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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai 1K98.

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sazung prätendircn, während diese Republik doch nur mit Bern und einigen katholischen Orten im Bündnißstehe, wird geltend gemacht, daß cS mit der Stadt Mülhausen die gleiche Beschaffenheit habe, der man dochden Bcisiz in gcmcincidgcnvssischcn Versammlungen bestreite. Es wird daher gutgefunden, dahin zu trachten,daß auch Mülhausen der Bcisiz gestattet werde, um so mehr, da es am französischen Bund Anthcil habe»nd den BundcSbrief mit den katholischen Orten noch unversehrt bcsize, obschon lczterc denselben im Jahr1587 aus bekannten Ursachen gekündet haben. Was dann in dieser Sache beschlossen worden, zeigt der all-gemeine Abschied. «?. Die Beschwerde Schaffhauscns, daß Eberhard Jmthurn die Beschwörung der Urfehdeverweigere, der österreichische Arrest ans schaffhausische Mittel fortdauere und die ncllcnburgischc Regierung dieExemtion thcils vornehme, thcilS androhe, wird an die gemeine Session gewiesen. «I. Auf die Anfrage,wessen sich die Obrigkeit nach dem badischen Abschiede in Betreff dcö Anstandcö mit dem Stift St. Gallenentschlossen, antwortet der Gesandte der Stadt, diese könne sich nicht dazu verstehen, die Sache dem Sprucheder evangelischen oder der sämmtlichen Schirmortc des Stiftes anheimzustcllen. Auf die Vorstellungen einerhicfür bezeichneten Commission erklärt derselbe endlich, wenn auf Anrathcn der evangelischen Orte von denParteien selbst ein Vergleich versucht, aber nicht zu Stande gebracht werde, gebe die Stadt gern zu, daß dieSchirmortc des Stiftcö in eine gütliche Vermittlung eintreten, wobei sie sich jedoch auf den Fall der Erfolg-losigkeit das Recht vorbehalte. Diese Erklärung übernehmen die evangelischen Orte der schirmörtischcn SessionW eröffnen und den weitem Verlauf den Obrigkeiten laut Abschied zu hinterbringen, v. In Anregungkvnimt das von Untcrvogt Schnorf in Baden gcdrukte und daselbst verkaufte Tractätlcin, und wird dies-falls der Bericht des Rathssubstitutcn Ulrich über seine Verrichtung bei den evangelischen Orten Bern,Glarus, Basel, Schaffhauscn und Appcnzcll-Auftcrrhodcn, sowie ein Entschuldigungsschreiben der Stadt Baden«»gehört. Da auch der Verfasser selbst die Gesandten aller evangelischen Orte in Solothurn besucht und'st»cn seine Rene und seinen Vorsaz zur Besserung versichert und namentlich seine Herren und Obern vonZürich, Bern und Glaruö um Vergebung gebeten hatte, so wird ihm, sofern er das Büchlein untcrdrükc und^» Abbittschrcibcn an die leztgcnanntcn drei Orte erlasse, zugesichert, daß man die Obrigkeiten, die sonststrenge Absichten haben, auf die nächste Tagsazung auf mildere Instruction zu bringen suchen werde. Inbetreff der Satisfaction der Stadt Baden wird der Gegenstand in den Abschied genommen. L. Da sich indc>n sogenannten RcgiShandcl keine der Parteien eingefunden hat, mußte die Sache in der alten Verwirrungblassen werden, (Zürich und Schaffhauscn). Schaffhauscn wird ersucht, die verlangte Copie von dem«»geblichen BcgnadigungSbrief der Gemeinde Rüdlingcn, kraft dessen diese die Stükc und Güter, welche derPhcin dort wegnehmen und aus der Seite von Flach ablegen würde, sich wieder aneignen könnte, der KanzleiZürich beförderlich einzusenden. I>. DaS Gesuch der Stadt Wezlar um eine Untcrstüzung zur Acufnung^ evangelischen Gottesdienstes wird wegen anderer dringenderen Steuern für einmal eingestellt. I. Daf«»»»tlichc evangelische Orte die auf der lezten evangelischen Eonfercnz in Baden projcctirtc Untcrstüzung and'r französischen Flüchtlinge und andere Glaubensgenossen genehmigt haben, so werden die mit ihren Raten"«ch zurükgcblicbcncn Orte ersucht, dieselben beförderlich der Kanzlei Zürich einzugeben. It. Ebenso sotten^ gleiche«» Kanzlei auch die Beiträge für die Gedenktafel an die im März in Schaffhauscn gehaltene«»ferenz ehestens eingewiesen werden.