenstand in Gutebeizulegen. «I. Nach Anleitung des solothurnischcn evangelischen Abschieds vom verflossenen Mai leistet Untcr-vogt Schnorf den Orten Zürich, Bern und evangelisch Glaruö eine schriftliche Abbitte wegen der ihnen inseiner Drukschrift (llavis tkvmilo^ioa, namentlich im Capitcl äs pacs reli^iosa, zugefügten Beleidigung,empfiehlt sich in ihre Huld und verspricht Besserung. Nachdem er auf weiteres Verlangen seine Abbitte vordiesen drei Orten auch noch mündlich wiederholt hat, wird er vertröstet, daß er den Obrigkeiten zu gänzlicherAussöhnung werde empfohlen werden, v. Den Pfarrern zu Grönenbach und Hcrbishofcn wird das jährlichePfrundhonorar von je 166 Gulden von den V evangelischen Städten wieder zugesprochen. BcincbcnSwird in gemeinem evangelischem Namen an den Kurfürsten von Brandenburg das Ansuchen gestellt, diesebeiden Gemeinden in ihren Beschwerden gegen den Abt von Kempten zu untcrstüzcn. I. Der evangelischenGemeinde Mariakirch wird die auf Weihnachten 1697 verfallene Pfrundaufbcsscrung von 26t) Gl. nach dersiebcnörtischcn Scala neuerdings bewilligt. Dem Kirchen- und Schulwesen der französischen Flüchtlingezu Erlang wird von den V evangelischen Städten der lcztc Beitrag von 136 Gl. zuerkannt. I». Alls einSchreiben der pfälzischen Kirchcnräthe wird der dortigen Kirche und Schule abermals eine Unterstüzung von2666 RcichSthalcrn oder 3666 Gl. nach der ncunörtischcn Scala gewährt. Evangelisch GlaruS und Appen-zcll-Außcrrhodcn, welche diesfalls ohne Instruction sind, versprechen den Gegenstand ihren Obrigkeiten znempfehlen, in dem Sinne, daß ihr Beitrag durch eine freiwillige Steuer erhoben werde. I. Rüksichtlich desbedrängten ZustandcS der picmontcsischcn Kirche, worüber man Privatbcrichtc hat, weiß man keinen ver-fänglichen Rath, bis der niederländische Gesandte über seine Schreiben an den König von Großbritannienund an die Gencralstaaten Antwort erhalten habe. It. Herr Julien und Sccrctär MourgucS erscheinen alsDcputirte der französischen Flüchtlinge und eröffnen ihr Vorhaben, sich nunmehr einmal im Ausland einebleibende Stätte zu suchen. Zu diesem Zwcke bitten sie um Empfehlungsschreiben an die evangelischen Fürstenund um Reisegeld für die zur Aufsuchung eines NiederlassungsortcS abzuordnende Gesandtschaft. Diesen Ge-suchen wird entsprochen, dem lcztcrn mit der Beschränkung, daß höchstens zwei Abgeordnete bezeichnet werden,um ihr Anliegen dem König von Großbritannien und übrigen nächstens in Holland zu einer Unterredungzusammentreffenden evangelischen Fürsten vorzutragen. Das Reisegeld wird auf Genehmigung der V cva»gelischcn Städte auf 366 Gl. fcstgesezt. Auf den Fall glüklichcn Erfolgs behält man sich vor, dannzunnüfür die erste Ansiedelung dieser Flüchtlinge einen angemessenen Fond zusammenzulegen. I. (Zürich u. evan-gelisch GlaruS.) Der Gesandte von evangelisch GlaruS wird zu rcfcrircn wissen, waS ihm zu Händen seinerObrigkeit wegen besserer Wahrnehmung dcö Seelenheils der evangelischen Gemeinde Wartau empföhle» wordenist. i». (Zürich u. Schaffhausen.) Von Zürich wird Schaffhausen wiederholt um Einsendung der Abschristdes bewußten Briefes der Gemeinde Riedlingen ersucht. ». (Zürich u. Bern.) Die Stadt Chur dankt »»>Schreiben vom 8. Mai für daö Anerbieten beider Städte, in ihrem Streit mit den Gemeinden dcS Gottcs-hausbundes die Vermittlung zu übernehmen, bezeichnet als Malstatt Reichenau und überläßt den vermittelndenOrten die Bezeichnung der Zeit und der Vermittler. Da dieses Schreiben aus wichtigen Gründen uncrösf"^geblieben war, folgt unterm 5. Juli ein zweites Schreiben. Hierauf wird beschlossen, der Stadt Chur dNUrsache der späten Eröffnung dcS ersten Schreibens mitzutheilcn mit der Bemerkung, man wolle nach Glw