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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
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723
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Zuni 1698. 7 2Z

der Werbung bemächtigen, sowie die»geahndete Mißachtung der gemachten Verordnungen über die Wcrbun^ (S, u. Thurgau). k. (S. u. Rhcinthal). I. Zürich soll beabsichtigen, die Salzfactorci der Orte seinem"lzdircctor zu übergeben, wodurch den Orten die Verfügung über diese Stelle benommen würde; die anWcscnden Orte können aber ein solches Vorgehen nicht zugeben. ES wird daher jedeö Ort wohl wissen, sich in°>cscr Angelegenheit zur Wahrung seines DisposttionSrcchteS Rath zu schaffen. Es wird beantragt die'"'Sstchcndcn savoyischen Pensionen mit mehr Ernst zu fordern und an den Herzog selbst zu schreiben, Undbannzunial auch die seit langer Zeit rükständigcn Zahlungen an die Stipendiaten zu rcclamircn. Auf denbricht aber, der Herzog »verde laut einem Schreiben des Marquis von St. Thomas an den in Lucernlohnenden Sccretär in beiden Beziehungen sobald als möglich entsprechen, wird der Gegenstand rsköi-onäuinMommcn, zumal einige Orte diesfalls nicht instruirt waren. Uri stellt den Antrag, man soll in Badengcmcinsamcm Namen bei gewissen Herren und Ständen auf ciue bessere Titulatur dringen, um so mehr,"'S man eidgcnössischcrscitö mit den Prädicatcn gestiegen und nur gegenüber der Eidgenossenschaft bei denölten Titeln geblieben sei. «. (S. u. Frcienämtcr).

Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:putsche stein. Bogt, ilberh. >5. Art. IV2. Kirchs., GlanbenSs., Geistliche.

"Ndgrafschaft Thurgau. k. Art. 552. Kirchliches u. Glaubenssachen. I. Art. 428. Zehntcnstreitigkcitc».

"Atel Nheinthal. It. Art. tZ2. Verhältniß z. Grafen v. Hohenems.

ogtei Freiämter. <«. Art. 220. Kirchs., GlaubenSs, Geistliche.

Confercnz von Bern und Freibnrg.

An der Sense. lt. bis 14. Juni.

«antonSarchw Arclbura. Berncr Abschiede Bd. S. S3.

Gesandte: Bern. Johann Rudolph Bücher; Alexander von Wattcnwyl, beide dcö täglichen Raths.Biburg. Karl Keßler, Sekclmcistcr; HanS Peter von Boccard, beide des inncrn Raths.

n. Beide Theilc lassen sich von ihren Prätensioncn betreffend die Souveränitätörcchtc in der Herrschaft^ ornand nicht abbringen, daher beidseitig gesucht wird, diesen Streit anderswie zu erledigen. Bern schlägt^ gcgcn die völlige Abtretung von Marnand den Zehnten zu Villcncuve, zu Surpicrre, Praz Ratolir undAttalcns an Frciburg zu überlassen. Die Gesandten von Freiburg fordern dazu noch die Abtretung des^"cn Zehntens zu Mcnicrcö oder eines andern AcquivalcntS und die Bcfugniß, daß die zwei katholischen^ ^ohner von Marnand vier Jahre Frist habkn, ihre dortigen Güter zu veräußern, sofern ihnen ein ehrliches^"ehnibarcs Angebot gemacht würde. Diese Vorschläge werden all rekeisnäum genommen. I». BetreffendZollstrcitigkcitcn macht Bern folgende Anträge: 1. Die Unterthanen zu Attalcns und Chsttcl St. Denisfür ihren HauSbrauch zu ViviS zollfrei sein, unter Vorbehalt des Gegenrcchtö für die Ämter Vivisb Chillon. 2. Die Bürger von Frciburg zahlen von Wein eigenen Gewächses zu Vivis keinen Zoll. 3.^ Weiß- und Rothgcrbcr von Freiburg verzollen in Vivis die aus Wallis eingeführten rohen Häute nach" Tarifen von 1689 und 1690. 4. Die Käschändlcr zahlen allcö in allem zu ViviS für alle drei Zölle